Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Änderung vom 24. April 2007 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den Bundesratsbeschlüssen vom 14. Dezember 2004 und vom 16. Februar 20061 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden allgemeinverbindlich erklärt2: Zusatzvereinbarung vom 8. November 2006 Lohnanpassungen in Gartenbaubetrieben und übrigen Betrieben Art. 1 Allen unterstellten Arbeitnehmern ist eine Lohnanpassung von 1 % (brutto) der GAV-Lohnsumme pro Monat auszurichten.
II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2007 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Artikel 1 der Zusatzvereinbarung anrechnen.
III Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2007 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2007.
24. April 2007
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 2
BBl 2004 73597360, 2006 2453 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
2007-0936
3383
Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. BRB
3384