Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben fenaco/Steffen-Ris Holding AG (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Am 3. Oktober 2007 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten, in welchem die fenaco, Bern (nachfolgend «fenaco»), beabsichtigt, die Kontrolle über die Steffen-Ris Holding AG, Utzenstorf (BE) (nachfolgend «Steffen-Ris»), zu erlangen.

Beide Unternehmen sind im Agrarbereich tätig.

Die vorläufige Prüfung des Zusammenschlusses zwischen fenaco und der SteffenRis Holding AG hat Anhaltspunkte ergeben, dass damit eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt werden könnte. Deshalb leitet die Weko für die Beurteilung des Vorhabens eine vertiefte Prüfung ein. Dabei wird auch eine Rolle spielen, ob der zur Zeit noch geschlossene schweizerische Agrarhandelsmarkt in Zukunft geöffnet wird.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

11. Dezember 2007

8522

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2007-2884