Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8228 Widersprechende/r Similasan AG, CH-8916 Jonen, CH-Marke Nr. 527 479 «Simalaya» gegen Widerspruchsgegner/in Jérôme Chauvarie, FR-31380 Gragnague, IR-Marke Nr. 870 626 «SIMALAYA» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Dezember 2006 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8228 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 870 626 «SIMALAYA» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

Für Beschwerden, die nach dem 31. Dezember 2006 eingereicht werden, gilt folgende Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

28. Dezember 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-3414

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