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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 23. Februar 1897.)

Auf den Vorschlag der großherzoglich-badischen Regierung und unter Zugrundelegung eines von dieser vorgelegten Entwurfes werden über Revision der Fischereiordnung für den Untersee und Rhein vom 16. November 1861 Verhandlungen stattfinden, bei welchen die Schweiz durch den Herrn J. C o a z, eidgenössischen Oberforstinspektor in Bern, und Herrn Dr. E g l o f f , Regierungsrat in Frauenfeld, die großherzoglich-badische Regierung durch die Herreu Geheimen Legationsrat Freiherrn von Marschall und Ministerialrat F ö h r e n b a c h vertreten sein werden.

(Vom 24. Februar 1897.)

Der Bundesrat hat nach Einsichtnahme einer Beschwerde der Herren G. L u r a t i und F. M o r o n i , vom 7. Februar, und einer Vernehmlassung des Staatsrates von Tessin, vom 18. Februar, folgendes festgestellt : Durch Beschwerde vom 7. Februar 1897 rekurrierten die Advokaten G. Lurati und F. Moroni namens des konservativen Komitees des Kantons Tessin an den Bundesrat gegen ein vom Großen Rate dieses Kantons erlassenes ,,Decreto legislativo", vom 16. Januar dieses Jahres. Durch dieses Dekret, welches die bundesrätliche Genehmig nicht erhalten hat, wird, in Anwendung der Gesetzesnovelle vom 20. Dezember 1888 zum Bundesgesetz, vom 19. Juli 1872, den Angestellten der Transportanstalten die Ausübung ihres Stimmrechtes bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen oder Abstimmungen dadurch erleichtert, daß es ihnen gestattet ist, ihren Stimmzettel schon am. Vorabend vor ,, dem Abstimmungstage abzugeben. Diese Bestimmung ist nach der Ansicht der Rekurrenten sowohl mit dem Bundesrecht als mit der kantonalen Verfassung im Widerspruch, und sie verlangen daher deren Aufhebung.

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Der Staatsrat des Kantons Tessin bemerkt hiergegen, daß das angefochtene Dekret nur Ausführungsbestimmungen enthalte und daher der bundesrätlichen Genehmigung nicht bedürfe ; daß es übrigens in Gemäßheit des neuen Art. 4 des Bundesgesetzes vom 19. Juli 1872 erlassen worden sei, welcher im zweiten Absatz nur verlange, daß die den Angestellten der Transportanstalten gewährten Erleichterungen in der Ausübung des Stimrnrechtes nicht gegen die Art. 3 und 8 desselben Gesetzes Verstoßen, was hier nicht der Fall sei.

Der Bundesrat zieht in Betracht: 1. Bezüglich der eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen: daß es konstante Praxis des Bundesrates ist, den Art. 9 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 im strengen Sinne und zwar dahin auszulegen, daß jede Stimmabgabe als gesetzwidrig zu betrachten ist, die vor dem zur Abstimmung von Bundeswegen festgesetzten Tage erfolgt.

2. Bezüglich der kantonalen Wahlen und Abstimmungen: daß die Tessinerverfassung vom 23. Juni 1830 allerdings vorschrieb, die Großratswahlen sollen in der vom Staatsrate einberufenen Bezirksversammlung (assemblea del circolo) stattfinden, worunter eine wirkliche Versammlung der Bürger zu verstehen war, daß aber durch die Riforma vom 20. November 1875 die Kantons- und Gemeindewahlen und Abstimmungen in den ,,assemblee di comune1' und zwar, im Gegensatz zur Verfassung von 1830, unter geheimer Stimmabgabe vor sich gehen, und daß infolgedessen von einer eigentlichen Wähler Versammlung nicht mehr die Rede sein kann, daß der Ausdruck ,,assemblea di comune'1 vielmehr nichts anderes bezeichnet, als die gemeindeweise Abstimmung, daß somit dem verfassungsmäßigen Charakter derselben kein Abbruch geschieht, wenn einzelnen Klassen von Bürgern am Vorabend des zur Abstimmune bezeichneten Tages die Stimmabgabe erleichtert wird.

Demnach wird beschlossen, die Beschwerde der Advokaten Lurati und Moroni sei, soweit sie sich auf die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen bezieht, gutzuheißen, soweit sie dagegen die kantonalen Wahlen und Abstimmungen betrifft, abzuweisen.

Der Staatsrat von Tessin wird eingeladen, das Dekret, insoweit es sich auf eidgenössische Referendumsabstimmungen bezieht, nicht zum Vollzug zu bringen.

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(Vom 26. Februar 18970 Herrn Oberst de P e r r o t , Louis, in Colombier, wird die nachgesuchte Entlassung als Instruktor I. Kl. der Artillerie auf Ende März 1897 unter bester Verdankung der langjährigen vortrefflichen Dienste erteilt.

Herr Artillerielieutenant Henri G o l a y , von Chenit, in Lausanne, wird zum Oberlieutenant befördert.

Die Pferderationsvergütung für die rationsberechtigten Offiziere wird für das Jahr 1897 auf Fr. 1. 70 festgesetzt.

Das allgemeine Bauprojekt für die Erstellung der II. Spur auf der Strecke Zug-Bahnhof-Kollermühleweiche wird unter gewissen Bedingungen genehmigt.

Herr Nationalrat A d o r , Staatsrat in Genf, wird provisorisch zum Generalkommissär für die Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung von 1900 gewählt. Die definitive Ernennung erfolgt nach der definitiven Beteiligungserklärung des Bundesratcs.

Herr Ador übernimmt seine Funktionen in vollem Umfange anfangs Oktober dieses Jahres.

Der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins wird vorderhand als Ausstellungskomitee bezeichnet. Bis zur vollen Übernahme des Kommissariats durch Herrn Ador leitet er allo, dringenden Vorarbeiten, namentlich die Aufstellung eines Organisationsreglements und Budgetentwurfes zur Vorlage an den Bundesrat und die Bundesversammlung, die Ermittlung des nötigen Raumes und die Organisierung der Aussteller jeder Industriegruppe.

Um dem Vorort die unverzügliche Anhandnahme der Arbeiten zu ermöglichen, wird provisorisch ein ,,Generalsekretär"' des Generalkommissärs ernannt und bis zum eigentlichen Amtsantritt des letztern unter die Befehle des Vorortes gestellt, der für die Maßnahmen verantwortlich ist. Gemäß dem Einverständnis, welches

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zwischen Herrn Ador und dem Präsidenten des Vororts, Herrn Cramer-Frey, besteht, wird provisorisch Herr Ingenieur J e g h e r, seinerzeit Generalsekretär der schweizerischen Landesausstellung in /ürich. als Generalsekretär gewählt.

(Vom 2. März 1897.)

])er Bundesrat hat für die am 15. März 1897 beginnende Session der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgesetzt : Wahlaktenprilfung.

Wahl eines Mitgliedes des Bundesgerichtes.

Organisation des politischen Departements.

Konsulat in Montevideo.

Polytechnikum; Gebäude für die mechanisch-technische Abteilung.

Lebensmittelgesetzgebung.

Ausbau des Linthwerkes.

Korrektion der Aare von Böttstein bis zum Rhein.

Korrektion des Gstaldenbaches bei Heiden.

Korrektion des Gstaldenbaches bei Thal.

Korrektion des Cassarate.

Verbauung des Lammbaches und des Scluvandonluiches.

Korrektion des Bied.

Forstpolizei.

Reehtseinheit.

Folgen des Verzuges bei Geldschulden. (Motion Favon.)

Haftpflicht der Eisenbahnen. (Motion Brenner und Konsorten.)

Litterarische und künstlerische Werke.

Begnadigungsgesuch Horlacher.

Begnadigungsgesuch Schifferli.

Begnadigungsgesuch Lerch.

Petition Lüti.

Rekurs Gröner.

Errichtung von Maschinengewehrabteilungen.

Neuordnung der Landwehrinfanterie etc.

Militärorganisation. Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen.

Kasernen auf dem Gotthard.

Relief der Schweiz.

Pferderationen.

561 Rekurs Baumgartner.

Rekrutenausrüstung pro 1897.

Erlös aus alten Waffen.

Besoldungsgesetz.

Nationalbahndaiieihen.

Nachtragskredite pro 1897. I. Serie.

Ruhetage der Grenzwächter und untern Zollbeamten.

Alkoholverwaltung, Postulate.

Alkoholzehntel pro 1895.

Begnadigungsgesuch Hantsch.

Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement. Organisation.

Pariser Weltausstellung 1900.

Kranken- und Unfallversicherung.

Lohnzahlung ; Arbeitszeit an Samstagen ; internationaler Arbeiterschutz.

Land- und milchwirtschaftliche Versuchsanstalt.

Eisenbahngeschäfte : a. Samaden-Maloja-Castasegna.

b. Breithorn-Bahn.

c. Cinuskel-Martinsbruck.

d. Chardonne-Mont Pèlerin.

e. Trait-Planches (Montreux).

f. Treib-Seelisberg-Beckenried.

g. Altstetten-Zürich (Gießhubel}.

Organisation der Eisenbahnabteilung.

Nebenbahnengesetz.

Postgebäude in Herisau.

Postgebäude in Freiburg.

Postgebäude in Schaffhausen.

Post- und Telegraphengebäude in Bern.

Revision des Nationalratsreglementes.

Revision des Ständeratsreglementes.

Motion Fonjallaz.

Motion Heller.

Interpellation Deeurtins und Risch.

Motion Jeanhenry-Rossel.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

Bundesblatt. 49. Jahrg. Bd. I.

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Herr Minister von C l a p a r è d e in Wien hat am 28. Februar im Auftrage des Bundesrates mit dem Vertreter Bulgariens in Wien einen Vertrag über Meistbegünstigung in Handelssachen unterzeichnet.

Wegen Krankheit des Herrn Oberst R o t h p l e t z wird der Unterricht über Kriegsgeschichte und Taktik an der kriegswissenschaftlichen Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums (4 Stunden Vorlesungen und 2 Stunden Repetitorium wöchentlich) Herrn Oberstdivisionär S c h w e i z e r in Zürich übertragen.

Das Militärdepartement hat Herrn Oberst-Corpskommandanten B e r l i n g e r auf dessen Wunsch wegen noch nicht ganz hergestellter Gesundheit vom Kommando des Kurses für höhere Offiziere des II. Armeecorps entbunden und dasselbe Herrn Oberst R u d o l f , Waffenchef der Infanterie, übertragen.

Zum Kommandanten der Infanteriebrigade II A. wird Herr de la R i v e , Edmond, in Genf, Oberst im Generalstab, ernannt, unter gleichzeitiger Versetzung desselben zur Infanterie und in der Meinung, daß diese Kommandoübertragung nur eine vorübergehende sein soll.

Herr Schützenhauptmann H. B a u t in Burgdorf wird zum Adjutanten des Schützenbataillons Nr. 3 A. ernannt.

Herr Oberlieutenant Fidel W e ß n e r , von und in Garns, wird zum Hauptmann der Artillerie befördert, und es wird ihm das Kommando der Parkkolonne Nr. 13 übertragen.

563 "Wahlen.

, (Vom 26. Februar 1897.)

Pos«- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Sekretäre bei der Oberpostdirektion : Herr Hans Blau, von Bern, Postcommis in Bern.

,, Alfred Schori, von Wierezwil, Kanzlist bei der Oberpostdirektion.

Otto Mauderli, von Stüßlingen, Postcommis in Basel : T Postaspirant in Basel.

,, Ernst Schneeberger, von Ochlenberg, Postaspirant in Aarberg.

Postcommis in Bellinzona: fl Karl Bonalini, von Roveredo, Postcommis in Zürich.

,, Ernst Mancini, von Gorduno, Postcommis in Zürich.

,, Louis Motta, von Airolo, Postcommis in St. Gallen.

,, Franz Rusca, von Locamo, Postcommis in Zürich.

,, Pierre Tolti, von Claro, Aspirant in Bellinzona.

,, Alfred Burnier, von Mex, PostPostcommis in Lausanne: aspirant in Sierre.

,, Ernst Böni, von Dießenhofen, AspiPostcommis in Zürich: rant in Schaffhausen.

,, Walter Buchenhorner, von Homburg, Aspirant in Zürich.

,, Job. Jak. Rahm, von Unterhallau, Aspirant in Zürich.

,, August Rohrer, von Eiken, Aspirant in Rheinfelden.

,, Heinrich Schwank, von Romanshorn, Aspirant in Amrisweil.

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Telegraphenverwaltung.

Dienstchefs auf dem Telegraphenbureau Genf: Herr Albert Gimmi, von Andwil (Thurgau), Telegraphist in Genf.

Wilhelm Surbeek, von Unterhallau, tt Telegraphist in Genf..

(Vom 2. März 1897.)

Post- und Eisenbahndeparteitnent.

Postverwaltung.

Postcommis in Chauxde-Fonds :

Posthalter in Schännis :

Herr Paul David, von Neuenburg, Postaspirant in Neuenburg.

Frl. Fanny Frey, von Ölten, Postcommis in Basel.

Herr Heinrich Rod, von Peney-le-Jorat, Postaspirant in Chaux-de-Fonds.

,, Moritz Rütschmann, von Madiswil, Postaspirant in Neuenburg.

,, Heinrich Wetzel, von Couvet, Postaapirant in Neuenburg.

Frl. Katharina Hösli, von Netstal, in Schännis.

Telegraphenverwaltung.

Dienstchefs auf dem Telegraphenbureau Bern : Herr Heinrich Schärer, von Hütten (Zürich), Telegraphist in Bern.

,, Hans Wymann, von Sumiswald, Telegraphist in Bern.

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03.03.1897

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