Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8008 Widersprechende Die Schweizerische Post, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern, CH-Marke Nr. 496 219 «(fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin Deutsche Postbank AG, Kennedyallee 62­70, D-53175 Bonn, internationale Registrierung Nr. 859 628 «Postbank» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Mai 2007 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird teilweise gutgeheissen, nämlich bezüglich der Dienstleistungen «affaires financières; affaires monétaires; services bancaires; banque en ligne; émission de cartes de crédit; services de conseiller financier; services d'investissements de capitaux; agences de crédit; prêts; gestion financière» (Klasse 36) der angefochtenen Marke.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 859 628 «Postbank» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz für die unter Ziffer 2 aufgeführten Dienstleistungen verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden.

Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

1. Mai 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3408

2007-1067