Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8545 Widersprechende/r N.V. Nutricia, NL-2712 HM Zoetermeer, IR-Marke Nr. 781 733 «DIASON» gegen Widerspruchsgegner/in Federalnoe gosudarstvennoe unitarnoe predpriyatie «Gosudarstvenny Ryazansky proborny zavod», RU-390000 Ryazan, IR-Marke Nr. 884 535 «diaton» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. Juni 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 8545 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 884 535 «diaton» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

14. Juni 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-1465

4373