Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8382 Widersprechende Max Zeller Söhne Aktiengesellschaft, Seeblickstrasse 4, 8590 Romanshorn, CH-Marke Nr. 455 300 «PREFEMIN» gegen Widerspruchsgegnerin LABORATORIOS LEON FARMA S.A., C/ Roa de la Vega, 15 ­ 1°, ES-24002 LEON (Léon), internationale Registrierung Nr. 876 798 «GEFEMIN».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. April 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8382 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 876 798 «GEFEMIN» wird der Schutz in der Schweiz für die angefochtenen Waren «produits pharmaceutiques, vétérinaires et diététiques à usage médical» der Klasse 5 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt beim Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

4. April 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3036

2007-0939