1079

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1897 (III. Serie).

(Vom 30. November 1897.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (III. Serie) zu unterbreiten.

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen.

A. Amortisation:

1. Anleihen von 1887, Erhöhung der im ordentlichen Budget vorgesehenen X. Quote von Fr. 920,000 auf Fr. 1,000,000 Fr. 80,000 C. Provision und Spesen auf der Amortisation und Verzinsung der Anleihen

,,

D. Kosten auf der Konversion des Anleihens von 1887 und der Emission des neuen 3 % Anleihens von 1897

,, 170,000

Übertrag

Fr. 256,000

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

(5,000

74

1080 Übertrag

Fr. 256,000

II. Verzinsung yon Passivkapitalien: 3 % Zinsvergütung für das Jahr 1897 an den Specialfonds für Versicherungszwecke von Fr. 5,000,000

,, 150,000 Fr. 406,000

Ad A, 1. Infolge Kündigung des 3Ya % Anleihens von 1887 auf Ende laufenden Jahres und Begebung eines 3 % Anleihens in g l e i c h e m Betrage findet die für das Jahr 1897 für das erstere budgetierte X. Amortisationsquote in der Höhe von Fr. 920,000 nicht die vorgesehene Verwendung. Wir beantragen, diese Summe nebst weitern Fr. 80,000, für die wir einen Nachtragskredit hiermit nachsuchen, im ganzen also Fr. 1,000,000, als erste Einlage in einen unverzinslichen Amortisationsfonds zu legen.

Da das neue Anleihen bis 1905 unaufkündbar ist, wird die bisherige Amortisation teilweise unterbrochen, und zwar würde die jährliche Minderausgabe für die nächsten 5 Jahre cirka eine Million Franken betragen. Das Budget pro 1898 enthält den Antrag, diesen Betrag ebenfalls dem Amortisationsfonds zuzuwenden und in der Folge in gleicher Weise zu verfahren. Der so geäuffnete Amortisationsfonds würde zunächst zur Rückzahlung des auf Ende 1902 kündbaren eidgenössischen Anleihens von 1892 im Betrag von Fr. 5,000,000 in Anspruch genommen werden.

Ad G. Dieser Posten wird im wesentlichen bedingt durch das andauernd hohe Agio auf Paris, an welchem Platze bekanntlich ein großer Teil der fälligen Coupons und ausgelosten Obligationen unserer Anleihen zur Zahlung präsentiert wird.

Ad D. Die Kosten der Anleihenskonversion konnten bei Zusammenstellung der Nachtragskreditbegehren nicht vollständig angegeben werden, teils weil eine Anzahl hierauf bezüglicher Abrechnungen noch ausstehend ist, teils weil sich die Spesen auf der Rückzahlung der nicht konvertierten Titel von cirka 12 Millionen Franken (Agio auf Paris) und auf dem Verkauf des unbegebenen Rests des neuen Anleihens nur schätzungsweise bestimmen lassen.

Folgendes sind die Hauptposten in runden Zahlen :

1081 Anfertigung der Titel . ° Publikationen Kommission auf den konvertierten Titeln . . . .

Stempel auf den begebenen neuen Titeln . . . .

Hierzu kommen schätzungsweise : Kommission auf den rückzahlbaren Titeln Agio auf deren Zahlung in Paris Kosten (Kommission, Stempel etc.) bei der Begebung des Rests des neuen Anleihens

Fr.

,, ,, ,,

20,500 15,000 25,800 18,700

Fr.

80,000

,, ,,

15,000 30,000

,,

45,000

Fr. 170,000 Ad II. Wir beantragen, den von der Bundesversammlung beschlossenen Specialfonds für Versicherungszwecke im Betrage von Fr. 5,000,000, die hierfür aus dem Jahresergebnis pro 1896 ausgeschieden worden sind, für das Jahr 1897 mit 3 °/o zu verzinsen und benötigen zu diesem Zwecke die angegebene Kreditsumme.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder und Kommissionen Fr. 70,000 3. Bedienung ,, '2,000 Fr. 72,000

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 6000 3. Bedienung ,, 1500 Fr. 7500

1082

Ad A und S. Infolge der außerordentlichen Herbstsession fallen in das laufende Jahr vier statt nur drei Sessionen der Bundesversammlung; die daherigen Mehrausgaben werden sich voraussichtlich auf Fr. 72,000 für den Nationalrat und auf Fr. 7500 für den Ständerat belaufen, wofür ein Nachtragskredit erforderlich ist.

Die Budgetansätze für die Übersetzer mögen genügen.

D. Bundeskanzlei.

2. Material.

i. Stenographisches Bulletin

Fr. 12,000

Bei Aufstellung des Budgets haben wir auf drei Sessionen der Bundesversammlung gerechnet. Mit der Dezembersession werden aber im Jahre 1897 deren vier stattgefunden haben. Wir glauben, daß obiger Betrag zur Deckung der daherigen Mehrausgaben genügen werde.

E. Bundesgericht.

II. Gerichtskanzlei.

o. Gehalte des Kanzleipersonals

Fr. 375

III. Allgemeine Ausgaben.

b. Kanzleibedürfnisse, Druck- undBuchbindcrkosten, Zeitschriften, Reiseauslagen, Telephon etc Fr. 5000 e. Armenrechtliche Auslagen

Fr.

500

Ad II, b. Diese Mehrausgabe rührt von der Anstellung eines Kanzleigehülfen zur Bedienung des Autokopisten, vom 1. Juli 1897 an, her. Seine Besoldung von Fr. 2000 per Jahr hätte bis Ende des Jahres einen Nachtragskredit von Fr. 1000 erfordert. Bin Teil dieses Betrages konnte indessen auf die im Laufe des Jahres 1^2 Monate lang vakant gebliebene Stelle eines deutschen Kanzleisekretärs erspart werden.

Ad III, b. Dieser Posten (budgetiert im ganzen auf Fr. 30,000) zerfällt in 5 Unterrubriken : Materialanschaffungen und allgemeine Kosten Fr. 12,500; Druck- und Buchbinderkosten Fr. 2500; Reise-

1083 entschädigungen an das Gerichtspersonal Fr. 12,000; Zeitungen und Zeitschriften Fr. 1200; Auslagen für das Telephon Fr. 1800.

Eine Überschreitung dieser Ansätze ist bis jetzt nur hinsichtlich der Unterrubrik ,,Reiseentschädigungena für den Betrag von ungefähr Fr. 2000, sowie hinsichtlich der Ausgaben für ,,Telephon" für ungefähr Fr. 60 eingetreten. Die Unterrubriken ,,Materialanschaffungen"' und ,,Druck- und Buchbinderkostena werden aber bis Ende des Jahres, erstere um Fr. 1000--2000, letztere um einige Hundert Franken überschritten werden. Bei Berechnung des verlangten Gesamtnachkredites von Fr. 5000 haben wir die bezüglichen Ausgaben des Vorjahres während der Monate November und Dezember zu Grunde gelegt.

Ad III, e. Der Kredit für diesen Posten betrug ursprünglich Fr. 2000 ; im Laufe des Jahres sahen wir uns aber veranlaßt, mit Rücksicht auf die größere Zahl der einlaufenden Armenrechtsprozesse eine Erhöhung dieses Postens auf Fr. 2500 zu beantragen.

Dieselbe wurde bewilligt. Nun sind aber davon bereits Fr. 2400 verbraucht. Wir müssen daher eine nochmalige Erhöhung auf Fr. 3000 verlangen.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung.

1. Sekretär Fr. 750 2. Registratur (nunmehr Sekretär für das Naturalisationsbureau) Fr. 100 Infolge der am 1. Juli auf Grund des Gesetzes vom 26. März 1897 betreffend die Organisation des politischen Departements eingetretenen Aufbesserung der Besoldungen sind wir im Falle, vorstehende Nachtragskredite zu verlangen.

15. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n

Fr. 19,500

1084

Der hierfür gewährte Kredit von Fr. 8000 erwies sich hauptsächlich infolge der durch den Empfang des Königs von Siam verursachten Kosten als unzureichend. Zur Deckung der daherigen Mehrausgaben bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 19,500.

B. Departement des Innern.

IV. Statistisches Bureau.

3. D r u c k a r b e i t e n

Fr. 3623

Von diesem Betrage sollen folgende Kostenrestanzen gedeckt werden : Fr. 1850 für lithographischen Druck des geographischen Atlas, Fr. 1358 für Druck des statistischen Jahrbuches und Fr. 415 für Druck der Armenstatistik, welche drei Posten obige Summe ausmachen.

V. Gesundheitsamt.

5. M e d i z i n a l p r ü f u n g e n

Fr.

1,500

6. D i p h t h e r i e e n q u e t e

Fr. 12,000

Ad 5. Die durch Vermehrung der Prüfungssitze und die schwebende Revision der Prüfungsverordnung erhöhten Ausgaben auf dieser Kreditrubrik konnten bei der Aufstellung des diesjährigen Budgets nicht genau vorgesehen werden und lassen nun den ordentlichen Kredit um oben ausgesetzte Summe als zu knapp bemessen erscheinen.

Ad 6. Der im Budget vorgesehene Kredit von Fr. 25,000 erweist sich, angesichts der unerwartet hohen Zahl der bakteriologischen Diphtherieuntersuchungen (vom 1. Januar bis 30. September 6507 Untersuchungen) und dos dadurch gesteigerten Bundesbeitrages an die kantonalen Institute, als bei weitem nicht hinreichend.

Bis Ende Oktober sind auf den Kredit ,,Diphtherieenquetott angewiesen worden : 1. Beiträge an die bakteriologischen Institute für Diphtherieuntersuchungen Fr. 9,000. -- Übertrag

Fr.

9,000. --

1085 Übertrag Fr.

2. Entschädigungen an die Ärzte für eingesandte Diphtherie-Zählkarten ,, 3. Ausgaben für Material (Formulare, Reagensgläschen etc.)

. . . fl

9,000. -- 7,197. -- 2,575. 5 5

Total Fr. 18,772. 55 so daß noch eine Kreditrestanz von . . . . ,, 0,227. 45 vorhanden ist.

Dem gegenüber stehen noch folgende Ausgaben in Aussicht: 1. Guthaben der bakteriologischen Institute laut Abrechnungen auf Ende August Fr. 8690 2. Mutmaßliche Auslagen für Untersuchungen in den Monaten September bis Dezember . . . ,, 8000 3. Auslagen für Material im gleichen Zeitraum ,, 1500 ,, 18,190. -^ so daß ein Nachtragskreditbegehren von . . . Fr. 11,962. 45 oder rund Fr. 12,000 hinlänglich motiviert erscheint.

Vili. Verschiedenes.

8. Schweizerische Schulstatistik

Fr. 3.5,000

9. Dr. C. Decurtins, rätoromanische Chrestomathie Fr.

2,000

Ad 8. Bekanntlich ist aus Anlaß der schweizerischen Landesausstellung in Genf die Ausarbeitung und Veröffentlichung einer neuen Ausgabe der schweizerischen Schulstatistik beschlossen worden, an deren Kosten die schweizerische Ausstellungskommission gemäß den Verhandlungen über die Subvention der Landesausstellung ·eine Summe von Fr. 30,000 beizutragen verpflichtet wurde. Die Arbeiten für diese Statistik wurden zu Anfang 1895 unter Leitung unseres Departements des Innern durch zwei von ihm bestellte Redaktoren, die Herren Erziehungssekretär Dr. A. Iluber und Professor Dr. Otto Hunziker in Zürich in Angriff genommen. Infolge der bedeutenden Ausdehnung, welche der zu verarbeitende Stoff seit dem Zeitpunkt der letzten Ausgabe (Landesausstellung

1086 von 1883 in Zürich) erfahren hatte, und infolge des Umstandes,, daß diesmal den statistischen Tabellen über die verschiedenen Unterrichtsanstalten je eine erläuternde Darstellung des Standes der kantonalen Gesetzgebung und Verwaltung jener Anstalten vorausgeschickt wurde, gelang es nicht, das Werk auf den Termin der Landesausstellung erscheinen zu lassen, sondern es ist nun erst auf Ende Juni dieses Jahres herausgekommen.

Das starke Anwachsen des darzustellenden Stoffes seit dem Schuljahre 1881 (dessen Ergebnisse in der frühern Ausgabe der Schulstatistik dargestellt sind) hat zudem eine große Erweiterung der neuen Ausgabe nach sich gezogen, und zwar eine solche wie sie beim Beginn der Arbeit nicht vorgesehen wurde. Während die Ausgabe auf die Landesausstellung von 1883 105 Bogen in 7 bescheidenen Bänden umfaßte, ist die neue auf 8 zum Teil sehr umfangreiche Bände mit 193 Druckbogen angewachsen. Dem entsprechend sind nun auch die Kosten des ganzen Werkes \vcit über die anfänglich vorgesehene Summe gestiegen. Bei Aufstellung des Voranschlages für die neue Ausgabe wurde seiner Zeit für eine Auflage von 1500 Exemplaren ein Umfang des Werkes von ungefähr 120 Bogen angenommen und demgemäß der Belauf der Ausgaben auf Fr. 38,000 bis 40,000 berechnet. Die wirklichen Kosten gestalten sich nun gegenüber dem Budget wie folgt: Mutmassliche Wirkliche Kosten Kosten nach dem nach Vorvorliegender anschtag. Schlussrechnung.

Fr.

Fr.

1. Bureaulokalitäten (Mietzins, Beleuchtung, Bedienung, Mobiliar etc.)

2. Schreibmaterialien,Porti,Telegramme etc.

3. Druck der Fragebogen, Eintragungstabellen ete 4. Druck des fertigen Werkes (1500 Ex.)

6. Besoldung des Hülfspersonals . . . .

6. Kosten für Kommissionsberatungen . .

7. Entschädigung für Verifikation in den Kantonen 8. Unvorhergesehenes 9. Redaktionshonorare Total

1,500 200

2,808. -- 490. 55

1,500 2,160. 45 21,600 44,159. 50 5,000 10,744. -- 800 Ì /· 2,250. -- 1,400 J 1,500 2,401. -- 5,000 5,800. -- 38,500

70,813. 50

1087 Zur Deckung dieser Summe sind vorhanden : 1. der Beitrag der schweizerischen Ausstellungskommission von Fr. 30,000. -- 2. der für das laufende Jahr vorgesehene Kredit (B. VIII, 2) des Jahrbuches für schweizerisches Unterrichtswesen von Fr. 2500 (pro 1894, da die vorliegende Ausgabe der Schulstatistik diesen Jahrgang des Jahrbuches vertritt) und verschiedene kleinere Einnahmen an Zinsen und Erlös von Bureaumaterialien, zusammen ,, 3,678. -- 3. dazu rechnen wir, aus dem Erlöse vom Verkaufe von Exemplaren des Werkes bis Ende des Jahres verwenden zu können . fl 2,135. 50 zusammen

Fr. 35,813. 50

Nach Abzug dieser Summe bleiben von den Gesamtkosten noch ungedeckt Fr. 35,000 zu deren Tilgung wir um den oben ausgesetzten Extrakredit nachsuchen.

Zur Motivierung erlauben wir uns noch folgendes anzubringen : Gegen den Umfang, den das Werk bei der Bearbeitung angenommen hat und die dadurch bedingte Kostensumme darf sich sachlich kaum etwas einwenden lassen. Nachdem die Herausgabe der schweizerischen Schulstatistik einmal beschlossen war, mußte der ganze ihr angehörende Stoff die ihm gebührende sorgfältige Prüfung und Darstellung finden, und dies hat zu der gegenwärtigen Ausdehnung des Werkes geführt. Zudem präsentiert die vorliegende Ausgabe der Schulstatistik sich als ein in jeder Richtung sorgfältiges und vollständiges Werk; namentlich bietet, abgesehen vom statistischen Teil, der VIII. Band ein wohlgeordnetes Nachschlagebuch über alle Verhältnisse des schweizerischen Schulwesens, wie wir es bis jetzt bei den häufigen Nachfragen von außen her oft sehr vermißten. Von der gegenwärtigen Ausgabe sind gegen 120 Exemplare geschenkweise an die Kantone, an pädagogische und politische Blätter und an eine Anzahl amtlicher oder bei der Ausarbeitung beteiligter Personen verteilt worden. Vom Reste dürfte ein bedeutender Teil verkaufsweise abgesetzt werden, und es ist zu diesem Zwecke der Preis des Exemplars für die Kantono auf Fr. 12 und der Ladenpreis auf Fr. 25 festgesetzt \vorden.

1088 Ad 9. Herr Nationalrat Dr. Decurtins, der während der Jahre 1892--1894 schon vier Hefte einer rätoromanischen Chrestomathie mit Ihrer finanziellen Unterstützung herausgegeben hat (vergi.

Bundesbl. 1892, III, 618 u. ff.), wünscht das Werk fortzusetzen und zu vollenden. Zu dem Zwecke beabsichtigt er, den erschienenen vier Heften in diesem und in den nächsten vier Jahren noch zehn weitere Lieferungen folgen zu lassen, so daß jedes Jahr zwei herauskommen würden. Während die schon veröffentlichten vier Hefte die Sprach- und Literaturdenkmäler der sur- und subvelvischen Idiome umfassen, sollen die künftigen in gleicher Weise ·die engadinischen, miinsterischen und sürdettischen Dialekte zur Darstellung bringen, so daß die Sammlung alsdann das ganze geistige Leben der gesamten rätoromanischen Nationalität wiederspiegelt. Die Unterstützung der Publikation durch den Bund soll, wie früher, in der Übernahme von je 100 Exemplaren eines jeden Heftes bestehen, was für jedes Jahr des Erscheinens des Werkes eine Ausgabe von Fr. 1000 nach sich ziehen wird. Nachdem der Anfang der Unterstützung schon vor fünf Jahren gemacht worden ist und das Werk, soweit es bis jetzt vorliegt, überall in Fachkreisen, namentlich auch in denjenigen des Auslandes, große Anerkennung gefunden hat, glauben wir nicht anstehen zu sollen, Ihnen die Gewährung der weiter notigen Kredite für die Subventionierung desselben zu empfehlen. Die für nächstes Jahr notwendige Summe haben wir bereits in unserem Budgetvoranschlag eingestellt.

IX. Oberbauinspektorat.

2. Bureaukosten und Verschiedenes

Fr. 1800

Diese für die Unterabteilung C., A r b e i t s k o s t e n a n F l u ß k o r r e k t i o n e n u n d W i l d b a c h v e r b a u u n g e n , notwendig gewordene Mehrsumme steht im Zusammenhang mit dem hiernach unter IH. Reisekosten und Expertisen, Ziffer 4, Angeführten.

Aus dieser Summe sollen die Taglöhne und Reiseentschädigungen der bei diesen Aufnahmen beschäftigten Meßgehülfen und Arbeiter bestritten werden. Wir berechnen die für die Aufnahmen an der Rhone und deren Zuflüsse im Wallis, an der Aare in Hagneck, sowie diejenigen in Beckenried und an der untern Aare erforderliche Summe auf Fr. 1800, um deren Bewilligung wir hiermit einkommen.

1089

3. Reisekosten und Expertisen

Fr. 6200

Der gewöhnliche Budgetansatz ist dieses Jahr verschiedener Umstände wegen wieder unzureichend, und so sehen wir uns ·daher genötigt, um Bewilligung eines Nachtragskredites einzukommen.

Die Gründe hierfür sind folgende: b11. Wir mußten der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne einen Vorschuß an die Kosten der Instruktion in Sachen des Prozesses Kunz in Ellikon ausrichten im. Betrag von Fr. 500.

2. Auf Wunsch der Kommissionen des Stände- und Nationalrates haben wir Herrn Professor Heim mit der Begutachtung der Verhältnisse am Schwanden- und Lammbach hei Brienz betraut; das Honorar desselben wurde festgesetzt auf Fr. 400.

3. Zur Erleichterung der Begehung der Kommissionen der eidgenössischen Rate behufs Behandlung der Subventionsgesuche für Umbrail- und untere Landwasserstraße hatten wir das schweizerische Postdepartement ersucht, für die Führung von Extrapostwagen besorgt zu sein, in der Meinung, daß für diese Tage die Kilometerentschädigung für die Mitglieder der Kommissionen wegfallen.

Die Kosten der Reise betragen : a. Auslagen des Departements bei Anlaß der Begleitung der vorgenannten eidgenössischen Kommissionen . Fr. 439. 80 b. Rechnung des schweizerischen Postdepartements ,, 2075.10 Total

Fr. 2514. 90

Von diesen unter l, 2 und 3 a und b angegebenen Poston sind l, 2 und 3« im Betrage von Fr. 1339. 80 schon aus dem bewilligten Kredite bezahlt worden.

4. Die außerordentliche Schneeschmelze im Vorsommer und die heftigen Niederschläge seit Mitte August haben mancherorts außergewöhnliche Wasserstände erzeugt, welche nicht ohne Beschädigungen aus den mit Bundessubvention ausgeführten Werke vorübergegangen sind. So sind an der Rhone im Wallis bei Nendaz, Riddes, Saiüon und Fully Breschen entstanden. Auf Ansuchen von Wallis haben wir unser Departement des Innern ermächtigt, das Oberbauinspektorat mit Aufnahmen von Hochwasserdämmen, Querprofilen etc. zu beauftragen, um die technischen Organe des Kantons Wallis einigermaßen zu entlasten, und es

1090 sind diese Arbeiten auch bereits im Gange. Dann sind an der Linth, an der Thur, an der Emme, an der Aare in Hagneck Aufnahmen dringend, um die höchst bekannten Wassermarken zu fixieren, und endlich haben wir der Regierung von Nidwaiden zugesichert, Sondierungen bei Bcckenried macheu zu lassen, dies infolge dort vorgekommener Rutschungen.

Alle diese Arbeiten nebst den noch in diesem Jahre vorzunehmenden Inspektionen an Gewässerkorroktionen, Wildbachverbauungen, Entsumpfungen etc. belaufen sich approximativ auf die Summe von Fr. 5350.

Die Rechnung auf 20. September 1897 setzt sich nun folgendermaßen zusammen : Rechnung des schweizerischen Postdepartements Fr. 2075.10 Aufnahmen, Inspektionen des Oberbauinspektorates ,, 5350. -- Linthpräsidium ,, 150. -- Total Vom bewilligten Kredit von Fr. 16,000 bleiben noch übrig

Fr. 7575.10

Bleiben ungedeckt

Fr. 6193.10

,, 1382.--

oder rund Fr. 6200.

4. Beiträge an Kantone fllr öffentliche Werke . . Fr. 70,000 49. Verbauung des L a m m b a c h e s und des Schwandenb a c h e s bei B r i e n z (Bundesbeschluß vom 2. Juli 1897): 1. Jahresrate, jährliches Maximum . . . Fr. 70,000 Laut Art. 4 obgenannten Bundesbeschlusses soll die Auszahlung der ersten Jahresrate im Jahr 1897 erfolgen.

Die Verbauungsarbeiten sind dieses Jahr begonnen worden, und so kann diese Anzahlung im Monat Dezember geleistet werden.

Da jedoch diese Subvention, nachdem das diesjährige Budget aufgestellt war, bewilligt worden ist, so konnte diese Jahresrate in demselben nicht aufgenommen werden, und wir sehen uns deshalb genötigt, Sie um Bewilligung dieser Summe auf diesem Wege zu ersuchen.

1091 X. Direktion der eidgenössischen Bauten.

II. Bureaukosten.

Bureaubedürfnisse, Zeichnungsmaterialien, Drucksachen, Lithographiekosten, litterarische Anschaffungen, Telegramme und Porti

Fr. 1000

Durch die auf Anfang dieses Jahres erfolgte Abtrennung der Baudirektion vom Post- und Eisenbahndepartemont und Zuteilung an das Departement des Innern wurde die Neuerstellung verschiedener Formularien und Stempel notwendig. Eine ganz erhebliche Ausgabe erforderte, infolge bedeutender Arbeitsvermehrung, auch die Beschaffung des Zeichnungsmaterials, speciell des zur Vervielfältigung von Plänen nötigen Heliographiepapieres.

IV. Hochbauten, b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

. . . Fr. 74,385

1. Nachdem der Kredit für den Umbau des Zeughauses in Bellinzona zu einer Reitbahn mit Fr. 8000 bewilligt worden war, wurde, mit Rücksicht auf die voraussichtlich häufige Benutzung der letztern während der Abendstunden, die Einführung der elektrischen Beleuchtung verlangt. Die dadurch entstandenen Mehrkosten betragen Fr.

485 2. Eine größere Anzahl von Bahnpostbeamten und Kondukteuren müssen infolge der Diensteinteilung täg.ich kürzere oder längere Zeit unbeschäftigt auswärts zubringen. Da ihnen bisher in der Regel keine Un;erkunftslokale zur Verfügung standen, waren diese Leute wohl oder übel darauf angewiesen, dio freie Zeit im Wirtshaus zuzubringen, namentlich war dies' bei schlechtem oder kaltem Wetter der Fall.

Die Postverwaltung hat sich nun entschlossen, dem hiervor genannten Personal an den wichtigeren Knotenpunkten wohnliche, heizbare Zimmer zur Verfügung zu stellen. An einigen Orten ist dies schon geschehen.

Auch in Chur mußte ein solches Lokal eingerichtet werden. Im Postgebäude selbst waren keine Übertrag

Fr.

485

1092 Übertrag Fr.

Räume verfügbar. Dagegen konnte die Zollverwaltung zwei kleine Lokale im ersten Stock der Dependenz des Zolldirektionsgebäudes abtreten.

Die Kosten für die Instandstellung dieser Lokale, für die Heizungseinrichtung und die Erstellung eines besondern Abortgebäudes kamen zu stoben auf . . . . Fr. '1400 Im diesjährigen Budget ist für die Einrichtung eines Bureaus und Wohnzimmers im genannten Dépendenzgebäude für den Chef des neu kreierten Grenzwachtcorps im dritten Zollgebiet ein Betrag von Fr. 500 vorgesehen. Wegen Verlegung des Wohnsitzes dieses Beamten konnte die Ausführung dieser Arbeiten unterbleiben, und es kann nun der Kredit von ,, 500 für die Einrichtung der Lokale für das Bahnpostpersonal verwendet werden, so daß hierfür noch zu bewilligen sind.

3. Die Zollverwaltung hat im Interesse einer bessern dienstlichen Ausbildung des Grenzwachtpersonals des VI. Zollgebietes die Anordnung getroffen, daß neueintretende Grenzwächterrekruten in das in Chêne-Bourg errichtete Mannschaftsdepot eintreten müssen, woselbst sie unter der Leitung eines erfahrenen unmittelbaren Vorgesetzten eine gründliche Instruktion erhalten, bevor sie für den Grcnzwachtdienst verwendet werden. Auf diese Weise wird es ermöglicht, die Grenzwachtmannschaft auf eine Stufe der Ausbildung zu bringen, auf welcher ihre Dienstleistungen sich möglichst nützlich gestalten und wobei dieselbe namentlich auch an eine feste Disciplin gewöhnt wird.

Dieses System der Kasernierung größerer Mannschaftsbestände und der gemeinschaftlichen sachgemäßen Ausbildung hat sich so vorzüglich bewährt, daß es von großem Nutzen erscheint, auch die Grenzwächterrekruten des V., sowie des französisch sprechenden Übertrag

485

900

Fr. 1,385

1093 Übertrag Teiles des I. Zollgebietes zur dienstlichen Ausbildung dem Mannschaftsdepot in Chêne-Bourg zuweisen zu können, von wo sie dann nach beendigter Instruktion nach Bedarf an die verschiedenen Grenzwachtposten abgegeben würden.

Fr.

1,385

Die Zollverwaltung hatte zur Unterbringung des Personals in Chêne-Bourg zwei G-ebäulichkeiten gemietet, welche für den bisherigen Mannschaftsbestand des Depots ausreichten, für die Aufnahme der Mannschaft des V. und I. Zollgebietes jedoch zu klein waren.

Im Monat Juli dieses Jahres wurde nun ein für die Zwecke der Zollverwaltung wohlgeeignetes und in sehr gutem baulichen Zustande befindliches Gebäude zum sofortigen Verkaufe ausgeschrieben. Wir glaubten, diese günstige Gelegenheit benützen zu sollen und. schlössen für dieses Gebäude einen Kauf ab zu dem annehmbaren Preise von . . . Fr. 58,000 Hierzu kommen die Stipulationsund Haudänderungsgebühren mit ^ 3,300 Für kleinere Ergänzungsarbeiten, wie Ersitellen von Vorfenstern für die Zimmer im Dachstock, Einrichtung von Pissoirs etc.

sind zu rechnen ,, 1,000 ,, 62,300 4. Wir beabsichtigen, das alte Postgebäude an de:: rue du Stand in Genf für die Aufnahme der Telephonstation, der Telegraphenbureaux und einer Postfiliale einrichten zu lassen. Dieser Umbau wird aber voraussichtlich drei Jahre in Anspruch nehmen.

Nun erlaubten weder die Raum Verhältnisse der Telepboncentrale noch der äußerst defekte Zustand der Multipel, die bisherige Einrichtung noch so lange fortbestehen zu lassen. Die Telegraphenverwaltung wünschte daher im rechten Flügel des ersten Stockes, dessen Umbau erst nach Beendigung des übrigen Teils des Gebäudes in Angriff genommen werden kann, ei:ie provisorische Centralstation zu installieren. Eine genaue Untersuchung der Böden der Lokale, in welchen Übertrag

Fr. 63,685

1094 Übertrag Fr. 63,685 die neuen Apparate aufgestellt werden sollen, hatte jedoch ergeben, daß die Unterzüge und Balken zu schwach waren, um die große Last von cirka 25,000 kg.

tragen zu können. Infolgedessen mußten die Böden durch eiserne Balken verstärkt werden. Überdies erwies sich auch die Einrichtung einer Abwartwohnung im Dachstocke als notwendig. Die Kosten werden sich belaufen auf ,, 10,000 5. Bis dahin fand die Telegrammaufgabe in Interlaken während der Fremdensaison an zwei Schaltern im dortigen Postgebäude statt. Bei dem stets wachsenden Verkehr genügten nun die übrigen vier Schalter dem Postbureau zur Abfertigung des Publikums nicht mehr, daher die Telegrammaufgabe verlegt werden mußte. Eine befriedigende Lösung konnte darin gefunden werden, daß von dem neben der Schaltorhalle gelegenen Schreibzimmer ein Raum durch eine mit Schalter und Thüre versehene Glaswand und als Aufgabebureau eingerichtet abgetrennt wurde . . . . ,, 700 Fr. 74,385 c. Neubauten

Fr. 862,800

1. In der letzten Märzsession bewilligten Sie für Erstellung von vier provisorischen Stallbaracken auf dem Beundenfeld bei Bern für Unterbringung von 200 Pferden des Centralremontendepots einen Kredit von Fr. 26,000. Es erwies sich nun als absolut notwendig, diese Bauten auch im Winter zu benutzen.

Um dieses zu ermöglichen, mußten Wandverschalungen angebracht und die dadurch entstandenen Zwischenräume mit Torfstreue ausgefüllt und die Dachpappenbedachung durch Ziegeldächer ersetzt werden Fr. 14,000 2. Bei Beginn der Arbeiten für das Zollgebäude in Bonfol stellte die Zollverwaltung das Gesuch, es möchten die Dachräume als Wohnungen für das Grenzwachtpersonal eingerichten werden. Dadurch wurde die Erstellung eines besondern Holzhauses notwendig und in demselben gleichzeitig eine Waschküche erstellt ,, 4,300 Übertrag

Fr.

18,300

1095

Übertrag Fr. 18,300 3. Der Kauf über den Bauplatz für das Postgebäude in Herisau wurde abgeschlossen, und es gelangte die von Ihnen unterm 10. Juni abhin bewilligte Kaufsumme zur Auszahlung ,, 50,000 4. Für den Ankauf eines Bauplatzes zu einem Postgebäude in Bern wurden durch Bundesbeschluß vora 8. Oktober dieses Jahres . . . Fr. 792,000 bewilligt. Dieser Betrag muß auf Ende des Jahres 1897 entrichtet werden.

Die Stipulationsgebühren werden auf cirka ,, 2,500 zu stehen kommen ,, 794,500 Total Neubauten

Fr. 862,800

V. Strassen- und Wasserbauten.

b. Wasserbauten

Fr. 12,200

Bei der Erstellung von Anlagen zum Zwecke der Pulverfabrikation in Worblaufen in den Jahren 1890/91 wurde dem der Erbschaft Grüner gehörenden Sandhofbrunnen ein Teil des Wassers entzogen, das diesem Brunnen aus dem Eymattgute zugeflossen war.

Ein Teil dieses Wassers wurde seitens der eidgenössischen Bauleitung auf erhobene Reklamation der Erbschaft Grüner hin wieder zugeleitet, womit sich jedoch letztere nicht befriedigt erklärte, sondern darauf beharrte, daß der Brunnen eine bedeutende Abnahme von Wasser aufweise.

Um die daherigen vielfachen Unterhandlungen zu einem befriedigenden Abschlüsse führen und der Erbschaft Grüner noch den Rest des ihr entzogenen Wassers abgeben zu können, ohne dadurch den Betrieb der Pulverfabrik zu beeinträchtigen, waren wir veranlaßt, unter Benutzung einer sich bietenden günstigen Gelegenheit, ein Wasserquantum von 80 Litern zum Preise von Fr. 12,000 zu erwerben. Damit ist zugleich vorläufig dem Bedürfnisse der Pulverfabrik um vermehrte Wasserzufuhr, allerdings nur teilweise, entsprochen worden. Für den Ankauf von weiteren 100 Liter Wasser haben wir in der Budgetbotschaft pro 1898, sub Rubrik V, 6. Wasserbauten, Ziffer 9, einen entsprechenden Kreditposten aufgenommen, wodurch alsdann für genügenden Wasserbedarf zum Bnndesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.



1096 Betriebe der Pulverfabrik gesorgt sein dürfte. Die Stipulationskosten betragen cirka Fr. 200.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 12,200.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justiz- nntl Polizeiwesen.

2. Justiz- und Auslieferungskosten

Fr. 1500

Von dem pro 1897 eingeräumten Kredit von Fr. 6000 verbleiben Ende Oktober noch Fr. 2258. Dieser Betrag wird nur zur Deckung der im II. Semester erlaufenden Auslieferungskosten genügen. Für die Vergütung von Gerichtskosten an die Kantone dürften wir aber noch etwa Fr. 1500 bedürfen. Daher ersuchen wir Sie um die Bewilligung eines entsprechenden Nachtragskredites.

III. YersicïierungSAvesen.

II. Bureaukosten.

1. Druckkosten

Fr. 900

Das Budget des eidgenössischen Versicherungsamtes für 1897 sieht unter dieser Rubrik einen Posten vor von Fr. 6000.

Nun beläuft sich aber die Rechnung für den Druck des im letzten Frühling herausgegebenen Berichtes über Stand und Thätigkeit der unserer Aufsicht unterstellten Versicherungsgesellschaften im Jahre 1895 (deutsch und französisch) schon aut Fr. 6679. 95, somit auf rund Fr. 960 mehr als die durchschnittlichen Druckkosten der früheren Berichte (1886 --1894), und Fr. 790 mehr als die Druckkosten für den 1896 erschienenen Bericht über das Jahr 1894.

Diese Druckkostenzunahme gegenüber dem Vorjahre, auf das gestützt wir keine Krediterhöhung beantragten, erklärt sich in der Hauptsache wie folgt: Die beiden Ausgaben des Berichtes über das Jahr 1894, erschienen 1896, enthalten zusammen 262 Tabellen, deren Satz Fr. 3144 kostete, während der Bericht über das Jahr 1895, erschienen im Frühling dieses Jahres, in beiden Ausgaben zusammen 314 Tabellen zählt, wofür die Rechnung sich auf Fr. 3768 beläuft, so daß sich hierfür schon eine Mehrausgabe von Fr. 624 ergiebt.

Hierzu kommen ferner Fr. 105 für Erweiterung des Berichtes um

1097 5 Bogen für beide Ausgaben und endlich infolge der seit 1893 mit Erscheinen des Berichtes über das Jahr 1891 vergrößerten Aullage um 500 Exemplare Fr. 57 mehr für das Broschieren.

Zur Deckung dieser Mehrausgaben, sowie einiger kleinerer Porten fiir Separatabzüge bedürfen wir eines Nachkredites zu obigem Budgetposten von Fr. 900, um dessen Gewährung wir hiermit bitten.

2. Bureaubedürfnisse und Inspektionsreisen

.

.

. Fr. 300

Der im Budget unter dieser Rubrik vorgesehener Posten von Fr, 2400 genügt für 1897 deshalb nicht, weil wir infolge Anstellung eines weiteren Gehülfen für die mathematische Abteilung zu eir.er außerordentlichen Ausgabe von Fr. GOO für eine neue Rechenmaschine genötigt waren, so daß sich die Totalausgaben jetzt schon auf Fr. 2G53 belaufen.

Wir bedürfen daher auch für diese Rubrik eines Nachkredites von Fr. 300.

IV. Amt für geistiges Eigentum.

3. Druck der Patentschriften

Fr. 11,000

Da die für dieses Jahr vorgesehene Anzahl der zu erteilenden Patente bereits überschritten ist, bedürfen wir obiger Summe behufs Deckung der Druckkosten für die noch zu erstellenden Patentschriften.

4. Andere Druckarbeiten

Fr.

1000

Der stets zunehmende Geschäftsverkehr hatte auch eine Vermehrung der Auslagen für Register, Formulare und andere Drucksachen zur Folge, daher wir genötigt sind, um Gewährung eines Naehtragskredites einzukommen.

7. Bibliothek und Verbreitung der Publikationen des Amtes

Fr. 400

Die vermehrte Anzahl der in diesem Jahre zur Ausgabe gelangenden Patentschriften bewirkt auch eine entsprechende Vermehrung der Patentschriften-Bände, für welche wir den Ortsbehörden, bei denen die Publikationen des Amtes öffentlich aufgelegt sind, die Einbandkosten zu vergüten haben ; die daherigen Mehrauslagen werden cirka Fr. 400 betragen.

1098

D. Militär département.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 8811

3. W a f f e n c h e f der A r t i l l e r i e h. Kontrollarbeiten

Fr. 1700 Fr. 1700

Für die Kontrollarbeiten zur Durchführung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Truppenkörper der Artillerie bedürfen wir eines Kredites von Fr. 1500. Diese Arbeit mußte zwei Aushülfsangestellten übertragen werden, welche cirka vier Monate beschäftigt waren. Dazu kamen die Kosten des Einbindens von einer beträchtlichen Anzahl Corpskontrollen. Für die Anlage der Corpskontrollen des Linientrains der Landwehrinfanterie, gemäß dem am 1. Oktober in Kraft erwachsenen Bundesgesotz, wird eine Aushülfe während eines Monats nötig. Auch hier müssen eine Anzahl Corpskontrollen eingebunden werden. Für diese Arbeiten wird ein Betrag von Fr. 200 ausreichen.

6. V e r w a l t u n g des M a t e r i e ! l e n

Fr. 120

a. Technische Abteilung: 14. Artillerieversuchsstation : e. Equipementsentschädigung für den Chef der Artillerieversuchsstation . Fr. 120 Der Chef der Artillerieversuchsstation ist als Schießplatzkommandant bezugsberechtigt für eine Entschädigung von 60 Rappen per Tag für das Tragen der Uniform 5 pro 1897 wurde übersehen, den Ansatz für 200 Tage unter Instruktionspersonal B. 3. p. einzustellen, weshalb wir wie pro 1898 das Betreffnis mit Fr. 120 unter obiger Rubrik einstellen.

7. O b e r f e l d a r z t

Fr. 461

b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd . . . . F r . 4 6 1 Laut Bundesbeschluß vom 26. März 1897 wurde dem Oberfeldarzt die Haltung eines Pferdes bewilligt. Derselbe bezog die bezügliche Entschädigung mit Fr. 3. 20 (Fr. i. 70 Fourrageration

1099 und Fr. 1. 50 Wartungsgebühr) vom 11. August an. Diese Ausgabe, welche bei der Budgetaufstellung pro 1897 nicht vorgesehen war, beträgt daher bis Jahresschluß Fr. 461 (144 Tage à Fr. 3. 20).

8. O b o r p f e r d a r z t d. Bureauaushülfe

Fi\ 600 Fr. 600

Diese Kreditforderung wird einerseits durch längere Krankheit einzelner Beamten und andererseits durch die infolge des Truppenzusammenzuges in ganz bedeutendem Maße angewachsenen Gesciätte bedingt.

9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t

Fr. 1330

A. I. b. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv ögehaltenes Pferd Fr. 790 Nach dem unter Titel ^Oberfeldarzt" erwähnten Bundesbeschluß erhielt auch der Oberkriegskommissär die Berechtigung zi.r Haltung eines Pferdes. Derselbe kam in den Besitz eines selchen am 29. April, und beträgt daher die Entschädigung bis Jahresschluß Fr. 790 (247 Tage à Fr. 3. 20).

B. Besondere Verwaltungen : 1. Zwei Kanzlisten des Kriegskommissariates in Thun Fr. 540 Der zweite Kanzlist hatte als Fourier eine Infanterierokrutensehule und hernach die Offizierbildungsschule für Verwaltungstruppen zu bestehen, während welcher Zeit eine außerordentliche Eureauaushülfe angestellt werden mußte. Die Kosten betragen für 91 Tage à Fr. 4. 50 Fr. 410.

Da der erste Kanzlist, als Rechnungsführer verschiedener Kurse auf dem Waffenplatz Thun, während dieser Zeit die Uniform tragen muß, haben wir demselben eine Equipementsentsehädigung von SO Rappen per Diensttag bewilligt. Für das Jahr 1897 ist diese Entschädigung für 260 Tage auszurichten, weshalb wir eines Nachkredites von Fr. 130 bedürfen.

11. A r m e e c o r p s k o m m a n d a n t e n , O b e r s t d i v i s i o n ä r e u . s. w b. Bureaukosten für Oberstdivisionäre . Fr. 600

Fr. 600

1100 Nachdem wir die Stellvertretung des Kommandanton dos II. Armeecorps und die Leitung des diesjährigen Truppenzusammonzuges dem Kommandanten der V. Divison übertragen hatten, betrauten wir den Kommandanten der IX. Infanteriebrigade mit dem Kommando der V. Division und bewilligten demselben für vier Monate die Kompetenzen eines Oberstdivisionärs. Für die Bureauentschädigung von Fr. 150 per Monat bedürfen wir eines Nachkredites, während wir für die Pferdekompetenzen ohne eines solchen auskommen können. Unter der Rubrik : ^Pferderationen und Wartungsgebühren"1 bleibt mit Rücksicht darauf, daß verschiedene Oberstdivisionäre keine Pferde halten, genügend Kredit übrig, um diese außerordentliche Ausgabe be.streiten zu könuen.

13. Waffcnkontrolle in den Divisionskreisen

Fr. 4000

&. Reisekosten und Entschädigungen an Stellvertreter und Büchsenmacher . . Fr. 4000 Auch dieses Jahr mußten dio Stellvertreter der Waffencontroleure viel mehr zu Dienstleistungen herangezogen werden, als bei der Budgetaufstellung vorauszusehen war. Es ist daher dio Erhöhung dieses Kreditpostens um obigen Betrag nötig.

B. Instruktionspersonal

Fr. 14,416

1. I n f a n t e r i e

Fr. 12,800

p. definitiv angenommene Instruktionsaspiranten Fr.

q. definitiv angenommene Aspiranten auf Hülfsinstruktorenstellen ,, v. Bekleidungsentschädigungen . ,,

8,200 1,600 3,000

Fr. 12,800 Durch Bundesratsbeschluß vom 24. Dezember 1896 haben ·wir die Besoldungen und sonstigen Kompetenzen der definitiven Instruktionsaspiranten, für deren Anstellungsverhältnisse bislang die Verordnung betreffend Besoldung und anderweitige Kompetenzen des ständigen und außerordentlichen Instruktionspersonals vom 12. Mai 1893 maßgebend war, mit dem Besoldungsgesetz für die Beamten und Angestellten des Militärdepartements vom 20. Dezember 1894 in angemessene Übereinstimmung gebracht.

1101 Ad p. Bisher betrug die Jahresbesoldung Fr. 2100 ohne Rücksicht auf die Dienstjahre. Durch unsern Beschluß vom 24. Dezember 1896 -wurde sie auf Fr. 2400 bis Fr. 2800 festgesetzt, in der Meinung, daß die Minimalbesoldung bei der Anstellung als Regel zu gelten habe und bei zufriedenstellenden Leistungen jährlich eine Erhöhung von Fr. 100 bis zur Erreichung der Maximalbesoldung eintreten soll. Hierdurch wird gegenüber dem Budgetansatz von Fr. 46,200 eine Mehrausgabe von Fr. 8,200 bedingt.

Ad q. Der benötigte Nachtragskredit rührt zum Teil 'ebenfalls von der Besoldungserhöhung, noch mehr aber daher, daß unser Militärdepartement sich genötigt sah, vom 1. Mai an einen weitem Aspiranten auf eine Trompeterinstruktorenstelle mit Jahresbesoldung zu schaffen.

Ad v. Durch den mehrerwähnten Beschluß vom 24. Dezember 1896 sind ferner die Bestimmungen unter Kapitel VI, Art. 56, litt, b, der Kompetenzenverordnung vom 12. Mai 1893 betreffend Equipementsentschädigung auch auf die definitiv angenommenen Instruktionsaspiranten ausgedehnt worden. Es muß deshalb der Kredit für Equipementsentschädigungen wie folgt erhöht werden: 25 Instruktionsaspiranten mit durchschnittlich 240 Diensttagon à 50 Rappen per Tag 25 X 240 X 50 = Fr. 3000 Krediterhöhung.

4. G e n i e

Fr. 816

e. Eine Pferderation und Wartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd . . . . Fr. 816 Gemäß Bundesbeschluß vom 26. März 1897 sind die Instruktoren I. Klasse des Genie zur Haltung eines Pferdes berechtigt.

In diesem Jahr hielt nur ein Instruktor I. Klasse, und zwar vom 21. April an, ein Pferd. Die bezüglichen Kosten belaufen sich bis Jahresschluß auf Fr. 816 (255 Tage à Fr. 3. 20).

6. V e r w a l t u n g d. Reiseentschädigungen

Fr. 800 Fr. 800

Die Verlegung einer Fourierschule nach Lausanne und einer anderen nach Herisau bedingen größere Ausgaben für Waffenplatzzulagen und Reiseentschädigungen an das Instruktionspersonal der Verwaltungstruppen, weshalb wir einen Nachkredit in obigem Betrage benötigen.

1102

0, Unterricht

Fr. 366,786

2. Rekrutenschulen

Fr. 351,061

a. I n f a n t e r i e : 1290 Mann à Fr. 3. 20 X 47'/s Tage

Fr. 196,080

b. K a v a l l e r i e : 136 Mann à Fr. 6. 80 X 83 Tage .

,,

76,758

c. A r t i 11 e r i e : 90 Mann à Fr. 6. 50 X 83 Tage

.

,,

48,555

d. G e n i e : 15 Mann à Fr. 4. 40 X 53 Tage

.

,,

3,498

e. S a n i t ä t : 42 Mann à Fr. 2. 30 X 49 Tage

.

,,

4,734

. .

,,

1,600

.,,

19,836

f. V e r w a l t u n g : 10 Mann à Fr. 4 X 40 Tage

g. B e f e s t i g u n g e n : 36 Mann à Fr. 9. 50 X S8 Tage

.

Fr. 351,061 Bei allen Waffengattungen sind obigen Ansätzen entsprechend mehr Rekruten eingerückt und ausgebildet worden, als im Budget angenommen wurde. Die Einheitspreise der diesjährigen Rekrutenschulen werden die im Budget angenommenen Ansätze überall erreichen.

4. Cadreskurse

Fr. 15,725

a. Generalstab: 1. Bureaukosten . . Fr. 525 l. Besuch ausländischer Militäranstalten ,, 15,200 Fr. 15,725 Ad a. Herr Kunstmaler Stückelberger in Basel hat uns eine von ihm angefertigte Kollektion von 21 Blättern schweizerischer ,,Militärtypen der Gegen\varta zum Kaufe angeboten. Wir haben die Kollektion zum Preise von Fr. 25 per Blatt zur Einreihung in die Sammlungen der eidg. Militärbibliothek erworben.

1103 Ad l. Die Kosten der Entsendung von schweizerischen Offizieren auf den griechisch-türkischen Kriegsschauplatz belaufen sich auf Fr. 15,173. 45. Diese Ausgabe wurde aus diesem Kredit bezahlt. Derselbe beträgt jedoch nur Fr. 10,000, und bei dessen Bemessung wurden nur die voraussichtlichen ordentlichen Ausgaben in Berechnung gezogen, nicht aber außerordentliche Ausgaben, wie solche aus der Mission nach dem Kriegsschauplatz im Orient entstanden sind. Es muß daher diese Ausgabe durch einen Nachkredit bereinigt werden.

Allgemeine Bemerkung.

Auf einigen anderen Abteilungen der Wiederholungskurse und Cadreskurse sind infolge größerer Mannschaftsbestände als der im Budget angenommenen, sowie infolge der bedeutenden Landabschatzungen anläßlich des Truppenzusammenzuges und der Kavalleriemanöver ebenfalls Kreditüberschreitungen vorgekommen.

Diese Überschreitungen werden jedoch durch sich ergebende Kreditrestanzen auf anderen Abteilungen, namentlich auf der Abteilung Infanterie-Wiederholungskurse, Landwehr, ausgeglichen ; auf dieser letzteren Rubrik ergiebt sich nämlich eine erhebliche Restanz, weil infolge Inkrafttreten des Gesetzes über die Neuordnung der Laiidwehrinfanterie eine Anzahl Wiederholungskurse von Landwehrbataillonen nicht abgehalten wurde, für welche im diesjährigen Budget der Kredit aufgenommen worden war.

Da der Gesamtkredit ,,Unterricht11, zuzüglich der oben verlangten Nachtragskredite, ausreichen wird, so unterlassen wir es, für diejenigen Unterabteilungen dieser Budgetrubrik, welche überschritten werden, noch weitere Nachtragskreditbegehren zu stellen.

Im Berichte zur Staatsrechnung pro 1897 werden wir dann sowohl die Überschreitungen als die Kreditrestanzen wie gewohnt einläßlich begründen.

D. Bekleidung

Fr. 271,319

J. Entschädigungen für Rekrutenausrüsiung .

1. I n f a n t e r i e : 1290 Füsiliere à Fr. 136. 75

.

2. K a v a l l e r i e : 136 Mann à Fr. 175. 20 .

Übertrag

Fr. 230,819 Fr. 176,407 ,, 23,827 Fr. 200,234

1104 Übertrag 3. A r t i l l e r i e : 46 Kanoniere und Gobirgsartilleristen à Fr. 144. 05 71 Battorie-Trainrekruten à Fr. 213 .

9 berittene Trompeter à Fr. 176. 05

Fr. 200,234

Fr. 6,626 ,, 15,123 ,, 1,584 Fr. 23,333

ab : 36 Hufschmiede und Armeetrainrekruten à Fr. 212. 75

,

7,659 ,,

15,674

4. G e n i e : 15 Mann à Fr. 147. 65

,,

2,214

5. S a n i t ä t : 42 Mann à Fr. 142. 05

,,

5,966

,

1,445

,,

5,286

6. V e r w a l t u n g : 10 Mann à Fr. 141. 95 Differenz auf 44 Hosen à üü Kappen 7. B e f e s t i g u n g e n : 36 Festungsartilleristen à Fr. 14(5. 85

.

Fr. 1419 ,, 26 '

Fr. 230,819 Die Anzahl der im Budget pro 1897 vorgesehenen Rekruten aller Waffen beträgt 16,445 thatsächlich sind aber 18,064 ausgerüstet worden. Es ergiebt dies eine Differenz von Mann mit einer Mehrausgabe von Fr. 230,819.

II. Entschädigung an die Kantone

1,619

Fr. 30,500

Entsprechend den ad I notwendig gewordenen Nachtragskrediten infolge der bei der Infanterie eingetretenen Erhöhung der Tarifpreise sowohl als der Mehrrekrutierung sind wir im Falle, in diese Rubrik einen Nachtragskredit von Fr. 30,500 einzustellen.

1105 XI. Unterhalt und Dislokation

Fr. 10,000

Das Instaiidstellen der Exerzierkleider auf den Waffenplätzen wird wie früher auch dieses Jahr wieder bedeutende Mehrkosten verursachen, was nicht vorauszusehen war.

Wir schätzen dieselben auf cirka Fr. 10,000 und glauben damit auszukommen.

G. Kavalleriepferde

Fr. 74,200

3. Remontenkurse

Fr. 34,200

Seit dei1 Errichtung des Kavallerio-Centralremontendepots haben die eingekauften Remonten im Depot durchschnittlich eine sechsmonatliche Akklimatisationszeit durchgemacht, d. h. im letzten Monat dieser Periode wurden dann die Remonten für die eigentlichen Remontenkurse durch Anreiten vorbereitet. Seit der Vereinigung der beiden Amtsstellen ^Waffenchef und Oberinstruktor der Kavallerie11, resp. vom Jahre 1891 an, stunden das Depot und die Remontenkurse unter dem Waffenchef. Als dann im Jahre 1896 die beiden Stellen wieder getrennt wurden, reklamierte der Oberinstruktor, unter dessen Leitung die Remontenkurse laut Art. 191 der Militärorganisation stehen, auch die Vorbereitungskurse als in sein Ressort gehörend, da das Depot als solches dem Waffenchef unterstellt ist und der Oberinstruktor somit dort nichts zu verfügen hat.

Um nun Kompetenzkonflikte zu vermeiden, wurden im Jahre 1897/98 zum erstenmal die Vorbereitungskurse an die Remontenkurse angeschoben, resp. letztere um einen Monat verlängert, so daß diese schon Mitte September, statt wie früher Mitte Oktober, begannen.

Die Kreditrestanz für Remontenkurse reicht infolgedessen nicht aus, da sich die Ausgaben für 300 Pferde in den beiden Kursen X 30 Tage à Fr. 3. 80 per Tag um Fr. 34,200 vergrößern.

Wir ersuchen Sie deshalb, einen Nachtragskredit von diesem Betrage auf Remontenkurse bewilligen zu wollen.

Dabei bemerken wir, daß die Ausgaben des Centralremontendepots infolge der früheren Abgabe der Pferde an die Remontenkurse entsprechend vermindert werden, so daß dort ein Teil der Mehrauslagen für die Remontenkurse erspart wird.

1106 4. Amortisationen

Fr. 10,000

Im Jahre 1896 betrugen die Ausgaben Fr. 222,580.25; das Budget pro 1897 sieht nur Fr. 215,000 vor. Der pro 1897 auszubezahlende Amortisationsbetrag wird denjenigen pro 1896 noch übersteigen, weil infolge der starken Rekrutierung für das Jahr 1897 eine größere Anzahl arnortisationsberechtigter Pferde in die Hände der Mannschaft übergeht, als diejenige beträgt, welche durch den Abgang an amortisationsberechtigten Pferden entsteht.

Wir berechnen die erforderliche Summe auf Fr. 10,000.

6. Pferderücknahmen

Fr. 30,000

Der für die Ausbezahlung restierender Amortisationen vorgesehene Posten von Fr. 130,000 genügt nicht, da eine größere Zahl Pferde zurückgenommen, resp. ausgetauscht werden mußte, als zur Zeit der Aufstellung des Budgets berechnet wurde. Wir bedürfen noch Fr. 30,000. Dieser Mehrausgabe gegenüber stehen natürlich größere Einnahmen auf der Rubrik ,,III. D. 4. Einnahmen Kavall eri epferde ".

K, Militäranstalten und Festungswerke ·

. · Fr. 10,500

VI. Erweiterung der Anlagen der Furkaverteidigung

Fr. 10,500

Der pro 1897 zur Disposition stehende Gesamtkredit von Fr. 57,000 wurde um Fr. 10,500 überschritten, indem wieder, wie im Jahre 1896, ganz außerordentliche Ausgaben für Schneeräumen veranlaßt wurden, und sich bei Erstellung des Weges von der Furka nach dem Längisgrat bedeutende nicht vorherzusehende Schwierigkeiten bei den Tunnels, sowie bei den Fundierungen des Weges am Gletscherfuße einstellten.

Die dadurch bedingten Arbeiten sind 1897 begonnen worden, können aber, sowie eine sich infolge Terrainrutschungen nötig erweisende Futtermauer von cirka 100 Meter Länge, erst nächstes Jahr vollendet werden.

Für Beendigung dieser Arbeiten wird im Jahre 1898 ein weiteres Nachtragskreditbegehren gestellt werden.

1107

L, Befestigungen

Fr. 68,875

a. St. Gotthard

Fr. 64,775

I. Centralverwaltung und Verwaltung der einseinen Werke 1. C e n t r a l v e r w a l t u n g : 1. Bureaukosten

Fr. 725

Fr. 150

2. V e r w a l t u n g der e i n z e l n e n W e r k e : e. 2 Unteroffiziere des Materiellen der äußern Verteidigung L Bureaukosten in Airolo und Andermatt

,, 75 ,, 500 Fr. 725

Ad l, i. Die mannigfachen größern Arbeiten des Geniechefs machten die Anschaffung des hierfür erforderlichen Zeichnungsmaterials notwendig, da dessen Bureau bisanhin nur unvollständig eingerichtet war.

Ad 2, e. Einem Unteroffizier wurde aus Irrtum im Budget pro 1897 statt einer Besoldungserhöhung von Fr. 200 nur eine solche von Fr. 100 ausgesetzt. Da derselbe jedoch gemäß den.

gesetzlichen Bestimmungen Anrecht auf eine Erhöhung seiner Besoldung um Fr. 200 hat, wird die Differenz hiermit nachverlangt.

Ad 2, l. Die Bureaux der Fortverwaltuugen haben jeweilen sämtliches Bureaumaterial an die Schulen und Kurse zu liefern.

Sie sind deshalb gezwungen, stets einen größeren Vorrat von solchem auf Lager zu halten, als für ihren eigenen Bedarf erforderlich wäre.

Da dieses Jahr die Schulen und Kurse nicht so zahlreich waren, gelangte ein Teil desselben nicht zur Abgabe, und es bleibt somit für die Kreditüberschreitung von Fr. 500 als Gegenwert vorrätiges Material übrig.

II. Bewachung a. Besoldung der Wacht r/innschaften c. Reiseentschädigungen f. Heizungs- und Beleuchtungsanlagen

Fr. 41,850 Fr. 33,800 ^ 850 ,, 7,200 Fr. 41,850

1108 Ad II, a. Um eine wirksame Kontrolle über dio bei dora Bau der Kasernen, des Verwaltungsgebäudes und der Beamtenwohnungen in Andermatt beschäftigten Arbeiter zu ermöglichen, mußte die Sieherheitswache Andermatt während der Arboitssaison verstärkt werden. Ferner wurden in Schulen und Kursen mehr Civilarbeiter als Sicherheitswächter verwendet als früher, was zur Folge hatte, daß die diesbezüglichen Rückvergütungen cirka Fr. 12,000 niedriger waren als diejenigen des letzten Jahres.

Adii, e. Dio Erhöhung des Bestandes der Sicherheitswachen in Andermatt während der Bauzeit, die später wieder reduziert werden mußte, bedingte größere Auslagen an Reiscentschädigungon.

Zudem trat dieses Jahr ein bedeutend stärkerer Wechsel im Personal der Sichcrheitswachen ein.

Ad II, f. Das Fort Airolo hatte bisanhin an Heizungsund Beleuchtungsmaterial nur den allernotwcndigsten Verbrauchsbedarf. Es war somit angezeigt, dasselbe mit einem gehörigen Vorrat an Kohlen, Holz, Öl und Petrol zu versehen, was allerdings eine Überschreitung des Kredites um Fr. 7,200 zur Folge hatte.

Zudem machte sich auch hier die geringe Anzahl Schulen und Kurse dieses Jahr bemerkbar, indem die Rückvergütungen gegenüber dem Vorjahre cirka Fr. 11,000 niedriger sind.

III. Unterhalt b. Unterhalt der Festungsbauten etc.

f. Fuhrleistungen der Gotthardverwaltung

Fr. 19,000 Fr. 14,000

,, 5,000 Fr. 19,000 Ad III, b. Eine Reihe von Bauten, Magazine und Baracken, bedurften der gründlichen Reparatur, wenn sie nicht gänzlich in Verfall geraten sollten. Auch erfordern die Forts von Jahr zu Jahr größere Instandstellungsarbeiten, da dieselben gemäß ihrer Bauart und den ungünstigen Witterungsverhältnissen des Hochgebirges, namentlich im Frühjahr, bedeutend leiden. Dazu kamen Reparaturen an den maschinellen Einrichtungen, welche mit Rücksicht auf die Kriegsbereitschaft der Werke nicht verschoben werden durften.

Ad III, f. Der hierfür gewährte Kredit hat sich auch dieses Jahr um Fr. 5000 zu klein erwiesen. Die Auslagen für Fuhrleistungen und Bahntransporte können in den einzelnen Jahren bedeutend schwanken, und zwar infolge von Dislokation von Material

1109

und Munition, sowie Transport von Baumaterial, so daß es nicht möglich ist, zum voraus den hierfür zu verlangenden Kredit genau zu berechnen.

IV. Bauliche Installationen

Fr. 3200

5. Verbesserung der Sturmfreiheit . Fr. 3200 Bei der Ausführung der Arbeiten, welche die Erhöhung dos Nord-Glacis des Forts Airolo bezweckten, ergab sich die Notwendigkeit durch die Anlage einer Kanalisation für den geregelten Ablauf des vielen Wassers, welches dort zusammenläuft, zu sorgen, da dasselbe sich sonst hinter den Konter-Eskarpenmauern ansammeln würde und letztere nach und nach zerstören müßte.

b. St. Maurice

Fr. 4100

IV. Bauliche Installationen.

2. Kau von gesicherten Beobachtungsstationen 6. Bau von Remisen in Dailly und Savatan 7. Errichtung einer Abskarpierung gegenüber ,,Caponnière Aiguille" . . .

Fr. 2000 ,, 700 ,, 1400

·

Fr. 4100

Ad 2. Die eine der vorgesehenen Beobachtungsstationen mußte größere Ausdehnung und schwerere Eindeckung erhalten.

Ad 6. Die Kosten der ausgeführten Arbeiten überschritten den vorgesehenen Kredit von Fr. 15,000 um Fr. 700.

Ad 7. Mit der Abskarpierung mußte ein kleiner Flankierposten verbunden werden.

P. Druckkosten

Fr. 75,000

Der Kredit wurde auch dieses Jahr wieder in ganz außergewöhnlicher Weise in Anspruch genommen, so daß wir ohne einen Nachkredit von Fr. 75,000 nicht auskommen können.

Neben den gewöhnlichen Ausgaben aller Art, welche in diesem Jahre bedeutend höher als in den Vorjahren zu stehen kamen, mußten vorläufig folgende außerordentliche Arbeiten ausgeführt werden :

1110 Kriegsfahrtenpläne und sonstige außerordentliche Arbeiten des Generalstabsbureaus eirka Fr. 36,000 Albuni der Fuhrwerke der eidgenössischen Armee cirka ,, 11,000 Drucken und Einbinden von Mitgliederverzeichnissen für die Schießvereine cirka ,, 7,500 Drucken und Einbinden der ,,Turnschule" cirka . . ,, 2,500 ,, des ,,Sanitätslehrbuchs" cirka ,, 2,600 ,, der ,,Schlachtfeldbefestigung"1 cirka ,, 2,200 ,, einer weitern Auflage ,,Dienstreglement1' und Vorarbeiten für die Ausgabe eines solchen in italienischer Sprache cirka . . . . ,, 5,200

Fr. 67,000 E. Verwaltungsspesen der Getreidevorräte Umtausch d e r Weizenvorräte . . .

. Fr. 110,000

F r . 110,000

Der Umtausch der Kriegsbereitschaftsvorräte an Weizen der Ernte 1893, welche die Militärverwaltung im Winter 1893/94 aut Lager nahm, begann im Oktober 1896 und wurde im Laufe des Jahres 1897 vollendet; es handelte sich dabei insgesamt um Ersatz von rund 826 Wagen à 100 Kilocentner Weizen 1893er Ernte gegen eine gleiche Menge Weizen 1896er Ernte südrussischer Provenienz. Die schon im Laufe des Jahres 1896 erwachsenen Umtauschkosteu wurden in der laufenden Rechnung und mitsamt den ordentlichen Verwaltungs- und Magazinspesen auf Ende des Jahres 1896 auf dem Weizenconto abgeschrieben. (Vide Bericht zur eidgenössischen Staatsrechnung pro 1896, pag. 160). Die Abschreibung betrug insgesamt Fr. 53,259. 75; in dieser Summe waren cirka Fr. 25,000 Um tausch kosten inbegriffen. Es handelt sich also nur noch um einen Nachtragskredit für diejenigen Umtauschkosten, welche im Jahre 1897 auf dem laufenden Weizenconto vorschußweise regliert wurden, nämlich um rund Fr. 110,000.

Die Gesamtkosten für den Austausch der Weizenvorräte betragen demnach rund 135,000, die sich wie folgt verteilen: 1. Umtauschgebühr auf 8,262,282 kg. Weizen à Fr. 1. 25 per 100 kg Fr. 103,278. 52 2. Kosten für Übernahme des Neuweizeus in Genua und Marseille ,, 4,349. 25 Übertrag

Fr. 107,627. 77

lili Übertrag Fr. 107,627. 77 3. Kosten für Beistellung der leeren Säcke auf die Seeplätze; Kosten für Reinigung, Reparatur etc. der leeren Säcke ; Ausgang des Altweizens und Eingang des Neuweizens in den verschiedenen Magazinen, Auflad und Ablad (detailliertes Abwägen etc.) ; vermehrte Lagerkosten und Magazinspesen ; diverse Inserationskosten und vermehrte Frachten etc . . ,, 27,050. -- Zusammen rund

Fr. 135,000. ---

Die Kosten sub Ziffer 3 hiervor können nur annäherungsweise festgestellt werden, da die bezüglichen Ausgaben zum Teil mit den ordentlichen Magazinkosten zusammenfallen. Eine strenge Ausscheidung dessen, was zu Lasten des Umtausches und auf Rechnung der ordentlichen Magazin- und · Verwaltungsspesen fällt, ist hier nicht möglich.

III. Pulveryerwaltung B.

Fr. 44,502

WeißpulverfabriJcation.

b. F a b r i k a t i o n s k o s t e n

Fr. 17,502

6. Technische Untersuchungen .

Fr. 1500

Es wurden im laufenden Jahre wieder mehrere unvorhergesehene ·wiederholte Schießversuche und Proben, namentlich mit dem Schnellfeuergeschütz, vorgenommen. Die diesbezüglichen Kosten konnten bei der Budgetaufstellung pro 1897 noch nicht vorgesehen werden.

8. Zins des Betriebskapitals . 0 . Fr. 8502 Derselbe wurde im Budget mit Fr. 15,902 aufgenommen. Da jedoch auf Jahresschluß 1896 das Betriebskapital auf Fr. 697,245. 78 zu stehen kam, was à 3Vs % einen Zins von Fr. 24,404 ausmacht, muß ein Nachtragskredit von Fr. 8502 eingereicht werden.

10. Inventaranschaffungen

.

. Fr. 7500

Zur Verfügung stehen noch Fr. 7000. Von unserem Militärdepartement sind bewilligt worden : Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. IV.

76

1112 Die Anschaffung von 2 Schießwollkochern Fr.

Eine Fadenreißmaschine . . . ,,

8,062. 50 3,000. --

Fr. 11,062. 50 Ferner sollte noch zur Herstellung von Pulvermustern für das Schnellfeuergeschütz eine hydraulische Presse angekauft werden zum Preise von Fr. 3400. Wir sind deshalb genötigt, einen Nachkredit von Fr. 7500 verlangen zu müssen, da diese Ausgaben bei der Budgetaufstellung nicht vorauszusehen waren.

C.

Schwarzpulverfabrikation.

b. F a b r i k a t i o n s k o s t e n

Fr. 27,000

Der diesjährige Pulververkauf wird das im Budget vorgesehene Quantum voraussichtlich um cirka 30,000 kg. übertreffen, weshalbfür nachfolgende Rubriken der Fabrikationskosten Nachtragskredite erforderlich sind.

3. Fuhr- und Taglöhne . . . Fr. 1000 Die vorgesehene Mehrproduktion von cirka 30,000 kg. Pulver wird eine Mehrausgabe von Transportkosten aus den Pulvermühlen in die verschiedenen Verkaufsmagazine von cirka Fr. 1000 zur Folge haben.

4. Material für Schwarzpulver Fr. 15,000 Der Mehrverbrauch an Fabrikationsmaterial beträgt: 22,725 kg. Salpeter im Betrage von ...

Fr. 12,953.

3,060 kg. Schwefel im Betrage von ...

,, 489.

4,500 kg. Kohle im Betrage von . . . .

,, 1,350.

an Brennmaterial cirka 207.

01

25 60 -- 15

Fr. 15,000. -- 7. Provision für den Pulververkauf Fr. 11,000 Dieser Ansatz entspricht dem vorgesehenen Mehrverkauf von cirka 30,000 kg. Pulver.

IY. Pferderegieanstalt 2. F o u r a g e a n T t ä u f e

Fr. 49,400 Fr. 42,000

1113 Wir sind im Falle, für das laufende Jahr einen Nachkredit yon Fr. 42,000 iür diese Rubrik zu verlangen, und zwar aus den nämlichen Gründen wie die letzten Jahre, infolge der Fourageabgabe für zwei der Regieanstalt unterstellte Verwaltungen, nämlich das Hengstendepot und das Depot der Artilleriebundespferde, an welche die Regieanstalt die Fourage abgiebt, ohne daß hierüber bei der Rubrik ,,2. Fourageankäufea ein Posten .aufgenommen wird.

Die Abgabe an das Hengstendepot beträgt pro 1897 cirka 18,000 Rationen à Fr. 1. 90 = cirka Fr. 34,000 und diejenige an das Depot für Artilleriebundespferde cirka 5500 Rationen à Fr. 1. 45 = ,, 8,000 für welche Abgaben ein Nachkredit von . . . . Fr. 42,000 nötig ist. Wir bemerken jedoch hierbei, daß dieser Ausgabe eine Mehreinnahme in der Einnahmenrubrik: ,,Regieanstalt, Verschiedenes1' gegenübersteht.

5. Inventaranschaffungen

. . . . F r . 7400

Das Dependenzgebäude auf der Kalberweide und der Operationssaal bei der alten Regieanstalt sind im Bau fertig erstellt und sollten noch dieses Jahr mit der zweckentsprechenden Einrichtung versehen werden. Die Einrichtung des Operationssaales (Operationstisch, Aufzug und Fällvorrichtung u. 8. w.) kommt auf Fr. 2100 zu stehen, während die Möblierung der ßereiterzimmer, Wärterschlafzimmer, Küche und Magazine in dem Dependenzgebäude auf Fr. 3400 veranschlagt ist.

Schließlich ist noch die im gleichen Gebäude untergebrachte Schmiede mit dem nötigen Inventar zu versehen. Kosten Fr. 1900.

T. Konstruktionswerkstätte

Fr. 14,000

3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n . Fr. 14,000 Es ist dieser Betrag nötig für Anschaffung von 3 Laufkranen, l Richtplatte, l Brückenwage und 10 Schraubstöcken, Gegenstände, die für das neue Hauptgebäude bestimmt sind und mit dessen Fertigstellung placiert sein sollten, ferner für Ersatz einer sehr alten ausgelaufenen Hobelmaschine, die im Jahre 1859 als bereits alt eingestellt wurde.

1114

Rekapitulation.

II. Verwaltung: A. Verwaltungspersonal B. Instruktionspersonal C. Unterricht D. Bekleidung G. Kavalleriepferde K. Militäranstalten und Festungswerke . .

L. Befestigungen : a . S t . Gotthard . . . . F r . 64,775 b. St. Maurice ,, 4,100 P. Druckkosten R. Verwaltungsspesen der Getreidevorräte .

HI. Pul ver ver waltung Fr. 44,502 IV. Pferderegieanstalt ,, 49,400 V. Konstruktionswerkstätte . . . ,, 14,000 Fr. 107,709

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

8,811 14,416 366,786 271,319 74,200 10,500

,, ,, ,,

68,875 75,000 110,000

Fr.

999,907

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

III.

2. c. Inspektionen

Banknotenkontrolle.

Fr. 350

Infolge einer seitens des Finanzdepartements für das laufende Jahr angeordneten gründlichen Revision der Kassenbestände der Emissionsbanken konnte die daraus erwachsende Mehrarbeit vom Inspektor allein nicht bewältigt werden. Die Mehrauslagen für die daher nötig gewordene Aushülfe werden nun den für die Inspektionen pro 1897 augesetzten Kredit von Fr. 2000 übersteigen; doch wird obiger Betrag von Fr. 350 genügen, um deren Bewilligung hiermit nachgesucht wird.

1115 VII. Liegenschaften.

A. " W a f f e n p l a t z in T h un.

7. Verschiedenes .

Fr. 600

Das neue Wohnhaus des Liegenschaftsverwalters des Waffonplatzes Thun, welches an Stelle des alten, den Einschlägen von Artilleriegeschossen ausgesetzten Gebäudes, erstellt worden, ist vollendet und bereits bezogen. Der Neubau befindet sich in angemessener Entfernung nordwärts vom bisherigen, ist aber weder von Bäumen noch von ändern garnierenden Pflanzungen umgeben, so daß daselbst eine dem Bau entsprechende Gartenanlage erstellt werden mußte, wozu der größte Teil der Arbeiten noch bei günstiger Witterung hat ausgeführt werden können. Zur Bestreitung der daherigen, zu Fr. 600 veranschlagten Kosten ist ein Nachtragskredit erforderlich.

H. Ankäufe von L i e g e n s c h a f t e n .

. . . F r . 23,140

Der Gemeinderat von Thun beabsichtigt, das der Einwohnergemeinde gehörende sogenannte ,,Zelgligut1' in Allmendingen zu veräußern, und frug uns an, ob wir nicht im Falle wären, fragliches Areal zur Erweiterung des Schießplatzes der Artillerie zu erwerben. Diese Liegenschaft, südlich an den Waffenplatz Thun angrenzend, umfaßt 430 Aren und beträgt die Katasterschatzung : Wohnhaus mit Scheune Fr. 8,160 Holzplatz und Hofraum 340 n Umschwung ,, 14,390 Total

Fr. '22,890

Durch den Ankauf dieses Heimwesens wird nun zwar für die Erweiterung des Schießplatzes kein wesentlicher Vorteil erzielt, jedoch ist nicht außer acht zu lassen, daß dasselbe durch die Schießübungen immer mehr oder weniger gefährdet und schon wiederholt von Geschoßeinschlägen erreicht worden ist. Die Erwerbung ist auch in finanzieller Hinsicht zu empfehlen, indem nach Berechnung der Liegenschaftsverwaltung in Thun die Rendite der Besitzung annähernd 4 % der Ankaufssumme repräsentiert.

Aus den angeführten Gründen suchen wir um Bewilligung eines Kredites von Fr. 23,140 nach, .in welchem Preise auch, wie ersichtlich ist, die Ankaufskosten, inklusive allfällige Zinsvergütung begriffen sind.

1116

II. Zollverwaltung.

V. Grenzschutz

Fr. 30,000

In unserer Budgetbotschaft vom 23. Oktober 1896 betreuend das Budget für das Jahr 1897 (Bundesbl. 1896, IV, 366) haben wir auseinandergesetzt, daß es trotz der Beendigung des Zollkrieges mit Frankreich nicht möglich gewesen sei, den Bestand der eidgenössischen G-renzwachtmannschaft zu reduzieren, und wir sahen damals für das Jahr 1897 eine Minimalausgabe von Fr. 1,320,000 für den Grenzschutz vor.

Nach den wirklichen Ausgaben bis Ende September d. J.

wird diese Summe zur Bestreitung der Kosten für den Grenzschutz nicht genügen. In den drei ersten Quartalen des Jahres wurden pro Rubrik V verausgabt rund Fr. 1,005,000 im IV. Quartal werden sich die Ausgaben voraussichtlich beziffern auf ,, 345,000 Total Fr. 1,350,000 oder mehr als budgetiert ,, 30,000 Wir ersuchen um einen Nachtragskredit in dieser Höhe pro Rubrik V ,,Grenzschutz"'.

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

II. Industrie.

I. Besoldungen Fr. 1950 Das Bundesgesetz betreffend die Organisation des schweizerischen Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements, vom 26. März 1897, ist mit 1. Juli 1897 in Kraft getreten und hat somit für das zweite Halbjahr 1897 Gültigkeit. Das Gesetz hatte einerseits eine neue Organisation der Industrieabteilung zur Folge, weshalb sich die einzelnen Beamtungen mit den im Budget pro 1897 angegebenen nicht decken, anderseits bedingte es einige Besoldungserhöhungen, rückwirkend auf 1. Juli. Der nachgesuchte Kredit repräsentiert also die Hälfte der ganzen Erhöhung, beziehungsweise den Bedarf für das zweite Halbjahr 1897 ; bezüglich des Details der neuen Besoldungen verweisen wir auf das Budget pro 1898 und die neue Liste der Beamten und Angestellten.

1117

VI. Fabrikwesen.

1. B e s o l d u n g e n

Fr. 2800

Anschließend an das sub II. Industrie, 1. Besoldungen, Gesagte repräsentiert diese Summe denjenigen Betrag, welchen wir bedürfen, um die seit 1. Juli 1897 erhöhten Besoldungen der drei Fabrikinspektoren, von fünf Adjunkten und einem Kanzlisten II. Klasse auszurichten.

III.

1. Besoldungen

Landwirtschaft.

Fr. 4773

Der im Budget aufgenommene Kredit reicht nicht aus, um den einzelnen Beamten die in Gemäßheit von Artikel 4 des Bundesgesetzes betreffend die Organisation des schweizerischen Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements vom 26. März 1897 von uns festgesetzten und auf 1. Juli -- den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes -- rückwirkend erklärten Besoldungsaufbesserungen auszurichten. Auch erforderten die vermehrten Arbeiten des Landwirtschaftsdepartements die Anstellung eines weitern Kanzlisten, für welchen im Voranschlag für das laufende Jahr ein Besoldungsansatz nicht vorgesehen worden ist. Wir sind demnach im Falle, um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 4773 nachzusuchen.

IX. Versuchswesen

Fr. 16,000

In Ausführung des Bundesbeschlusses vom 26. März 1897 wurden die landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Bern und Lausanne, sowie die landwirtschaftlichen Annexanstalten des eidgenössischen Polytechnikums vom 1. August laufenden Jahres an, der Verwaltung des schweizerischen Landwirtschaftsdepartements unterstellt.

In administrativer Beziehung verbleiben für dieses Jahr die agrikulturchemische Untersuchungs-, sowie die Samenkontrollstation in Zürich unter der Verwaltung des schweizerischen Schulrates, indem diesem die erforderlichen Kredite pro 1897 hierfür zur Verfügung stunden.

Die bisher ergangenen Kosten für Entschädigung der Vorstände und des Hilfspersonals für die Anstalten in Bern und Lau-

1118 sänne, sowie für Chemikalien, Gas, Wasser, sowie ändern Materialien betragen pro August-November rund . . . Fr. 8,351 für die entsprechenden Auslagen berechnen wir, indem nunmehr auch die Samenkontrollstation in Lausanne in Betrieb gesetzt werden kann, pro November und Dezember ,, 7,649 so daß wir einen Nachtragskredit auf Rubrik ,,IX. Versuchswesena, auf welche die Ausgaben bisher angewiesen wurden, von Fr. 16,000 bedürfen.

XII. Pferdezucht

Fr. 200,000

Infolge der vermehrten Begehren der verschiedenen Pferdezucht treibenden Kantone um Stationierung von Zuchthengsten aus dem eidgenössischen Depot in Thun mußten für dasselbe 16 Zuchthengste angekauft werden, und zwar sind 9 Hengste in England (Hackney) und 7 Stück in der Normandie erworben worden. Die hierfür benötigte Summe, inklusive Transport und Entschädigung der Ankaufskommission, beziffert sich auf . . Fr. 210,975.60 Im weitern wurden aus dem Kredit ,,Pferdezucht" pro 1897 ausgerichtet: Für den Rückkauf von 2 seiner Zeit an die Kantone Bern und Wallis abgegebene Hengste (Mikado und Kossuth) ,, 3,043. -- Beitragsleistung an den Schatzungswert eines zur Zucht anerkannten Hengstes (Darius) . . ,, 1,500. -- Als Nachsubvention seiner Zeit an Kantone abgegebene Hengste ,, 8,910. -- Für Stutfohlenprämien ,, 74,790. -- Für Prämien für Fohlenweiden . . . . ,, 27,719. 25 Als Beitrag an den Import von Zuchtstuten des Arbeitsschlages durch die ökonomische und gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Bern . ,, 3,000. -- Für das Pferderennen in Yverdon (Trabfahren und Trabreiten) ,, 500. -- Als Entschädigung der Stutfohlenprämiierungsund Artilleriebundespferde-Ankaufskommissionen, Übertrag Fr. 330,437.85

1119 Übertrag Fr. 330,437.85 für Besichtigung der Fohlenweiden, Kosten der Hengstcneinschatzung, für Erstellung von Belegregistern und ändern Drucksachen etc. . . .

Somit verausgabt Der im Budget pro 1897 aufgenommene Kredit für Pferdezucht beträgt Fr. 300,000. -- Hierzu kommen Einnahmen für Belegscheinduplikatausfertigungen ,, 89. 50 Als Erlös für den von der Pferderegieanstalt übernommenen kastrierten Hengst ,,Nelson" ,, 800.-- Zusammen Es ergiebt sich somit schon jetzt eine Kreditüberschreitung von Im weitern bedürfen wir : Zur Deckung der Einbuße an dem Betrieb des Hengstendepots pro 1897 Fr. 80,000 Zur Deckung der Einbuße an dem Betrieb des Fohlendepots pro 1897 ,, 31,000 Um den eingegangenen Gesuchen der Kantone um Stationierung von Depothengsten pro 1898 vollständig entsprechen zu können, reicht der gegenwärtige Bestand des Depots noch nicht aus, und es müssen unbedingt noch weitere Zuchthengste erworben werden, wofür mindestens vorzusehen sind ,, 52,000 Für noch auszurichtende Stutfohlenprämien etc. sind notwendig ,, 741 Die noch zu machenden Ausgaben betragen und der dieserhalb erforderliche Nachtragskredit um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

,,

5,452. 60

Fr. 335,890. 45

,,

300,889.50

Fr.

36,259. 05

,,

163,741.--

Fr. 200,000. --

1120

IV. Amt für öold- und Silberwaren.

1. B e s o l d u n g e n

Fr. 2675

Im Personal dieses Amtes haben im Laufe des II. Semesters starke Veränderungen stattgefunden. An die Stelle des verstorbenen Direktors, dessen Hinterlassenen wir einen Besoldungsnachgenuß von Fr. 3000 bewilligt haben, wurde der bisherige Adjunkt, mit Genuß seiner neuen Besoldung vom 1. Juli an, gewählt; auf den 1. Dezember tritt der neugewählte Adjunkt in Funktion, und endlich müssen dem Registratur und dem Kanzlisten die laut Organisationsgesetz erhöhten Besoldungen schon vom 1. Juli an ausgerichtet werden. Bringen wir gegenüber diesen Mehrausgaben die für das letzte Quartal wegfallende Besoldung des Direktors mit Fr. 1500 in Abrechnung, so bedürfen wir noch eines Nachtragskredites von Fr. 2675.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

I.

II.

III.

IV.

Sekretariat Administratives Inspektorat Technisches Inspektorat Rechnungswesen und Statistik

Fr.

,, ,, ,,

660 6,217 3,500 650

Fr. 11,027 Das Bundesgesetz betreffend Organisation der Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements, vom 27. März 1897, ist mit dem 1. Juli 1897 in Kraft getreten, und es hat der Bundesrat auch die neuen Besoldungen rückwirkend auf diesen Tag erklärt.

Abgesehen von den erhöhten Besoldungen bedingt das neue Gesetz eine wesentlich veränderte Organisation, wobei namentlich personelle Verschiebungen stattgefunden haben und insbesondere auch die ganz erheblichen Kreditposten für zeitweise Aushülfe dahingefallen sind.

1121 Wir berechnen den Mehrbedarf pro 1897 nach Maßgabe der ïfeuanstellungen und der Besoldungserhöhungen im zweiten Semester ·auf Fr. 11,027 und ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredites in dieser Höhe.

II. Postverwaltung.

III. Bureaukosten

Fr.

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit Oktober betragen Diejenigen pro November und Dezember veranschlagen wir auf Die Gesamtausgabe im Jahre 1897 stellt sich mithin voraussichtlich a u f . . . . . ' . .

Budgetiert sind

80,000. --

Fr. 655,975. 92 ,, 215,000. -- F r . 870,975. 9 2 ,, 791,000. --

Der Fehlbetrag beläuft sich somit auf . . Fr. 79,975. 92 oder rund ,, 80,000. -- Eine Mehrausgabe gegenüber dem ursprünglichen Budgetansatz wird sich aller Aussicht nach in allen Unterrubriken ergeben, woraus geschlossen werden muss, der Budgetansatz sei von Anfang an zu knapp bemessen worden.

Auf die einzelnen Unterrubriken verteilt sich der Fehlbetrag "wie folgt : 1. Papier und Druckkosten Fr. 34,000. -- 2. Bureaumaterial ,, 10,000. -- 3. Buehbinderarbeiten ,, 4,000. -- 4. Beleuchtung ,, 10,000. -- 5. Beheizung ,, 16,000. -- 6 . Verschiedene Bureaubedürfnisse . . . . ,, 6,000. -- Total

Fr. 80,000. --

Zu diesen Posten ist folgendes zu bemerken: Ad l, 2, 3 und 6. Die Verkehrszunahme, die im Jahre 1896 etwas über 6 °/o ausmachte und im laufenden Jahre wiederum annähernd 5 °/o betragen wird, verursacht in der nämlichen Progression einen Mehrverbrauch an Papier, Formularien, Registern,

1122 Bindfaden, Bureaumaterial etc. Neben diesen durch die Verkehrsvermehrung bedingten Mehrausgaben sind im Budgetjahr specielle Kosten entstanden durch wesentliche Vergrößerung der Auflagen des Postkursbuches und des Kartierungsverzeichnisses zum Gebrauch der Poststellen, durch die monatliche, anstatt vierteljährliche Herausgabe des Verzeichnisses der Postdampfschiffverbindungen, durch den Neudruck von Tarifen (Tarif für Italien und Poststiicktarif), der Geldanweisungsinstrucktion und der Instruktion für das Bestellpersonal.

Ad 4 und 5. Die stete Verkehrsvermehrung erfordert in zahlreichen Fällen den Bezug neuer, größerer Lokale oder die Erweiterung bestehender. Dadurch wachsen naturgemäß auch die Ausgaben für Beleuchtung und Beheizung. Namentlich sind es die großen, vom Bunde erstellten Gebäude, welche in dieser Beziehung eine ganz wesentliche Mehrbelastung bringen. Die im Laufe des Jahres 1896 bezogenen neuen Gebäude in Neuenburg und Glarus wirken mit Bezug auf die Mehrausgaben für Beleuchtung und Beheizung in sehr fühlbarer Weise ein. Auch die Ersetzung von Petrolbeleuchtung durch elektrisches Licht, die auch im laufenden Jahre in mehreren Fällen verfügt worden ist, hat Mehrausgaben gebracht.

VII. Fuhrwesenmaterial

Fr. 65,000

Die Ausgaben dieser Rubrik setzen sich zusammen wie folgt:

1123 Ausgaben Ms Ende September 1897.

Fr.

Voraussichtliche Ausgaben im IV. Quartal 1897.

Fr.

Voraussichtliche Totalausgabe 1897 rund Fr.

Budget pro 1897.

Fr.

1. Gewöhnliche Fuhrwerke.


214,000

180^000

122,000 100,000 336,000 280,000 27,000 25,000 309,000 255,000 212,000 200,000 521,000

455,000

2. Bahnpostwagen.

a. Neue Anschaffungen . . . 32,500. 20 78,750. -- b. Außerordentliche Reparaturen und Extraarbeiten 22,531.85 11,468.15 ·c. Ordentlicher Unterhalt . . 83,197.50 28,802.50 d. Reinigung, Schmieren, Beheizung und Beleuchtung . 96,849.90 45,150. 10 Total ,,2. Bahnpostwagen" . . 235,079.45 164,170.75 Total ,,1. Gewöhnliche Fuhr408,100.40 111,392.88 werke" ·Gesamttotal der Rubrik VII . 643,179.85 275,563.63

111,000 115,000 34,000 112,000

40,000 115,000

142,000 130,000 399,000 400,000 521,000 920,000

455,000 855,000

Es ergiebt sich also im ganzen eine Überschreitung des vorhandenen Kredites um rund Fr. 65,000.

Die Neuanschaffungen ad l a und b ergeben zusammen eine Mehrausgabe von Fr. 56,000, die in der fortwährenden Zunahme des Reisendenverkehrs und des Fahrpostverkehrs ihre Begründung findet, denn zur Bewältigung dieses gesteigerten Verkehrs bedarf es auch einer großem Zahl von Wagen, Schlitten und Handkarren.

Namentlich wurde auch die Ausführung von Fourgonkursen zur Bestellung von Fahrpoststüeken in den größern Städten in bedeutenderem Maße, als dies bei der Aufstellung des Budgets vorgesehen werden konnte, unumgänglich notwendig. Die andauernde Vermehrung der Transportmittel ruft sodann notwendig einer Erhöhung des Kredites in der Unterrubrik c, Reparaturen, um Fr. 12,000.

1124 Was die Bahnpostwagen betrifft, so verzeigen die Unterrubriken 2 a, b und c eine Minderausgabe im Gesamtbetrage vou Fr. 13,000, der dann aber in der Unterrubrik 2 d eine voraussichtliche Mehrausgabe von Fr. 12,000 gegenübersteht. Mohr- und Minderausgaben heben sich also in der Unterrubrik 2 ungefähr auf. Die Mehrausgabe ad 2 d ist hauptsächlich zurückzuführen auf die »Eröffnung der Eisenbahnlinien Eglisau-Schaff hausen, ZürichThalwil-Zug-Goldau und Luzern-Immensee, indem aut diesen Linien und auf neuen Anschlußziigen der Gotthardbahn neue Bahnpostwagen eingeführt werden mußten.

VIII. Transportkosten

Fr. 40,000

Diese Rubrik weist in ihren Unterabteilungen folgende Ergebnisse auf: Ausgaben bis Ende September 1897.

Voraussichtliche Ausgaben im IV. Quartal 1897.

Fr.

Fr.

a. Fixe Kurszahlungen auf Grundlage von Verträgen . . . . 2,909,344.10 6. Anteil der Postpferdehalter an den Passagiereinnahmen bei einzelnen Kursen, beziehungsweise Retourbeiwagen . . .

147,601.62 c. Beiwagenlieferung, Extraposten und außergewöhnliche Transportkosten 697,245.73 d. Löhnungszulagenfür die Postinone . .

17,340.40 e. Vergütung für den Trausport der Fahrpoststücke über 5 kg.

727,386.92 f. Pro Visionen an Agenten und Schiffskapitäne für Einschreibung von Reisenden 1,723.82 g. Beleuchtung, Beheizung und Schmieren der Postwagen (exkl.

Bahnpostwagen). .

7,011.64 h. Schiffahrtsgelder, Schiffsbureaux, Gebühren ans Ausland 9,608.86 Total 4,517,263.09 * Inkl. Nachkreäit von Fr. 300,000.

Voraussichtliehe Totalausgäbe 1897 ruud Fr.

Budget pro 1897.

Fr.

810,046.75 3,720,000 3,679,00»

41,710.05

190,000

206,000

96,754.56

794,000

770,000

72,590.--

90,000

93,000

347,600.--

322.17

6,523.28

1,075,000 *1,075,000

2,100

13,600

3,000

15,000

4,918.47 15,000 19,000 1,380,465.28 5,899,700 5,860,000

1125 Es wird somit ein Nachkredit von Fr. 39,700 oder rund Fr. 40,000 erforderlich, wobei verstanden ist, daß die Minderausgaben in den Unterrubriken b, d, f, y und h zum Ausgleich der Mehrausgaben in den Unterrubriken a und c verwendet werden.

Diese Mehrausgaben belaufen sich für die Rubrik a auf Fr. 41,000 und für die Rubrik c auf Fr. 24,000. Sie rühren her von dem in starkem Maße sich geltend machenden Bedürfnis der Errichtung von neuen Postwagenkursen, namentlich aber auch von neuen Fourgonkursen in den Städten zur Beförderung des in stetem Wachstum begriffenen Fahrpoststückverkehrs.

Die Unterrubrik c ist ganz von den Schwankungen im Reisendenverkehr, von guter oder schlechter Fremdensaison abhängig, und kann deren Betrag daher bei der Aufstellung des Budgets kaum annähernd genau angegeben werden.

XX. Versicherung des Mobiliars, Beitrag an das internationale Postbureau und Unvorhergesehenes Fr. 1000

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit September betragen Fr. 8,420. 52 Diejenigen im IV. Quartal werden sich voraussichtlich belaufen auf cirka ,, 3,500. -- Total Budgetiert sind Der Fehlbetrag beläuft sich mithin auf oder rund fl

...

Fr. 11,920. 52 ,, 11,000. -- Fr.

920. 52 1,000. --

Die Ausgaben in den drei ersten Quartalen des Budgetjahres waren die ordentlichen. Aus den für das IV. Quartal vorgesehenen Fr. 3500 sind, soviel bis jetzt abzusehen ist, neben den ordentlichen Ausgaben zu bestreiten : Der Beitrag an das internationale Postbureau mit cirka Fr. 1600 und Fr. 1000, welche die Postverwaltung nach der Ermordung des Kondukteurs Angst im Bahnpostwagen des Nachtzuges vom 31. März/l. April 1897 derjenigen Person zugesichert hat, welche solche bestimmte Angaben zu machen im Falle sei, welche zur Verhaftung des oder der Thäter führen. Nach Erledigung des Strafprozesses sind diese Fr. 1000 nach Rücksprache mit dem Herrn Präsidenten des Gerichtshofes und dem Herrn Staatsanwalt verteilt worden.

1126

III. Telegraphenvenvaltimg

Fr. 79,610

II. Expertisen und Reisekosten

Fr.

5,000

,,

2,500

,,

21,256

,,

50,854

VII. Bureaugerätschaften.

a. Neue Anschaffungen IX. Verzinsung.

a. Des Baucontos b. Des Inventars Zusammen rund

Fr. 11,865. 70 ,, 9,390. 10

X. Amortisation des Baucontos.

a. Ordentliche Total der erforderlichen Nachtragskredite

Fr. 79,610

Ad II. E x p e r t i s e n und R e i s e k o s t e n . Bis Ende September belaufen sich die Ausgaben dieser Rubrik auf Fr. 51,239. 55.

Im gleichen Zeiträume des Vorjahres betrugen sie, die Kosten für unsere Vertretung an der internationalen Telegraphenkonferenz in Budapest nicht mitgerechnet, nur Fr. 48,456. 90 oder Fr. 2782. 65 weniger als pro 1897. Gestützt auf dieses Ergebnis muß angenommen werden, daß auch die Auslagen pro IV. Quartal des laufenden Jahres diejenigen des Vorjahres erheblich übersteigen worden, so daß, um allen Eventualitäten begegnen zu können, ein Nachtragskredit von Fr. 5000 erforderlich ist.

Es liegt in der Natur der Sache, daß die Ausgaben für Dienstreisen des Telegraphenpersonals nicht zum voraus schon genau normiert werden können, da sie von den verschiedenartigsten Faktoren beeinflußt sind. Immerhin sei hier konstatiert, daß die Telegraphenverwaltung ihre Organe wiederholt strengstens angewiesen hat, die Dienstreisen auf das Allernotwendigste zu beschränken.

Ad VII, a. B u r e a u g e r ä t s c h a f t e n - N e u a n s c h a f f u n g e n .

Behufs Verbesserung der Beleuchtung ist bei einer größern Zahl von Telegraphen- und Telephonbureaux das Auerlicht installiert worden. Diese Maßregel war nötig und lag auch insofern im Interesse der Verwaltung, als damit von einer Vermehrung der Lampen, wie sie andernfalls nötig gewesen wäre, Umgang genommen worden konnte und im fernem bei Verwendung des Auerbronners eine beträchtliche Reduktion des Gaskonsums erzielt wird.

1127 Auch fällt auf Rechnung des diesjährigen Budgets die Erstellung elektrischer Beleuchtungseinrichtungen in Neuenburg und Genf, erstere bereits erstellt, letztere in Ausführung begriffen. Da der für diese Rubrik bewilligte Kredit von Fr. 15,000 bereits erschöpft ist, so erfordern die Durchführung der erwähnten Verbesserungen in deo Beleuchtungseinrichtungen und einige notwendige Mobiliaranschaffungen einen Nachtragskredit von Fr. 2500.

Ad IX. V e r z i n s u n g , a. Des B a u c o n t o s . Der Bauconto wies pro 1896 einen Bestand auf von Fr. 6,839,019. 55, so daß dessen Verzinsung zu 3l/z °/o eine Summe von Fr. 239,365. 70 erfordert. Im Budget war ein Bestand von nur Fr. 6,500,000 vorgesehen und dementsprechend auch nur ein Jahreszins von ,, 227,500. -- Die Mehrausgaben belaufen sich somit auf Fr. 11,865. 70 b. Des Inventars. Ini Budget vorgesehener Bestand pro 1. Januar 1897 Fr. 5,000,000, Jahreszins (zu 3^ %) Fr. 192,500. -- Der wirkliche Bestand betrug aber Fr. 5,768,288. 97, was zu 3'/a % verzinst einen Jahreszins von _,, 201,890.10 ergiebt oder Fr.

9,390.10 mehr als budgetiert war.

Ad X. A m o r t i s a t i o n des B a u c o n t o s . Wie unter Rubrik IX, a, bereits erwähnt, wies der Bauconto pro 1. Januar 1897 bei Fr. 6,839,019. 55 einen um Fr. 339,019. 55 höheren Bestand auf, als im Budget vorgesehen war. Die Amortisation dieses Mohrbestandes zu 15 % erfordert eine Summe von Fr. 50,852. 90.

Durch diese Mehrausgaben im Gesamtbetrage von Fr. 79,608. 70 wird die im Budget pro 1897 vorgesehene Gesamtausgabo voraussichtlich nicht überschritten werden, da andere Rubriken vermutlich mit zum Teil ganz erheblichen Minderausgaben abschließen.

Überdies ist es ja durch das neue Rechnungsschema für die Tolegraphenverwaltung bedingt, daß Einnahmen und Ausgaben dieser Verwaltung sich balancieren sollen in der Weise, daß der ganze Rechnungsüberschuß zur Amortisation verwendet wird. Eine Verschlechterung des Jahresergebnisses bedingt also bloß eine Vorminderung der Amortisation des Baucontos. Es ist deshalb dieses Nachtragskreditbegehren im Betrage von Fr. 79,610 in gleicher Weise zu behandeln, wie solche für die militärischen Regieanstalten und für die Münzverwaltung, und deshalb in unserer Rekapitulation nur in die vordere Kolonne einzusetzen.

Bundesblatt, 49. Jahrg. Bd. IV.

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1128 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 30. November 1897.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der 1. Vizekanzler:

Schatzmann.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1897 (III. Serie). (Vom 30. November 1897.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1897

Année Anno Band

4

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49

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.12.1897

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1079-1128

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10 018 092

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