Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Norddeutsche Affinerie AG/Cumerio NV/SA (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Am 17. August 2007 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten, in welchem die Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg (nachfolgend «NA»), beabsichtigt, die Kontrolle über die Cumerio NV/SA, Brüssel (nachfolgend «Cumerio»), zu erlangen.

NA ist ein primär in Westeuropa tätiges Unternehmen der Kupferindustrie. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst u.a. die Produktion von Giesswalzdraht/Giessdraht, Formaten (sog. Billets und Cakes) und Vorwalzbändern aus Kupfer, den Verkauf verschiedener Nebenprodukte aus der Kupferproduktion sowie die Produktion von sog. Halbzeug.

Cumerio ist ein in ganz Europa tätiges Unternehmen der Kupferindustrie mit u.a.

einer Tochtergesellschaft in der Schweiz (Swiss Advanced Material SA, Yverdonles-Bains). Die Geschäftstätigkeit der Cumerio umfasst insbesondere die Herstellung von Kupferkathoden, Giesswalzdraht/Giessdraht und Formaten.

Gegenstand der Prüfung sind die Absatzmärkte, auf denen die Unternehmen mit ihren Abnehmern in Kontakt treten (nachgelagerte Märkte).

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

2. Oktober 2007

2007-2359

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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