07.056 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran vom 8. Juni 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes erstatten wir Ihnen Bericht über den Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran. Wir ersuchen Sie, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

8. Juni 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2007-1401

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Bericht 1

Ausgangslage

Gemäss den Artikeln 67 ff des Militärgesetzes (MG) und der Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA) können Truppen den zivilen Behörden auf deren Verlangen Hilfe leisten, unter anderem zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland. Werden mehr als zweitausend Angehörige der Armee aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen. Ist der Einsatz vor der Session beendet, so erstattet der Bundesrat Bericht (Art. 70 Abs. 2 MG).

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Sicherheitssituation der Schweizer Vertretung in Teheran

Aufgrund der sich verschlechternden allgemeinen Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten beschloss das EDA im Frühjahr 2006, die Sicherheit einzelner Vertretungen einer vertieften Prüfung zu unterziehen. Diese Überprüfung ergab, dass die baulichen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen der schweizerischen Vertretung in der Islamischen Republik Iran zum Teil ungenügend waren.

Zudem erhielt das EDA verschiedene Hinweise, wonach Schweizer Diplomaten in der iranischen Hauptstadt möglicherweise Ziele eines Anschlages werden könnten.

Das Departement machte daraufhin die iranischen Behörden auf die mögliche Bedrohung aufmerksam. Da sich in der Folge die Sicherheitslage aber nicht verbesserte, entschied der Bundesrat auf Antrag von VBS und EDA, gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 MG und auf die VSPA ein Schutzdetachement zu entsenden.

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Getroffene Massnahmen

Das EDA hatte schon vor dem Antrag an den Bundesrat alle ihm möglichen organisatorischen und baulichen Massnahmen getroffen: Die Familienangehörigen sowie Teile des versetzbaren Personals waren in die Schweiz zurückgezogen worden, es wurden bauliche Schutzmassnahmen an der Residenz und an der Botschaft vorgenommen, und der Vertretung wurde ein gepanzertes Fahrzeug zur Verfügung gestellt.

Am 12. August 2006 traf ein erstes Vorausdetachement in Teheran ein, das den Einsatz vorbereitete. Es identifizierte eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen, die innert kurzer Frist getroffen werden sollten. Parallel zu diesen Arbeiten wurde auf verschiedenen diplomatischen Kanälen versucht, die iranischen Behörden zu verstärkten Sicherheitsmassnahmen zu bewegen.

Am 25. August 2006 trafen fünfzehn Personenschutz-Spezialisten aus dem VBS in Teheran ein und begannen, die empfohlenen Massnahmen umzusetzen: Beratung der Botschaftsangehörigen und Härtung der Botschaft, Verstärkung des Personenschutzes, Planung einer möglichen Evakuierung. In der Folge wurde das Detachement nochmals um vier Angehörige der Armee verstärkt.

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Die Härtungs- und Objektschutzmassnahmen sowie die sichtbare Präsenz von Sicherheitspersonal trug dazu bei, dass die Schweizer Vertretung gegen allfällige Anschläge besser gewappnet war.

Der Einsatz der Spezialisten aus dem VBS verlief ohne Zwischenfall.

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Beendigung des Einsatzes

Ende Oktober 2006 teilten die iranischen Behörden dem EDA mit, dass die Schutzmassnahmen der lokalen diplomatischen Polizei erheblich verstärkt worden seien.

Dies wurde auch von den anwesenden Spezialisten des VBS wahrgenommen. Eine neue Lagebeurteilung ergab, dass die von der Schweiz getroffenen Schutzvorkehren sowie die erhöhten Sicherheitsanstrengungen der iranischen Behörden, aber auch das Ausbleiben weiterer Informationen über mögliche Anschläge es erlaubten, den Einsatz zu beenden.

Das EDA, das für den Einsatz verantwortlich war, beschloss, ab dem 3. November 2006 nur noch zwei Spezialisten des VBS in Teheran zu belassen. Diese sollten gewisse Beratungstätigkeiten beenden und den Materialrückschub organisieren. Am 22. November 2006 wurde mit dem Rückzug auch dieser Spezialisten der Einsatz beendet. Insgesamt standen dreissig Angehörige der Armee während drei Monaten in drei Ablösungen im Einsatz.

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Kosten

Mit Entscheid vom 1. November 2006 genehmigte der Bundesrat einen Nachtragskredit von 538 000 Franken für diesen Einsatz. Die Präsidenten der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte wurden noch gleichentags über dieses Kreditbegehren im Rahmen des Nachtrags II/2006 informiert. Bis zum heutigen Tag sind Ausgaben in der Höhe von 483 353.78 Franken getätigt worden. Es sind allenfalls noch einige kleinere Rechnungen zu erwarten.

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