Flughafen Zürich Plangenehmigung für neue Schnellabrollwege ab den Pisten 28 und 34 sowie für zusätzliche Rollweganschlüsse an die Pisten 16, 28 und 32

Mit Verfügung vom 17. September 2007 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die von der Flughafen Zürich AG am 10. November 2000 und 31. Dezember 2003 eingereichten Gesuche für Projektänderungen der mit Baukonzession vom 9. November 1999 bewilligten Rollwege und Servicestrassen Vorfeld Midfield (5. Bauetappe) sowie die Infrastruktur zum vorläufigen Betriebsreglement genehmigt. Die Plangenehmigung umfasst folgende Bauvorhaben: Projektänderung Rollwege und Servicestrassen Vorfeld Midfield (5. Bauetappe): ­

Erstellen zweier neuer Schnellabrollwege ab der Piste 28 zwischen der Kreuzung mit der Piste 16/34 und dem Pistenende West

Infrastruktur zum vorläufigen Betriebsreglement ­ Neubau von Rollwegen: ­

Zusätzlicher Anschluss (multiple entry) an Piste 16, nördlich des bestehenden Rollwegs Echo,

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2 Schnellabrollwege von der Piste 34 zwischen den bestehenden Rollwegen Echo 3 und Echo 4,

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zusätzlicher Anschluss (multiple entry) an Piste 32, südlich des bestehenden Rollwegs Hotel 3,

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zusätzlicher Anschluss (multiple entry) an Piste 28, westlich des bestehenden Rollwegs Alpha.

Standort: Flughafenareal, Grundstück Kat.-Nr. 3139, Gemeinde Kloten.

Das von der Flughafen Zürich AG am 31. Dezember 2003 ebenfalls eingereichte Gesuch für die Verlegung des Gleitwegsenders für die Piste 16 auf die Westseite wurde als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

Die Plangenehmigungsverfügung, eine Projektdarstellung mit den Berichten über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstelle können während der Beschwerdefrist an folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Flughafen Zürich, Airport Conference Center (Bürogebäude Parkhaus A),

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Bausekretariat der Stadt Kloten, Bauamt Opfikon sowie Gemeindeverwaltungen Oberglatt, Rümlang und Winkel (zu den Bürozeiten).

Der vollständige Wortlaut der Entscheide kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern Tel. 031 323 37 14, Fax 031 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch 6630

2007-2333

Die Entscheide sind publiziert im Internet unter: http://www.bazl.admin.ch -> Aktuell -> Medienmitteilungen Gegen die Verfügungen oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

2. Oktober 2007

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation:

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