Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2008­2011 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 7 des Bundesgesetzes vom ...2 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20073, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz in den Jahren 2008­2011 wird ein Zahlungsrahmen von 13,6 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR ... (BBl 2007 2279) BBl 2007 2227

2007-0010

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Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2008­2011. BB

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