Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) Am 13. Juni 2008 wurde das totalrevidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) verabschiedet und im März 2009 die internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel ratifiziert. Die Kernenergiehaftpflichtverordnung ist an das neue KHG anzupassen. In der Verordnung muss unter anderem festgelegt werden, welche Risiken die Privatassekuranz von der Versicherungsdeckung ausschliessen darf (diese Risiken werden vom Bund versichert). Zudem muss eine Methode für die Berechnung der Prämien des Bundes bestimmt werden. Das neue KHG kann erst in Kraft gesetzt werden, wenn auch das Pariser Übereinkommen in Kraft getreten ist und die Verordnung dazu vorliegt. Mit einem Inkrafttreten des Pariser Übereinkommens ist frühestens Ende 2013 zu rechnen.

Datum der Eröffnung: 15. März 2013 Vernehmlassungsfrist: 28. Juni 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergie- und Rohrleitungsrecht, 3003 Bern, Telefon 031 325 07 35, Fax 031 323 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. März 2013

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Bundeskanzlei

2013-0727