Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin (IVHSM):

Eröffnung des Anhörungsverfahrens zur Neubeurteilung (Reevaluation) der HSM-Leistungszuteilungen vom 22. Juni 2010 Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (HSM Fachorgan) HSM Bereiche:

1.

«Behandlung schwerer Verbrennungen beim Erwachsenen» «Protonentherapie» «Organtransplantationen beim Erwachsenen» «Allogene Stammzelltransplantationen beim Erwachsenen» «Cochlea-Implantate»

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus inund ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums.

Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt. Die HSM-Leistungszuteilungen sind zeitlich befristet (Art. 3 Abs. 4 IVHSM) und müssen vor Ablauf der Zuteilungsfrist einer Neubeurteilung (Reevaluation) unterzogen werden.

Das HSM Beschlussorgan hat das HSM Fachorgan beauftragt, die Anhörung zur Neubeurteilung der Leistungszuteilungen in den folgenden fünf HSMBereichen durchzuführen: 1. Behandlung schwerer Verbrennungen beim Erwachsenen 2. Protonentherapie 3. Organtransplantationen beim Erwachsenen 4. Allogene Stammzelltransplantationen beim Erwachsenen 5 Cochlea-Implantate.

2.

Das HSM Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zu den Empfehlungen, die im Bericht vom 1. Juni 2013 des HSM Fachorgans dargelegt sind, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 2. August 2013 dem HSM Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des HSM Projektsekretariats zuzustellen.

Die Unterlagen zur Anhörung können beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, von den Betroffenen schriftlich angefordert werden.

18. Juni 2013

Für das HSM Fachorgan Der Präsident: Peter Suter

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