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Ans den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 21. Mai 1897.)

Die deutsche Gesandtschaft in Bern hat die Mitteilung gemacht, daß vom 11. bis 16. Oktober ds. Js. in Berlin eine internationale Konferenz zur Beratung der Leprafrage stattfinden werde. Das Programm wird im ,,Sanitarisch - demographischen Wochenbulletin der Schweiz" veröffentlicht werden.

Der Bundesrat hat den Rekurs des Adolf B au m an n in Unterkulm, betreffend Verweigerung eines Wirtschaftspatentes, gestützt auf folgende Erwägungen, als unbegründet erklärt: Nach § 16, litt, e, des aargauischen Wirtschaftsgesetzes vom 14. Dezember 1853 hat der Wirtschaftsbewerber mit seinem Gesuche ein gemeinderätliches Befinden über die zur Wirtschaft bestimmte Räumlichkeit in Hinsicht auf deren Lage, Bauart und Größe einzureichen.

Es ist der Regierung des Kantons Aargau beizustimmen, wenn sie ausführt, daß sie nach dieser Gesetzesstelle das Wirtschaftspatent erst zu erteilen verpflichtet sei, nachdem der Bewerber thatsächlich im Besitze der erforderlichen Lokalitäten sei, daß vor diesem Zeitpunkte ein definitives Gesuch im Sinne des erwähnten § 16 nicht gestellt werden könne, und daß die Behörde nur auf ein solches materiell eintreten müsse. Als definitives, gesetzmäßiges Gesuch kann nun in der That das vom Rekurrenten unterm 17. Februar an den Regierungsrat gerichtete ,,Gesuch" nicht betrachtet werden; es stellt sich vielmehr als eine vorläufige Anfrage betreffend die spätere Erteilung eines Patentes dar. Der Regierungsrat hat allerdings bis zum Jahre 1897 die Praxis befolgt, nach Prüfung und Genehmigung der Baupläne dem Bewerber das Wirtschaftspatent zuzusichern ; er ging aber dabei von der Voraussetzung aus, daß zur Zeit der Fertigstellung des Neubaues die gesetzliche Grundlage der Erteilung von Wirtschaftsbewilligungen dieselbe sein werde, wie zur Zeit der Prüfung der Pläne. Für die Frage, ob auf Grund des geltenden Rechts ein Patent erteilt werden könne, blieb den-

556 noch grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, wo die in Aussicht genommenen Bauten gemäß den genehmigten Plänen ausgeführt worden waren. Das war eine Verwaltungspraxis, die vom Regierungsrate bei veränderten Umstäaden aufgegeben oder abgeändert werden kann, ohne daß dadurch irgend welche Rechte der Bürger verletzt würden.

Da auf Grund eines im Entwurfe vorliegenden Gesetzes eine Verschärfung der Erfordernisse zur Bewilligung neuer Wirtschaften zu erwarten ist, handelte der Regierungsrat durchaus korrekt, wena er sich in seiner Schlußnahme vom 19. Februar 1897 weigerte, noch fernerhin Patente zum voraus zuzusichern ; denn er wird möglicherweise später, gemäß der veränderten Rechtslage, nicht in der Lage sein, das Patent zu erteilen.

(Vom 24. Mai 1897.)

An die Kosten der Ausführung nachstehend bezeichneter Alpverbesserungen im Kanton Bern werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. der Wasserversorgungsgenossenschaft Adelboden an eine eiserne Wasserleitung von 1068 m. Länge auf Kuenisbergli-Winterthal (Voranschlag Fr. 2100) 20 °/o = Fr. 420; 2. den Gebrüdern Wenger, Scharnachthal, an eine eiserne Wasserleitung von 360 m. Länge auf Bachalp (Fr. 620) 20 °/o = Fr. 124 ; 3. der Alpgenossenschaffc Faulenraatt, Reichenbach, an eine eiserne Wasserleitung von 230 m. Länge auf der Faulenmatt (Fr. 380) 20 % = Fr. 76 ; 4. Job. Sieber, in Scharnachthal, an eine eiserne Wasserleitung von 298 m. Länge in Fahrnithal (Fr. 490) 20 °/o = Fr. 98; 5. Witwe LuginbUhl-Heymann, Aschi, für eine Schatthütte auf dem Steinenberg (Fr. 2130) 15% = Fr. 320; 6. der Alpgenossensehaft Oberheiti, Erlenbach, für einen Stallanbau auf Oberhaiti (Fr. 2095) 15 °/o = Fr. 314 ; 7. Gebrüdern Krebs und Mithafte, in Heutigen, an eine eiserne Wasserleitung von 210 m. Länge auf Nackiberg (Fr. 275) 20 °/o = Fr. 55 ; 8. Witwe Itten und Mithafte, in Wimmis, an eine eiserne Wasserleitung von 2205 m. Länge auf Längeuberg-Heitiberg (Fr. 5880) 20°/o = Fr. 1176;

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9. Emanuel Reichenbach, in Ebnit bei Saanen, für eine Stallbaute, in Verbindung mit einer Sennhütte, auf dem äußeren Witenberg (Fr. 6260) 15 % == Fr. 939. ' Baumaterialien, die von den Eigentümern selbst geliefert worden sind (Bauholz), fallen bei der Berechnung des Bundesbeitrages außer Betracht. Der Bundesbeitrag erstreckt sich ebenfalls nicht auf Auslagen, die für Sennhüttenbauten gemacht ,,werden.

(Vom 28. Mai 1897.)

An die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Entwässerungsprojekte im Kanton St. Gallen werden unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Für die Drainage des ,,Armenhausweidli"' in Neßlau (Fläche 0,60 ha.) 30°/o, im Maximum Fr. 216; 2. für die Drainage des ,,Weidli* des Herrn Gemeindeammann Kühn in Neßlau (Fläche 0,7 o ha.) 30°/o, im Maximum Fr. 249.

An die Kosten nachstehend verzeichneter Bodenverbesserungsprojekte im Kanton Aargau werden Bundesbeiträge in unten angegebener Höhe zugesichert: 1. Für die Entwässerung der ,,Ürkematten"1 in Bottenwyl, Bezirk Zofingen, 40%, im Maximum Fr. 5120; 2. für die Entwässerung des Grundstückes im ,,Juch", Gemeinde Schneisingen, 25%, im Maximum Fr. 450; 3. für die Entwässerung der ,,Stierenweid11 auf Schloß Horben ob Muri Fr. 250; 4. für die Neueinteilung, Entwässerung und "Weganlagen im ,,Rebmoos"1 bei Brugg 35 °/o, im Maximum Fr. 6604.

Au die Kosten der Erstellung einer Stallbaute auf Alp Magen, Gemeinde Breno, wird dem Patriziat Breno im Kanton Tessin unter der Voraussetzung eines mindestens ebenso hohen, von dritter, am Unternehmen unbeteiligter Seite zu leistenden Beitrages, ein Bundesbeitrag von 30 °/o, im Maximum Fr. 1350, zugesichert. Bei der Berechnung des Bundesbeitrages fallen von den Beteiligten gelieferte Baumaterialien (Bauholz) außer Betracht.

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An die Kosten der nachstehend angeführten Bodenverbesserungsnnternehmen im Kanton Waadt werden die unten angegebenen Bundesbeiträge zugesichert : 1. Für die Korrektion der ,,Chambronne" und die Trockenlegung der Sümpfe bei Cheseaux 25 °/o, im Höchstbetrage von Fr. 3150; 2. an die Erstellung eines Feldweges ob Bussigny 20%, im Maximum Fr. 760.

(Vom 28./31. Mai 1897.)

Auf den 1. Juni nächsthin wird die Eröffnung des Betriebes auf den Linien Eglisau-Schaffhausen (schweizerische Strecke), Thalweil-Zug, Sihlwald-Sihlbrugg, Luzern-Imniensee und Zug-Goldau unter einigen nähern Bedingungen gestattet.

(Vom 1. Juni 1897.)

Der König von Siam hat dem Bundespräsidenten heute morgen folgendes Telegramm zugehen lassen : ,,Bevor ich die Schweiz verlasse, drängt es mich, Ihnen persönlich, sowie den eidgenössischen und kantonalen Behörden, die mir während meines Aufenthaltes in Ihrem schönen Lande einen so herzlichen Empfang geboten haben, den Ausdruck meines lebhaften Dankes zu übermachen. Ich werde die zahlreichen herzlichen Sympathiekundgebungen, die das Schweizervolk mir bereitet hat, in unauslöschlicher Erinnerung bewahren. -- Chulaloiigkorn R."

Infolge der Verwendung des Bundesrates beim österreichischengarisehen Ministerium des Äußern hat die Statthalterei in Innsbruck unterm 11. Mai 1897 den Viehaustrieb aus der Thalschaft Samnaun nach Tirol behufs Sommerung oder Fütterung, sowie im Verkehre mit Rinderbespannung gestattet, und das österreichische Ministerium des Innern hat die erforderlichen Anordnungen wegen Gestattung auch des im Handelsverkehr stattfindenden Viehaustriebes aus dieser Thalschaft nach Tirol, sowie wegen Gestattung des landwirtschaftlichen Grenz Verkehrs mit angespanntem Rindvieh im allgemeinen aus der Schweiz nach Tirol-Vorarlberg erlassen.

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Zu Feldpredigern im Kommandostabe der Gotthardbefestigung werden ernannt: 1. Als katholische: Herr A b egg, Karl, Kaplan in Gersau.

^ G - a l l i k e r , Franz Xaver, Kaplan in Echolzmatt.

2, Als reformierter: Herr W ä b e r , Hans, Pfarrer in Zimmerwald.

"Wahlen.

(Vom 28. Mai 1897.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Post ver waltung.

Postdienstchefs in Luzern : Herr Johann Felix, von Hohenrain, Post' commis in Luzern.

,, Bartholomäus Lang, von Baden, Postcommis in Luzern.

Postcommis in Basel : ,, Julius Arnold, von Schlierbach (Luzern).

Postcommis in Chiasso : ,, Charles Casanova, von Ligornetto, Postcominis in Zürich.

Postcommis in Luzern: ,, Ernst Schmid, von Ölten, Postcommis in Zürich.

,, Franz Zimmermann, von Vitznau, Postcommis in Zürich.

Posthalter in Weggis : ,, Baptist Lottenbach, von Weggis, Briefträger daselbst.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphisten in Bern: Herr Otto Gerhard, von Brittnau (Aargau), Telegraphist in Basel.

,, Karl Brander, von Ebnat (St.

Gallen).

Telegraphist in Kirchberg (Bern): ,, Eduard Jordi, von Wyßachengraben, Postcommis in Burgdorf.

560 (Vom 1. Juni 1897.)

Post- und

Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich :

Herr Benedikt Niggli, von Fideris.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphisten in Zürich : Herr Ferdinand Diethelm, von Rapperswil (St. Gallen).

,, Oskar Huber, von Lenzburg, Telegraphist in Schaffhausen.

,, Kaspar Spani, von Innerthal (Schwyz).

Telegraphist in Winterthur: ,, Edwin Weber, von Dübendoif, Telegraphist in Biel.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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