Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes hat zwei Materien zum Gegenstand: Erstens verpflichtet es sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag.

Zweitens wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen.

Vernehmlassungsfrist: 9. Juli 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kultur, Direktion, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. April 2007

2007-0902

Bundeskanzlei

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