Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2010 in Shanghai

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 20072, beschliesst: Art. 1 Für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2010 in Shanghai (1. Mai­31. Oktober 2010) wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Zu Lasten des Verpflichtungskredits kann externes Personal im Umfang von maximal 8 Vollzeitstellen finanziert werden, das für die Vorbereitung und Durchführung der Weltausstellung 2010 in Shanghai zuständig ist.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2007 ...

2007-0468

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Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2010 Shanghai. BB

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