Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8786 Widersprechende Bonita GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Kesseldorfer Rott 39, D-46499 Hamminkeln, internationale Registrierung Nr. 839 798 «BONITA» (fig.)

gegen Widerspruchsgegnerin Fujian Jinjiang Borida Tiyuyongpin Youxiangongsi, Shangguogongyequ, Xintangjiedao, Jinjiang, Fujian 362200 (China), internationale Registrierung Nr. 908 126 «borida» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. September 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin ist vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8786 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 908 126 «borida» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert. Nach Eintritt der Rechtskraft erlässt das Institut eine entsprechende «Déclaration de refus total (sur motifs relatifs)».

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

20. September 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6800

2007-2392