Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9034 Widersprechende Mattel, Inc., 333 Continental Boulevard, US-El Segundo (CA 90245-5012), CH-Marke Nr. 501 430 «BARBIE» gegen Widerspruchsgegnerin Annette Tison, 8, Villa Brune, FR-75014 Paris, CH-Marke Nr. 556 855 «BARBASHOP» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. November 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird eingeladen, innert 30 Tagen nach dieser Publikation einen Vertreter in der Schweiz zu bestellen.

2.

Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Widerspruchsgegnerin vom Verfahren ausgeschlossen und das Instruktionsverfahren abgeschlossen.

3.

Diese Verfügung wird der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

19. November 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8310

2007-2827