Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinde Klosters-Serneus GR, Erschliessungsanlagen, Unwetter 2005 Klosters 2. Etappe Projekt-Nr. 421.1-GR-0000/0023

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Gemeinde Ramosch GR, Erschliessungsanlagen, Waldweg Ems Projekt-Nr. 421.1-GR-9152/0001

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Gemeinden Balsthal, Mümliswil-Ramiswil SO, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstbetriebsgemeinschaft Balsthal-Mümliswil Projekt-Nr. 421.2-SO-0000/0007

Integralprojekte: ­

Gemeinde Saas GR, Unwetter 2005 Saas Projekt-Nr. 401-GR-9000/0040 ­ mit folgenden Komponenten: Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Eingang der schriftlichen Ausfertigung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031/324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

22. Mai 2007

3464

Bundesamt für Umwelt

2007-1145