Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Inkraftsetzung der Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Die am 7. August 2007 im Bundesblatt (BBl 2007 59935994) publizierte Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien über die Erleichterung der Kennzeichnung von offen verkauften Produkten in Verpackungen von nicht mehr als 3 Liter Inhalt in Apotheken und Drogerien nach Artikel 47 Absatz 1bis der Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ist am 17. September 2007 in Kraft getreten.
2. Oktober 2007
Bundesamt für Gesundheit Der Direktor: Thomas Zeltner
2007-2364
6625