Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuches mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Artikel 15 Absatz 2 Freisetzungsverordnung Gesuchstellerin:

Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL), vertreten durch Herrn Dr. Andreas Stampfli

Gegenstand:

D13001 ­ Freisetzungsversuche mit invasiven gebietsfremden Organismen: ­ Senecio inaequidens (schmalblättriges Greiskraut) Ziel und Zweck der Versuche: Untersuchung des Einflusses verschiedener Mahd- und Trockenheitsbehandlungen auf die Anfälligkeit von Graslandökosystemen für invasive Arten Ort der Versuche: Gemähte Wiese in der Gemeinde Zollikofen (555 m ü. M., Koordinaten: 601'730/204'920) Dauer der Versuche: April 2013­Oktober 2015

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911), insbesondere deren Artikel 15 Absatz 2, sowie nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt (BAFU), 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 12. März bis und mit 26. April 2013 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (bitte vorher anmelden über Telefon 031 323 83 44); Gemeindeverwaltung Zollikofen, Wahlackerstrasse 25 3052 Zollikofen

Einsprache:

1876

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) Partei ist, kann während der oben aufgeführten Auflagefrist (26.04.2013) bei der Bewilligungsbehörde Einsprache erheben. Die Einsprache hat schriftlich, begründet und mit Angaben zur Parteistellung zu erfolgen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

2013-0568

Ausserdem kann jedermann innert der oben aufgeführten Auflagefrist (26.04.2013) schriftlich zum Gesuch Stellung nehmen.

12. März 2013

Bundesamt für Umwelt

1877