Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Eidgenössische Volksinitiative «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 1. Juli 2013 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 6. September 2011 «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)» (BBl 2011 7527) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

24 der 27 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss den durch die Änderung vom 25. September 2009 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingefügten neuen Artikeln 73a und 75a Absatz 2 (AS 2010 271) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 21. Juni 2013 des Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 24. Oktober 2013 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2013 5463), wird der Rückzug der Volksinitiative «Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

5. Juli 2013

2013-1742

Bundeskanzlei

5481