Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8463 Widersprechende Starbucks Corporation, d/b/a Starbucks Coffee Company, 2401 Utah Avenue South, US-Seattle (WA 98134), CH-Marke Nr. 518 299 «STARBUCKS BARISTA» gegen Widerspruchsgegnerin Tchibo GmbH, Überseering 18, D-22297 Hamburg, internationale Registrierung Nr. 879 105 «BARISTA CUP».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. März 2007 Folgendes verfügt: 1.

Der Entscheid vom 16. März 2007 im Widerspruchsverfahren Nr. 8463 wird in Wiedererwägung gezogen.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch Nr. 8463 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt vom Verfahren abgeschrieben

4.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. März 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-0822

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