Vollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe Das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) hat, gestützt auf Artikel 14 des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) vom 25. März 1977 (SR 941.41) und Artikel 62 und 63 der dazugehörigen Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV) vom 27. November 2000 (SR 941.411) den Entwurf des Reglementes für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweise P eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

16. Juli 2013

2013-1726

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

5503