Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Viscom, Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation, VSD, Verband der Schweizer Druckindustrie, Comedia, die Mediengewerkschaft und Syna, die Gewerkschaft haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Techno-Polygraf / Techno-Polygrafin eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

12. Juni 2007

4260

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2007-1360