Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung Die Stromversorgungsverordnung regelt vor allem die erste Stufe der Strommarktöffnung, die Versorgungssicherheit, den Netzzugang Dritter und das dafür zu leistende Entgelt. Die Änderungen der Energieverordnung betreffen insbesondere die Abnahme und Vergütung der mit Neuanlagen produzierten Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 die entsprechenden Verordnungsentwürfe und die dazugehörigen Erläuterungen zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung eröffnet.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Sektion Recht, 3003 Bern, Telefon 031 322 56 26, Fax 031 322 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juli 2007

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Bundeskanzlei

2007-1591