Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinden Alpthal, Rothenthurm SZ, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C ­ Projekt Alpthal ­ Rothenthurm Projekt-Nr. 411.3-SZ-0025/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Eingang der schriftlichen Ausfertigung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

3. April 2007

2007-0773

Bundesamt für Umwelt

2387