Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Flumenthal; Übersetzstelle, Anpassungen für die Stahlträgerbrücke vom 14. November 2007

Gestützt auf das Gesuch des Heeresstabes Immobilien, 3003 Bern, vom 16. Februar 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassungen der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke, Gemeinde Flumenthal, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. November 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2007-2806

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