Militärische Plangenehmigung betreffend die Stadt Burgdorf, Lochbach, GEP Massnahmen 1. Priorität vom 13. Februar 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 24. August 2011 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die baulichen Massnahmen aus der generellen Entwässerungsplanung GEP auf dem militärischen Areal Lochbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

26. Februar 2013

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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