Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Thun, Waffenplatz; Ausbildungsinfrastruktur für das Kompetenzzentrum ABC-KAMIR vom 5. November 2013

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. November 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Teile des Vorhabens betreffend die Ausbildungsinfrastruktur für das Ausbildungszentrum ABC-KAMIR auf dem Waffenplatz Thun unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. November 2013

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2013-2841

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