Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Totalrevision der Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV) Die Verordnung ist dem totalrevidierten Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 anzupassen. Sie enthält Bestimmungen zum anrechenbaren Einkommen, zur Bemessung von Kostenbeiträgen und Entschädigungen sowie zum interkantonalen Pauschalbeitrag für die Abgeltung von Beratungskosten.
Vernehmlassungsfrist: 25. Oktober 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik RSPM, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 44, Fax 031 322 84 01 www.bj.admin.ch.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
10. Juli 2007
4974
Bundeskanzlei
2007-1559