Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dez. 1968; VwVG; SR 172.021).

Maria Dolores Vicuna, geboren am 29. März 1965, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

In Anwendung von Artikel 33a i.V.m. Artikel 52 VwVG wird verfügt: 1.

Die Beschwerdeführerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung ihre Rechtsmitteleingabe in eine der Amtssprachen übersetzt einzureichen.

2.

Die Frist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Eingabe spätestens am letzten Tag dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird.

3.

Läuft die Frist ungenutzt ab, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.

30. Juli 2013

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

6196

2013-1836