Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Emmen, bauliche Anpassungen Mannschafts-/Offizierskaserne und Kommando-/Lehrgebäude vom 28. August 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 20. Februar 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die bauliche Anpassung der Mannschafts-/Offizierskaserne und Kommando-/Lehrgebäude auf dem Waffenplatz Emmen (LU) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

11. September 2007

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2007-2103

6247