56

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Stellen-Ausschreibung.

Es werden anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben: 1. die Stellen eines Instruktionsoffiziers: I. Klasse und eines Instruktionsoffiziers II. Klasse der Artillerie ; 2. die Stelle eines Instruktionsoffiziers II, Klasse der Infanterie.

Besoldung nach Gesetz.

Offiziere, welche sich um eine dieser Stellen zu bewerben gedenken, werden eingeladen, ihre Anmeldung dem unterzeichneten Departemente bis zum 15. März schriftlich einzureichen.

B e r n , den 2. März 1897.

Schweiz. Militärdepartement;

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Adjunkten der eidg. Konstruktionswerkstätte In Thun wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Schweizerische Offiziere, die sich über mechanisch-technische Ausbildung und Kenntnis der deutschen und französischen Sprache ausweisen können und die sich um diese Stelle zu bewerben wünschen, haben ihre Anmeldungen bis zum 15. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 23. Februar 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

569

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Adjunkten der eldg. Waffenfabrik in Bern wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Gesetz.

Theoretisch und praktisch gebildete Techniker, der deutschen und französischen Sprache mächtig, vorzugsweise Offiziere, die sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Anmeldungen, begleitet mit Ausweisen über ihre Studien und bisherige Beschäftigung, bis zum 15. März nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

Bern, den 23. Februar 1897.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Bei der Zolldirektlon In Chur ist die Stelle eines Sekretärs zu besetzen.

Berücksichtigt werden in erster Linie solche Bewerber, welche im Zollwesen bereits praktisch erfahren sind. Kenntnis mindestens zweier Landessprachen ist unerläßlich.

Anmeldungen sind in Begleit von Befähigungsausweisen bis 13. März nächsthin der Zolldirektion in Chur einzureichen.

B e r n , den 2. März 1897.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Hioscheides des bisherigen Inhabers ist die Grenztierarztstelle beim Zollamt Unterhallau neu zu besetzen ; dasselbe ist für die Vieheinfuhr geöffnet jeden Montag von l bis 2 Uhr nachmittags und jeden Donnerstag von 10 bis 11 Uhr vormittags. Der grenztierärztliche Dienst wurde bis dahin von Neunkirch aus besorgt und mit Fr. 500 jährlich entschädigt.

Patentierte Tierärzte, die sich um diese Stelle zu bewerben wünschen, haben sich bis zum 15. März nächsthin beim schweizerischen Landwirtschaftsdepartement in Bern zu melden.

B e r n , den 26. Februar 1897.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

570

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Kanzlist bei der Oberpostdirektion in Bern. Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Genf.

Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Kreispostdirektion in 3) Hanswart für das Postgebäude Genf.

in Genf.

4) Postcommis in Vevey. Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Zwei Postcommis in Bern.

6) Mandatträger beim Hanptpost, bureau Bern.

7) Briefkastenleerer in Bern.

Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Kreispostdirektion in 8) Paketträger beim Postbureau Bern.

Bürgdorf.

9) Postpacker in Burgdorf.

10) Bureaudiener und Packer in Langenthal.

11) Paketträger beim Postbureau Chaux-de-Ponds.

Anmeldung bis zum 16. März 12) Briefträger in Cormondrèche 1897 bei der Kreispostdirektion in (Neuenburg).

Neuen bürg.

13) Briefträger in Lignières (Neuenburg).

14) Briefträger in Wangen bei Ölten (Solothurn). Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

15) Briefträger in Oberentfelden (Aargau).

16) Briefträger in Knttigen (Aàrgau).

17) Dienstchef beim Hauptpostbureau Zürich.

18) Briefträger in Elgg (Zürich).

Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

Anmeldung bis zum 16. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

571 19) Telegraphist und Telephonist in Fischenthal (Zürich). Jahresgehalt Fr.,200, nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Fr. 200 für den Telephondienst. Anmeldung 'bis zum 13. März 1897 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

20) Vier Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Genf. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 13. März 1897 heim Chef des Telegraphenbureaus in-Genf.

21) Ausläufer auf dem Telegräphenbnreaü Lausanne. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 13. März 1897 beim Chef des Telegraphenbureaus in Lausanne.

22) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Basel. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung his zum 13. März 1897 heim Chef des Telegraphenbureaus in Basel.

23) Ausläufer auf:dem Telegcaphenbureau Luzern. Jahresgehalt-Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 13. März 1897 beim Chef des Telegraphenbureaus in Luzern.

24) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Kürich. Jahrcsgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 13. März 1897 beim Chef des Telegraphenbnreaus in Zürich.

1) Postcommis in Freiburg.

2) Briefträger in Bressonnaz (Waadt).

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Buchillon (Waadt).

4) Zwei Postcommis in Bern.

5) Posthalter in Gondiswil (Bern).

6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13)

Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Briefträger in Wettingen-Kloster (Aargau). Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

Postcpmmis in Altdorf. Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

Vier Postcommis in Zürich.

Postcommis in Horgen.

Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Zwei Postcommis in Schaff hausen.

Posthalter in Fischenthal (Zürich). Zürich.

Briefträger in Wila (Zürich).

14) Postcommis in Korschach.

15) Postcommis in Buchs-Bahnhof (St. Gallen).

16) Posthalter in Lömmenswil (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

572 17) Postcommis in Davos-Platz.

Ì Anmeldung bis zum 9. März 18) Kondukteur für den Postkreis Chur } 1897 bei der Kreispostdirektion in (Domizil in Samaden). .

J Chur.

19) Briefträger und Bote in Giubiasco (Tessin). Anmeldung bis zum 9. März 1897 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

20) Zwei Telegraphisten in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. März 1897 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Hans K o n r a d H i r s , von Dielsdorf, geb. den 26. März 1842, welcher seiner Zeit nach Amerika ausgewandert und von welchem seit Herbst 1866 keine sichere Kunde mehr in seine Heimat gelangt ist, sowie anfällige hierorts unbekannte Erben desselben werden hiermit aufgefordert, sich binnen 9 Monaten von heute an in der Kanzlei des unterzeichneten Gerichtes zu melden, ansonst der Abwesende als tot erklärt und dessen in waisenamtlicher Verwaltung liegendes Vermögen im Betrage von Fr. 34,000 den hierorts bekannten Erben aushingegeben würde.

D i e l s d o r f , den 24. Februar 1897.

(O.F.993) [a/i]

Namens des Bezirksgerichtes, Der G e r i c h t s s c h r e i b e r : Hess.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

& 9.

Bern, den 3. Märe 1897.

II. Reglemente and Tarif Vorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

198.

9/97)

( Altgemeine Tarifvorschriften nebst Güterclassifikation der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Januar 1895.

Neuauflage.

Mit dem 1. April 1897 tritt eine Neuausgabe der allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation in Kraft, durch welche die gegenwärtige Ausgabe vom 1. Januar 1895 nebst Nachtrag aufgehoben und ersetzt wird.

Diese Neuansgabe enthält verschiedene Änderungen und Ergänzungen sowohl der Tarifvorschriften als der Güterklassifikation. Soweit durch dieselben gegenüber der seitherigen Ausgabe Taxerhöhungen eintreten, kommt bis Ende Mai 1897 noch die frühere billigere Tarifierung zur Anwendung.

Basel, den 25. Februar 1897.

Namens der Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes : Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

77

199. (9/97) Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassification der schweizerischen Eisenbahnen, vom i. Januar 1895.

Der Artikel ,,Lithptrit" wird mit sofortiger Gültigkeit den in Art. 16 verzeichneten ,,Explodierbaren Gegenständen" zugeteilt und unterliegt der daselbst vorgesehenen Taxierung.

Basel, den 1. März 1897.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

C. Transitverkehr.

9/97)

200. (

Teil l der niederländisch-italienischen Gütertarife, vom i. Januar 1893. Aenderung.

Die Zusatzbestimmung (5) zu Artikel 5 der reglementarischen Bestimmungen, wonach die dem leichten Verderben unterworfenen Güter von der Beförderung als Frachtgut ausgeschlossen sind, ist im Verkehr via Gotthard mit 1. März 1897 aufgehoben worden.

Luzern, den 2. März 1897.

Direktion der Gotthardbahn.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

201. (9/97) Personentarif N 0 B und Bötebergbahn -- T T B, nebst Nachträgen l--III, vom i. Dezember 1887. Kündigung.

Der Tarif für den direkten Personenverkehr N U B und Bötzbergbahn -- T T B, vom 1. Dezember 1887, nebst den Nachträgen I--111, tritt auf den Zeitpunkt der Eröffnung der neuen Linien Eglisau-Schaffhausen nnd Thalweil-Zug (voraussichtlich 1. Juni 1897) außer Kraft.

Bezüglich des an seine Stelle tretenden neuen Tarifs wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Zürich, den 19. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

202. ( 9 /97) Interner Personen- und Gepäcktarif der STB, vom i. Oktober 1895. Taxerhöhung.

Die Personentaxen im obgenannten Tarif von Emmenbrücke nnd Emmen nach Lenzburg, Lenzburg-Stadt, Niederlenz und "Wildegg und umgekehrt werden hiermit auf 31. Mai 1897 gekündigt.

78

Dieselben werden seiner Zeit dnrch erhöhte Taxen ersetzt, worüber besondere Publikation erfolgen wird.

Hochdorf, den 22. Februar 1897.

Direktion der Schweiz. Seethalbahn.

203. ( 9 /97) Interne Personen- und Gepäcktarife der Ariti-Rigibahn.

Kündigung.

Infolge Einführung von zwei Wagenklassen auf unserer Strecke Arth/ Golden-Rigiknlm künden wir auf 1. Juni 1897 folgende Tarife: 1. Interner Tarif für Personen- und Gepäckbeförderung, vom 1. Mai 1891, samt Nachtrag I, vom 1. .lanaar 1892; 2. interner Tarif für Beförderung von Vereinen und Schulen; 3. Tarif für Billete zu ermäßigter Taxe, vom 15. Juli 1894.

Die an deren Stolle tretenden neuen Tarife werden seiner Zeit besonders publiziert.

Goldau, den 24. Februar 1897.

Direktion der Arth-Rigibahn.

204:. G 9 /»') Personen- und GepäcJctarife für den direkten Verkehr der Arth-Rigibahn mit den schweigerischen Eisenbahn- und Dampfschiffverwaltungen.

Kündigung.

Infolge Einführung von zwei Wagenklassen auf unserer Strecke Arth/ Goldan-Rigikulm künden wir auf 1. Juni 1897 nachstehende Tarife für die Personen- und Gepäckbeförderung im direkten schweizerischen Verkehr (einschließlich den Sonntags- und Kundreiseverkehr) : 1. G B -- Arth-Rigibahn, vom 15. Juli 1882, samt Nachträgen ; 2. N OB -- Arth-Rigibahn, vom 15. Juni 1882; 3. S 0 B -- Arth-Rigibahn, vom 1. August 1891 ; 4. S C B -- Arth-Rigibahn, vom 1. Juni 1882, samt Nachtrag ; 5. Rigibahn -- Arth-Rigibahn ; 6. Dampfschiffgesellschaft Wädensweil -- Arth-Rigibahn, vom 1. Juni 1895; 7. Rundfahrtbillete Arth - Rigibahn -- Vitznau - Rigibahn, RigikaltbadScheideggbahn, vom 1. Juni 1896; 8. Coupons der Arth-Rigibahn im Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillete der schweizerischen Transportanstalten; 9. sämtliche festen Rundreisebillete im Verkehr der Arth-Rigibahn mit der G B, N 0 B, S 0 ß, S C B, J S, Rigibahn und dem Vierwaldstättersee ; 10. sämtliche Sonntagsbillete ab Stationen der V S B, N 0 B, GB, S0 B und der Dampfschifl'gesellschaft Wädensweil nach der Arth-Rigibahn; 11. die internen Taxen der Arth-Rigibahn, enthalten im Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen der schweizerischen Eisenbahnen.

Über die Einführung der neuen Tarife erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Goldau, den 24. Febrnar 1897.

Direktion der Arth-Rigibahn.

79

205. (9/97) Provisorischer Personentarif J S (exkl. Brünigbahn) und B R -- GB, gültig vom i. März Ì891 bis zum Tage der Eröffnung der neuen Linie Luzern- Immensee.

Mit 1. April 1897 tritt der obgenannte Tarif in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Januar 1893 aufgehoben und ersetzt wird.

Über die Einführung eines neuen Tarifs auf den Zeitpunkt der Eröffnung der neuen Linie Lnzern-Immensee wird besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 17. Februar 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

206.

9

( /97) Personen- und Gepäcktarif bad. Bahn -- Nordostbahn und Bötzbergbahn, vom i. Juli 1882. Nachtrag V.

Zu obigem Tarif tritt mit 15. März 1897 ein Nachtrag V in Kraft.

Zwrich, den 2. März 1897.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

207. C 9 /»?) Zusammenstellbar e Fahr scheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen. Kündigung von Taxen.

Infolge von Einführung zweier Wagenklassen auf unserer Strecke Arth/ Goldau-Eigikulm künden wir auf 1. Juni 1897 die Taxen der Fahrscheine Arth/Goldau-Rigikulm und umgekehrt im Verzeichnis der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen.

Goldau, den 24. Februar 1897.

Direktion der Arth-Eigibahn.

C. Transitverkehr.

( 9 /97) Personen- und Gepäcktarif Eis aß-Lothringen-- Oesterreich via Schweiz und Arlberg, vom Ì5. Mai 1894.

Neuausgabe.

An Stelle des obigen Tarifs tritt mit 1. Juni 1897 eine Neuausgabe mit erhöhten Taxen in Kraft.

Zürich, den 2. März 1897.

Direktion der Schweiz. Mordostbahn.

208.

80

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

9/97)

209. (

Interner Tarif für die Beförderung von Gütern und Kleinvieh, vom l Mai 1891, der Arth-Rigibahn.

Kündigung.

Obiger Tarif samt Nachtrag I tritt infolge Einführung von Eilguttaxen auf 1. Juni 1897 außer Kraft. Die Einführung des neuen Tarifes wird seiner Zeit besonders bekannt gemacht.

Goldau, den 24. Februar 1897.

Direktion der Arth-Rigibahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

Rückvergütungen.

9

210. ( /9?) Taxbegünstigung für Getreidetransporte russischer oder rumänischer Herkunft, sowie ab Triest und Fiume ab Rorschach nach den Stationen der St. Galler- und Toggenburgerlinie.

Für via St. Margrethen eingehende Getreidetransporte russischer oder rumänischer Provenienz, sowie ab Triest und Fiume, in Ladungen von 10 000 kg. werden bei Réexpédition in Rorschach nach den Stationen Goldach bis Räterschen, sowie Batzenhid bis Ebnat-Kappel die direkten Frachtsätze des Specialtarifes I 6, bezw. des Ausnahmetarifes Nr. 6 ab St. Margrethen auf dem Rückvergütungswege eingehalten.

St. Gallen, den 2. März 1897.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

211.

(9/97) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweiz, vom i. September 1891. Ausnahmetaxen für Oelkuchen und Oelkuchenmehl.

Die im Publikationsorgan Nr. 48/96, unter Position 795, enthaltenen und für Sendungen mit Herkunft von Marseille-Joliette gültigen Taxen Gent transit -- Liestal und Sissach sind mit sofortiger Gültigkeit auch anwendbar auf Sendungen mit Herkunft von St. Lowis-les-Aygalades.

Bern, den 2. März 1897.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

81

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

8

212. ( /9T) Westdeutscher Seehafen-Ausnahmetarif.

Ergänzung.

Mit Wirkung vom 20. Februar 1897 an finden die im westdeutschen Seehafen-Ausnahmetarife, vom 1. September 1891, enthaltenen Frachtsätze für rohe Baumwolle auch auf Baumwollabfälle Anwendung.

Karlsruhe, den 23. Februar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

213. ( 9 /9?) Ausnahmetarif Nr. 3 für Rohstoffe im Teil II des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes.

Ergänzung.

Mit Geltung vom 1. März 1897 wird das Warenverzeichnis des Ausnahmetarifs 3 (Rohstofftarif) im Teil II des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs vom 1. Mai 1895, unter Ziffer 3, hinter ,,Preßrückstände der Kartoffelstärkefabrikation, naß oder getrocknet", und unter Ziffer 4, hinter ,,Preßrückstände der Rübenzuckererzeugung" jedesmal durch den Zusatz ,,auch gemahlen" ergänzt.

Straßburg, .den 22. Februar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in EIsass-Lothringen.

214. t 9 / 97 ) Heft 5 des Gütertarifes für den südwestdeutschen Verband. Nachtrag III.

Zum Hett 5 des Gütertarifs für den südwestdeutschen Verband, vom 1. Mai 1895, gelangt am 1. März 1897 der dritte Nachtrag zur Einführung.

Der Nachtrag enthält u. a. einen neuen Ausnahmetarif für Getreide, Hülsenfrüchte, Raps- und Rübsaat und Mühlenerzengnisse zur Ausfuhr nach der Schweiz una einen Ausnahmetarif für feuchte Stärke im Verkehr von Mannheim nach Basel (Reichsbahn). Kostenfrei.

Straßburg, den 24. Februar 1897.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

(9/97) Deutsch-russischer Ausnahmetarif Nr. S für Flachs und Hanf. Ergänzung und Berichtigung.

Bei der auf Seite 2 des Nachtrags I zum deutsch-russischen Ausnahmetarif 8 für Flachs und Hanf enthaltenen Ziffer 4 der allgemeinen Bestimmungen ist zwischen dem 2. und 3. Absatz als neuer Absatz einzuschalten : ,,Wenn dem Absender in der betreffenden Stationsverbindung die Wahl zwischen zwei Transportwegen mit gleichen direkten Tarifen ohne Zeitbeschränkung freisteht, so hat die Abfertigung der Sendung über die vom Absender im Frachtbrief vorgeschriebene, für die Anwendung des direkten Tarifsatzes zulässige Route zu erfolgen."

215.

82

Die auf Seite 5, unter III2, des Nachtrags III zum Ausnahmetarif 8 enthaltene Berichtigung ist zu streichen.

Ferner ist die Dienstvorschrift auf Seiten 5/6 der Verkehrsleitungsvorschriften A. für die Richtung nach Rußland; auf Seite l der Verkehrsleitungsvorschriften B für die Richtung von Rußland ; auf Seite 4 (zu I a) der Verkehrsleitungsvorschriften C für die deutschen Strecken zum deutsch-russischen Gütertarif, sowie die Dienstvorschrift auf Seite l der Verkehrsleitungsvorschriften ah Schnittpunkt östlich zum deutsch-russischen Ausnahmetarif 8, bezw. auf Seite l des zugehörigen Nachtrags durch die auf Seite 2 und 3 zu 11, Ziffer l, des Nachtrags III zum Teil III A des Gütertarifs enthaltene Tarifergänzung in der Weise handschriftlich zu vervollständigen, daß hinter das Wort ,,Transportweg" des zweiten Absatzes gesetzt wird: ,,Von der erfolgten Abänderung der Routenvorschrift haben die Güterabfertigungsstellen den Versender zu verständigen".

Karlsruhe, den 23. Februar 1897.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 20. Februar 1897 : Anstoßtaxen der Arth-Rigibahn für den direkten Personen- und Gepäckverkehr.

Genehmigt am 2. März 1897: 1. Nachtrag V zum Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen Stationen der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen einerseits und der Schweiz. Nordostbahn und der Bötzbergbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

2. Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen einerseits und der k. k. österreichischen Staatsbahnen anderseits.

3. Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut zwischen den Stationen der Schweiz. Seethalbahn einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn anderseits.

4. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Stammholz, Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Bau- und Nutzholz, ferner von Borke, Teil IV, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

5. Taxordnung der kantonalen Basler Straßenbahnen.

6. Übertragung der für den Transport von Ölkuchen und Ölkuchenmehl in Wagenladungen von 10 000 kg. mit Herkunft von Marseille-Joliette gültigen Ansnahmefrachtsätze für die Relationen Genf transit -- Liestal und Sissach auf Sendungen mit Herkunft von St. Louis-lës-Aygalades.

83

7. Gewährung der direkten Frachtsätze des Specialtarifes I 6, bezw. des allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 6 für Getreide etc. ab St. Margrethen für die via St. Margrethen eingehenden Getreidetransporte russischer oder rumänischer Herkunft, sowie für Sendungen ab Triest und Fiume, die in Rorschach nach den Stationen Goldach bis Räterschen sowie Batzenhaid bis Ebnat-Kappel reexpediert werden.

8. Direkte Frachtsätze für Cellnlosetransporte in Wagenladungen von 10000 kg. ab Hallein, Station der k. k. österreichischen Staatsbahnen, nach Prouzel, Station der französischen Kordbahn.

9. Vorlage betreuend Streichung der Zusatzbestimmung 5 zu Art. 5 des Teiles I der niederländisch-italienischen Gütertarife.

84

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03.03.1897

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568-572

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