Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken

Entwurf

(Spielbankengesetz, SBG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 106 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 13. November 20062 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Dezember 20063, beschliesst: I Das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 19984 wird wie folgt geändert: Art. 41 Abs. 4 erster Satz Der Abgabesatz kann während den ersten sieben Betriebsjahren einer Spielbank in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. ...

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Minderheit (Hess Hans, Bürgi, Inderkum, Marty Dick, Schweiger) Der Abgabesatz kann während den ersten acht Betriebsjahren einer Spielbank in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. ...

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II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Es tritt am ersten Tag des ersten Monats nach Ablauf der Referendumsfrist oder am Tag seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

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SR 101 BBl 2007 199 BBl 2007 215 SR 935.52

2006-2963

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Spielbankengesetz

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