Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung Die Schengen Weiterentwicklung (Schengener Grenzkodex) muss durch das Parlament genehmigt werden. Seine Umsetzung verlangt eine Anpassung des Ausländergesetzes. Darüber hinaus sind Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung des Schengen- und Dublin Besitzstands notwendig.

Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 93 78, Fax 031 325 86 82 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. April 2007

2568

Bundeskanzlei

2007-0882