Berichtigung
Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 29. November 2006 (BBl 2006 5767) Ziff. 7.1 statt:
7.1
Finanzielle Auswirkungen
Die Verpflichtungen aus diesem Rahmenkredit werden Ausgaben zu Lasten des Bundesbudgets in der Zeit von zirka Mitte 2007 bis zirka Mitte 2011 zur Folge haben. Die erforderlichen Mittel, mit Ausnahme jener zu Gunsten von Opfern aussergewöhnlicher Katastrophen, sind im Budget für 2008 und im Finanzplan des Bundes für die Jahre 20092011 vorgesehen. Die DEZA wird ermächtigt, ins Budget 2008 und in die Finanzplanung der Jahre 2009 und folgende eine jährliche Erhöhung um 28 Millionen Franken zu Gunsten der Kredite der Humanitären Hilfe aufzunehmen. Die erforderlichen Mittel werden jedes Jahr im Rahmen des Jahresbudgets dem Parlament unterbreitet. Gestützt auf Artikel 159, Absatz. 3 der neuen Bundesverfassung unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb das qualifizierte Mehr alle Mitglieder beider Räte.
muss es heissen:
7.1
Finanzielle Auswirkungen
Die Verpflichtungen aus diesem Rahmenkredit werden Ausgaben zu Lasten des Bundesbudgets in der Zeit von zirka Mitte 2007 bis zirka Mitte 2011 zur Folge haben. Die erforderlichen Mittel, mit Ausnahme jener zu Gunsten von Opfern aussergewöhnlicher Katastrophen, sind im Budget für 2008 und im Finanzplan des Bundes für die Jahre 20092011 vorgesehen. Die erforderlichen Mittel werden jedes Jahr im Rahmen des Jahresbudgets dem Parlament unterbreitet. Gestützt auf Artikel 159, Absatz. 3 der neuen Bundesverfassung unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb das qualifizierte Mehr alle Mitglieder beider Räte.
27. März 2007
2007-0743
Bundeskanzlei
2157
Berichtigung
2158