Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Argentinien

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Novembre 20072, beschliesst: Art. 1 Das am 7. August 2006 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 23. April 1997 und des zugehörigen Protokolls zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2007 8471

2006-1023

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien. BB

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