zu 13.402 Parlamentarische Initiative Distanz- und Übernachtungsentschädigung Bericht des Büros des Ständerates vom 23. August 2013 Stellungnahme des Bundesrates vom 4. September 2013

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht des Büros des Ständerates vom 23. August 2013 betreffend die parlamentarische Initiative 13.402 Distanz- und Übernachtungsentschädigung nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. September 2013

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2013-2218

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Das Büro des Ständerates hat im Auftrag der Verwaltungsdelegation die Regelungen betreffend Distanz- und Übernachtungsentschädigung für Ratsmitglieder überprüft und schlägt eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19881 zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) vor. Mit Datum vom 15. Februar 2013 wurde die vorliegende parlamentarische Initiative 13.402 Distanz- und Übernachtungsentschädigung als Kommissionsinitiative eingereicht. Das Büro des Nationalrates erteilte am 4. März 2013 seine Zustimmung. Die Übernachtungsentschädigung soll neu in Abhängigkeit der Reisezeit berechnet werden statt wie bis anhin in Abhängigkeit von der Fahrstrecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Ab 30 Minuten Reisezeit, berechnet ab derjenigen Einstiegstelle eines lokalen öffentlichen Verkehrsbetriebes (Tram, Bus), die der Wohnadresse am nächsten liegt, soll eine Übernachtungsentschädigung von derzeit 180 Franken für die Übernachtung zwischen zwei aufeinander folgenden Sitzungstagen entrichtet werden.

Mit Schreiben des Büros des Ständerates vom 23. August 2013 wird der Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen. Der Bundesrat nimmt grundsätzlich nur zurückhaltend Stellung zu internen Angelegenheiten des Parlaments, so auch zur Frage der Distanz- und Übernachtungsentschädigung.

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Stellungnahme des Bundesrates

Die Abkehr von der Ausrichtung der Übernachtungsentschädigung aufgrund der Fahrstrecke des öffentlichen Verkehrs erscheint dem Bundesrat sinnvoll, ebenso wie die Anpassung an die Berechnungsgrundlage für die Distanzentschädigung gemäss Artikel 6 VPRG. Darüber hinaus sollen nur Ratsmitglieder mit einem Wohnort ausserhalb eines Radius von 10 km Luftdistanz anspruchsberechtigt sein. Dies entspricht dem Schwellenwert der Vergütung für Mehrauslagen für Bundesangestellte gemäss Artikel 41 der Verordnung des EFD vom 6. Dezember 20012 zur Bundespersonalverordnung. Der Bundesrat begrüsst diese Harmonisierung der Spesenansprüche.

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SR 171.211 SR 172.220.111.31

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