Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 05.463 Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden Durch die Vorlage sollen das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) so geändert werden, dass ausländische Brautleute im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt nachweisen und die Zivilständsämter die Ausländerbehörden benachrichtigen müssen, wenn sich Heiratswillige illegal in der Schweiz aufhalten.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, Bundeshaus West, 3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, Fax 031 322 98 67 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Juli 2007

5268

Bundeskanzlei

2007-1639