Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Inkraftsetzung der Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Die am 7. August 2007 im Bundesblatt (BBl 2007 5993­5994) publizierte Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ist am 17. September 2007 in Kraft getreten.

2. Oktober 2007

Bundesamt für Gesundheit Der Direktor: Thomas Zeltner

2007-2364

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