Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Bundesgesetz über den zivilen Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz; NDG) Der Gesetzesentwurf soll dem heutigen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eine einheitliche gesetzliche Grundlage verschaffen. Die bisherige Zweiteilung in zwei separate Gesetze soll aufgegeben werden. Der Entwurf sieht u.a. für den NDB neue, (genehmigungspflichtige) Informationsbeschaffungsmassnahmen und eine neue Form der Datenbearbeitung vor. Der NDB soll dadurch seine Rolle als präventives Sicherheitsorgan des Bundes auch angesichts des heutigen Bedrohungsbildes weiterhin effizient wahrnehmen können.

Datum der Eröffnung: 8. März 2013 Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Nachrichtendienst des Bundes, Papiermühlestrasse 20, 3000 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. März 2013

2013-0699

Bundeskanzlei

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