Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Wangen an der Aare, Wiedlisbach und Walliswil bei Wangen, Waffenplatz Wangen an der Aare ­ Wiedlisbach; Verkehrserschliessung Übungsdorf Rettungstruppen, Erstellen einer neuen Brücke Mitwirkung und Anhörung vom 9. Januar 2007

Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden 3380 Wangen an der Aare, 4537 Wiedlisbach sowie 3377 Walliswil bei Wangen schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden 3380 Wangen an der Aare, 4537 Wiedlisbach sowie 3377 Walliswil bei Wangen vom 9. Januar bis 8. Februar 2007 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 8. Februar 2007, bei den Gemeinden 3380 Wangen an der Aare, 4537 Wiedlisbach sowie 3377 Walliswil bei Wangen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

9. Januar 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2006-3386