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Kreisschreifoen des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen über die Volksabstimmung vom 25. November 1945 betreffend den Familienschutz.

(Vom 7. September 1945.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass wir die Volksabstimmung über die Aufnahme eines Art, 34
Wir werden Ihnen unsern Beschlnss in der üblichen Anzahl von Exemplaren zum Anschlag übersenden lassen und ersuchen Sie, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehe (vgl. Bundesgesetze vom 19. Juli 1872, A. S. 10, 915, bzw.

20. Dezember 1888, A. S. n. F. 11, 60, und 30. März 1900, A. S. n. F.

18, 119, sowie vom 27. Januar 1892, A. S. n. F. 12, 885, und vom 17. Juni 1874, A. S. n. F. l, 116, sowie die Kreisschreibeu des Bundesrates vom 16. März und 3. April 1925, Bundesblatt 1925, Bd. I, 809, Bd. II, 137, vom 4. Oktober 1937, ßundesblatt 1937, Bd. III, 153, und vom 18. November 1938, Bundesblatt 1938, Bd. II, 771).

Insbesondere wollen Sie dafür besorgt sein, dass die Abstimmungsvorlage spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag in die Hände der Stimmberechtigten gelangt und dass die Protokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt und h i n n e n s p ä t e s t e n s 10 T a g e n , von der A b s t i m m . u n g a n g e r e c h n e t , an die Bundeskanzlei gesandt werden, während die Stimmzettel gehörig versiegelt .bis nach Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung durch die Bundesversammlung aufzubewahren sind.

Die Protokolle haben anzugeben: die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl aller eingelangten Stimmzettel, die Zahl der ausser Betracht fallenden Stimmzettel, getrennt in leere und in ungültige, die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel und die Zahl der abgegebenen Ja und Nein. Die Zahl der in Betracht fallenden Stimmzettel ergibt sich durch Abzug der Zahl der ausser Betracht fallenden Stimmzettel (leere und ungültige) von der Zahl aller eingelangten Stimmzettel und bildet die Grundlage für die Berechnung des absoluten Mehrs (die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen plus eins).

52 Für die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses empfehlen wir Ihnen dringend das nachfolgende Schema zu benützen, Schema für die Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses in den Kantonen Gemeinde (Bezirk, Wahlkreis)

Stimm, berechtigte

Eingelangte Stimmzettel

A usser Betracht füllende Stimmzettel leere

ungültig»

In Betracht fallend).

Stimmzettel

Familienschutz Ja

Nein

Absolu tes Mehr ·

Für die Zahl der Vorlagen und Stimmzettel haben wir den Maßstab der letzten Abstimmung zugrunde gelegt 5 allfällige abweichende Wünsche wollen Sie durch Vermittlung Ihrer Kanzleien beförderlichst an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei gelangen lassen.

Die Telegraphenverwaltung wird von uns angewiesen werden, seinerzeit die amtlichen Mitteilungen über die Ergebnisse der Volksabstimmung zum Behufe möglichst baldiger Festsetzung des Gesamtergebnisses so rasch als tunlich zu befördern. Wir ersuchen Sie daher, die in Ihrem Kanton hierfür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- und Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telephonisch oder telegraphisch Ihrer Staatskanzlei oder einer anderen hierfür bestimmten Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle hätte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons telephonisch der Bundeskanzlei anzugeben und sofort brieflich zu bestätigen.

Die telegraphischen Meldungen, sowohl die der untern Behörden an die Kantonsbehörden als diejenigen an die Bundeskanzlei, sind gebührenfrei, ebenso die telephonischen Meldungen, wenn die Verbindungen über handbediente Zentralen hergestellt werden.

Wir benützen diesen Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 7. September 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Ed. T. Steiger.

6011

Der Bundeskanzler :

Leimgruber.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen über die Volksabstimmung vom 25. November 1945 betreffend den Familienschutz. (Vom 7.

September 1945.)

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Jahr

1945

Année Anno Band

2

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19

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.09.1945

Date Data Seite

51-52

Page Pagina Ref. No

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