07.048 Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Zivile Baubotschaft 2007) vom 22. August 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, zwei Entwürfe zu Bundesbeschlüssen einerseits über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil und anderseits über einen Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. August 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2007-0600

6319

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft die Zustimmung zu zwei Bundesbeschlüssen über Verpflichtungskredite: 1.

über einen Gesamtkredit von 349 900 000 Franken zur Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten». Davon entfallen auf: Franken

2.

­

acht Verpflichtungskredite

­

zwei Zusatzkredite

326 400 000 23 500 000

über einen Zusatzkredit von 8 900 000 Franken «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern.

1. Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» Zusatzkredit Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern Benützer:

Parlament und Parlamentsdienste «Zivile Bauten»: Zusatzkredit: bewilligter Umbaukredit: um den Zusatz- erhöhter neuer Umbaukredit: bewilligter Neubelegungskredit: Gesamtkosten:

Mio. Fr.

13,0 72,0 85,0 11,0 96,0

(Projekt-Nr. 2001.250) (Ziff. 1.1 der Botschaft) Gestützt auf das Unterbringungskonzept 2012 des Bundesrates bewilligte das Parlament aufgrund der Baubotschaft 2003 mit dem Bauprogramm 2004 einen Teilkredit von 11 Millionen Franken zur Realisierung des Projekts «Neubelegung Parlamentsgebäude». Durch die Verlegung der Herbstsession 2006 nach Flims (GR) ergab sich die Möglichkeit, während fünf aufeinanderfolgenden Monaten am Parlamentsgebäude intensive Bauarbeiten durchzuführen. Aufgrund der Baubotschaft 2005 (Ziviles Bauprogramm 2006) hat das Parlament den entsprechenden Kredit von 72,0 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung des Parlamentsgebäudes bewilligt.

Seit der Erarbeitung der Kostenschätzung für die Baubotschaft 2005 hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte die Notwendigkeit der verschiedenen Projektanpassungen und -erweiterungen geprüft und entsprechend genehmigt sowie der Finanzierung im Rahmen der Baubotschaft 2007 zugestimmt.

6320

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat an ihrer Sitzung vom 26./27. April 2007 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, die Gründe für die Zusatzkosten abzuklären, die kreditrechtliche Situation zu beurteilen und die Konsequenzen der zeitlichen Verzögerungen aufzuzeigen.

Die EFK hat in ihrem Bericht festgehalten, dass es sich beim Zusatzkredit im Betrage von 13 Millionen Franken um zusätzliche Leistungen handelt. Diese sind zu einem guten Teil auf erweiterte Nutzerbedürfnisse und auf Auflagen der Bewilligungsbehörden (Denkmalpflege, Brandschutz, SUVA) zurückzuführen. Das Haushaltsrecht ist eingehalten, da bei Bedarf noch nicht ausgeführte Massnahmen aus der Baubotschaft 2005 sowie Teile der Zusatzleistungen gestoppt werden könnten.

Die Optimierung in verschiedenen Bereichen führte zu betriebsnotwendigen Projektanpassungen und -änderungen, die zum Teil zu Mehrleistungen führten. Zudem waren während den ersten Bauetappen verschiedene Projektanpassungen als sofortige Reaktion auf die nach den Ausbrucharbeiten vorgefundene Bausubstanz notwendig, was ebenfalls zu Zusatzkosten führte.

Aufgrund der vorliegenden Projekterweiterungen und -anpassungen sowie der Kostenschätzung ist ein Zusatzkredit von 13 000 000 Franken erforderlich.

Sanierung Bundeshaus West in Bern Benützer:

Bundesrat, Bundeskanzlei (BK), Parlamentsdienste (PD), Generalsekretariate des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) «Zivile Bauten»: 22,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.269) (Ziff. 1.2 der Botschaft)

Mit der Baubotschaft 2003 wurde ein Verpflichtungskredit von 23,5 Millionen Franken für die Fassaden- und Dachsanierung beantragt und durch die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt. Die Dachsanierung wurde Ende 2006 abgeschlossen, die umfangreichen Arbeiten der Fassadensanierung dauern noch bis Ende 2009 an.

Im Rahmen der Unterhaltsstrategie Bundeshäuser wurde der Instandhaltungsbedarf des Bundeshauses West ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass neben den Haustechnikanlagen, die integral zu sanieren sind, auch die Elektroinstallationen (Grob- und Feinverteilung) und die universelle Gebäudeverkabelung erneuert werden müssen.

Zeitgleich zur Elektrosanierung werden die notwendigen Instandhaltungsmassnahmen (Boden/Wand/Decke) in den betroffenen Räumen ausgeführt. Ebenfalls wird die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek (EPZB) umfassend saniert.

Zudem müssen die Brandschutzeinrichtungen angepasst und verschiedene bauliche Massnahmen im Bereich der Flucht- und Rettungswege durchgeführt werden.

Die Erdbebensicherheit soll gemäss den gültigen Vorgaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verbessert werden. Die unter Terrain liegenden Aussenwände sind gegen eindringende Feuchtigkeit von aussen abzudichten. Die Hartbeläge werden instand gestellt und deren Entwässerung wird verbessert.

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Aufgrund der Vorstudie und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 22 000 000 Franken erforderlich.

Gebäudesanierung Inselgasse 1 in Bern Benützer:

Generalsekretariat Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) «Zivile Bauten»: 20,8 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.233) (Ziff. 1.3 der Botschaft)

Ergänzend zur Neubelegung im Perimeter der Bundeshäuser hat das BBL ein Gesamtkonzept zur Sanierung aller Bundeshäuser erstellt. Einige Projekte sind bereits abgeschlossen, befinden sich in Ausführung oder in Planung. Das Gebäude Inselgasse 1, ein Bau aus dem Jahre 1961, ist Teil dieses Gesamtkonzeptes. Als Departementssitz soll die Inselgasse 1 einen zweckmässigen und angemessen Rahmen bieten.

Das Verwaltungsgebäude Inselgasse 1 wird in seiner Grundstruktur erhalten. Die Gesamtsanierung umfasst die Anpassung und Optimierung des Raum- und Nutzungskonzeptes an die heutigen Bedürfnisse und Abläufe für die Nutzung als Sitz des Eidgenössischen Departements des Innern.

Baulich bilden die wesentlichen Elemente des Sanierungskonzeptes eine nachhaltige wärmetechnische Sanierung der gesamten Gebäudehülle, den Rückbau von Altlasten, Massnahmen für Erdbebensicherheit, eine durchgehende Behindertengängigkeit im Gebäude, Anpassungen bezüglich Brandschutz und Sicherheit sowie die notwendige Erneuerung der gebäudetechnischen Anlagen. Dank der wärmetechnischen Sanierung im Bereich der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik (MinergieStandard) sollen die Betriebskosten nachhaltig gesenkt sowie eine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 20 800 000 Franken erforderlich.

Gesamtsanierung Gebäude der Sammlung Oskar Reinhart in Winterthur Benützer:

Bundesamt für Kultur (BAK) «Zivile Bauten»: 15,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3408.010) (Ziff. 1.4 der Botschaft)

Die international bedeutende Kunstsammlung Oskar Reinhart ist in Gebäuden des Bundes, in der Villa am Römerholz in Winterthur, untergebracht.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen und Veränderungen im betrieblichen und organisatorischen Bereich des Museums sowie die Schaffung von klimatischen Verhältnissen, die den üblichen internationalen Standards entsprechen, bedingen verschiedene bauliche Gebäudeanpassungen. Zudem muss die Erdbebensicherheit verbessert werden. Die nötigen Massnahmen am bestehenden Gebäude stehen sowohl technisch als auch räumlich in grosser Abhängigkeit zueinander. Alle Massnahmen werden in einer Gesamtsanierung zusammengefasst. Infolge der hohen Sicherheitsanforderungen sowie der Komplexität der Bauarbeiten ist eine zeitweilige Schliessung des Museums unumgänglich.

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Nach dem Abschluss der Arbeiten werden Museumstechnik und Infrastruktur den heute für solche Ausstellungen geltenden Ansprüchen genügen und dem Museum ideale Voraussetzungen für zukünftige kulturelle Aktivitäten bieten. Die Überlegungen für mögliche Auswirkungen eines musealen Gesamtkonzepts nach 2015 auf die jetzigen baulichen und organisatorischen Massnahmen werden in die Planung einbezogen.

Aufgrund der Vorstudie und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 15 700 000 Franken erforderlich.

Einrichtung von SwissMetNet, 2. Etappe Benützer:

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) «Zivile Bauten»: 13,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3075.108) (Ziff. 1.5 der Botschaft)

Mit der Baubotschaft 2004 hat das Parlament dem Gesamtprojekt SwissMetNet (SMN) zugestimmt und mit 12 Millionen Franken die 1. Etappe (SMN 1. Etappe) der integralen Erneuerung der bestehenden Bodenmessnetze bewilligt. Damit werden 72 alte Messstationen abgelöst und ersetzt. Die 1. Etappe ist derzeit in Ausführung und wird im Jahr 2008 abgeschlossen sein. Wie 2004 bereits angekündigt liegt hiermit nun der Antrag für die 2. Etappe vor.

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) beabsichtigt die bestehenden Bodenmessnetze, nämlich das Automatische Netz (ANETZ), das Ergänzungsnetz (ENET) und das konventionelle Klimanetz (KLIMA) in den Jahren 2005­ 2012 in zwei Etappen zu erneuern und technisch auf den neusten Stand zu bringen, und in ein einziges modernes Messnetz (SwissMetNet) zu überführen. Gleichzeitig sollen alle Stationen automatisiert werden.

Um langjährige Messreihen zuverlässig weiterzuführen und klimatologisch flächendeckende, relevante Aussagen machen zu können, ist ein Ersatz von weiteren 78 Stationen in den Jahren 2008­2012 unerlässlich.

Im Vordergrund stehen die Sanierung und Optimierung bestehender Messstandorte und die Erneuerung, Modernisierung und Standardisierung der meteorologischen Messnetze vom Sensor bis zur Datensammelzentrale. Bestehende Infrastrukturen und bewährte Sensoren sollen weiterverwendet werden und neue meteorologische und klimatologische Grössen (z.B. reflektierte kurzwellige Strahlung und langwellige Ein- und Ausstrahlung) sollen künftig erfasst werden. Zudem wird eine Reduktion der Betriebskosten angestrebt.

Aufgrund der Vorprojekte und der Kostenschätzungen ist ein Verpflichtungskredit von 13 000 000 Franken erforderlich.

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Gesamtsanierung und Optimierung des Hauptgebäudes der Hochschule des Bundesamtes für Sport in Magglingen Benützer:

Bundesamt für Sport (BASPO) «Zivile Bauten»: 29,3 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4237.093) (Ziff. 1.6 der Botschaft)

Der Sport hat in verschiedener Hinsicht in unserer Gesellschaft seit den neunziger Jahren an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat hat sich zur Förderung der Volksgesundheit unter anderem zum Ziel gesetzt, den Anteil der bewegungsaktiven Menschen zu erhöhen, sowie Nachwuchssport und Spitzensport zu fördern und hierzu die Möglichkeiten der Bildung zu nutzen.

Um auf die sich ständig wandelnden Bedürfnisse des Sports optimal reagieren zu können, wurde durch das BASPO im Jahre 2006 eine Strategie, in welcher die derzeitigen und zukünftigen Wirkungsfelder definiert sind, erarbeitet.

Daraus resultiert folgendes Belegungskonzept BASPO ab 2010: ­

Hauptgebäude der Hochschule (ehemals «Schulgebäude»): Administratives Zentrum für die Bereiche Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) sowie Infrastruktur und Betrieb;

­

Gebäude des Forums Post: Konzentration der Theorieräume der Fachhochschule und Nutzung der Theorie- und Besprechungsräume sowie der 85 Zimmer für Kurse des BASPO, insbesondere in Zusammenhang mit der Förderung des Erwachsenensports;

­

Schachenmannhaus, Bresil, Schweizerhaus: Nutzung der 36 bestehenden Zimmer durch permanent anwesende Spitzensportler/innen («SpitzensportVillage»).

Das im Bauinventar als schützenswert eingestufte Hauptgebäude der Hochschule (ehemals «Schulgebäude») wurde im Jahre 1970 als einfache Stahlstruktur mit vorgehängter Cortenstahlfassade erstellt; es weist im heutigen Zustand Mängel und Optimierungspotential auf. Einzig die Grundsubstanz ist nach wie vor in gutem Zustand.

Die Gelegenheit soll genutzt werden, um gleichzeitig mit der Optimierung der Nutzung des Hauptgebäudes ein umfassendes Massnahmenpaket im Bereich des Gebäudeunterhalts zu realisieren. Mit der Bündelung der Bau- und Sanierungsvorhaben können günstige Synergien für Investitions- und Unterhaltskosten genutzt werden. Mit den Anpassungen des Gebäudes an den heutigen Stand der Technik können die Unterhalts- sowie Wartungs- und Betriebskosten nachhaltig gesenkt werden.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 29 300 000 Franken erforderlich.

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Zusatzkredit «Zivile Bauten» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern Benützer:

Verschiedene Departemente

Mio. Fr.

«Zivile Bauten»:

bewilligter Kredit Zusatzkredit: Total «Zivile Bauten»:

34,9 10,5 45,4

«IT-Investitionen Infrastruktur»:

bewilligter Kredit Zusatzkredit: Total «IT-Investitionen Infrastruktur»:

9,6 8,9 18,5

Rechenzentrum Fellerstrasse 15A

Gesamtkosten:

63,9

(Projekt-Nr. 2009.008) (Anteil der Ziff. 1.7 der Botschaft) Mit der Baubotschaft 2005 wurden für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern zwei Verpflichtungskredite beantragt und durch die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2005 bewilligt. Es sind dies einerseits beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unter «Zivile Bauten» 34,9 Millionen Franken und andererseits beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartementes (GS EFD) unter «IT-Investitionen Infrastruktur» 9,6 Millionen Franken.

Das weiterbearbeitete Projekt basiert im baulichen Bereich (Zivile Bauten) vor allem auf folgenden zusätzlichen Entwicklungen: ­

um im IT-Bereich der Bundesverwaltung noch effizientere und wirtschaftlichere Strukturen und Abläufe zu erhalten, haben die Departemente und die Leistungserbringer weitere Reorganisationen und Integrationen beschlossen, die verschiedene neue Belegungskonzepte bedingen;

­

infolge der zusätzlichen Arbeitsplätze sowie der zusätzlichen IT-Komponenten und in Verbindung mit der rasanten technologischen Entwicklung in diesem Bereich erhöht sich der gesamte Leistungsbedarf, weshalb die Starkund Schwachstromverkabelung verstärkt werden muss;

­

durch die umfangreichere Nutzung und die erhöhten Anforderungen an das Rechenzentrum muss die Notstromanlage erweitert werden.

Aufgrund der Projektentwicklung im baulichen Bereich ist ein Zusatzkredit «Zivile Bauten» von 10 500 000 Franken erforderlich.

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Erweiterung, Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern Benützer:

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) «Zivile Bauten»: 45,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2011.025) (Ziff. 1.8 der Botschaft)

Das Gebäude Fellerstrasse 21 wurde 1966 als Verwaltungs- und Lagergebäude konzipiert und erstellt. Es wird heute durch den Bereich Logistik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) sowie als Backup-Standort des Rechenzentrums des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) genutzt. Zudem betreibt das BBL an diesem Standort seit 2005 das MediaCenter Bund sowie die Konfektionierung und Personalisierung des Schweizer Passes.

Das überarbeitete Lagerkonzept zeigt auf, dass zukünftig weniger Lagerraum beansprucht wird und somit zusätzliche Arbeitsplätze erstellt werden können.

Durch bauliche Massnahmen und durch einen Anbau und Aufbau eines Attikageschosses kann das Grundstück besser genutzt werden. Diese Um- und Zusatznutzung soll in Etappen realisiert werden; die 1. Etappe umfasst rund 550 Büroarbeitsplätze für das BBL und weitere Verwaltungseinheiten sowie eine Cafeteria. Die bestehenden Lager, das MediaCenter Bund sowie die Konfektionierung und Personalisierung des Schweizer Passes werden auf reduzierter Fläche weiter betrieben. Mit einer 2. Etappe (Vollausbau), deren Kredit voraussichtlich mit einer der nächsten Baubotschaften beantragt wird, können weitere 450 Arbeitsplätze realisiert werden.

Mit der Baubotschaft 2004 wurde ein Verpflichtungskredit über 24 Millionen Franken für die Sanierung und Nutzungsänderung dieses Gebäudes beantragt und durch die eidgenössischen Räte am 9. März 2005 bewilligt.

Im Rahmen der Planersubmission wurde die vorstehend beschriebene neue Projektlösung eingereicht, die gegenüber dem ursprünglichen Projekt nicht nur 100 zusätzliche Arbeitsplätze ermöglicht, sondern auch eine zukunftsorientierte Lösung für einen späteren Vollausbau auf 1'000 Arbeitsplätze aufzeigt. Ausserdem wird die Gebäudeerschliessung besser gelöst und die ganze Fassade des Bürobereichs erneuert sowie das gesamte Gebäude energetisch auf den neuesten Stand der Technik (Minergie) gebracht.

Deshalb wird der bewilligte Verpflichtungskredit von 24,0 Millionen Franken im Rahmen der nächsten Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unbenützt abgerechnet und der vorliegende neue Verpflichtungskredit beantragt.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 45 700 000 Franken erforderlich.

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Sanierung der vier Hauptgebäude der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon in Zürich-Affoltern Benützer:

Forschungsanstalt Agroscope (ART) «Zivile Bauten»: 29,9 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3664.042) (Ziff. 1.9 der Botschaft)

Seit dem 1. Januar 2006 gibt es nach führungsmässigen Zusammenschlüssen von den ehemals sechs Forschungsanstalten heute noch deren drei: ­

die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART);

­

die Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP);

­

die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil (ACW).

Die Aufgaben der Forschungsanstalt ART umfassen die Ökologisierung der Produktion im Bereich Acker- und Futterbau, die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie die Verminderung von Schadstoffflüssen zwischen dem Agrarraum und der übrigen Umwelt. Zudem umfassen sie die Tätigkeiten, welche die Erarbeitung agrarökonomischer und agrartechnischer Grundlagen für die landwirtschaftliche Praxis und die Agrarpolitik zum Ziel haben.

Die bauliche Infrastruktur der Forschungsanstalten und des Nationalgestüts besteht teilweise aus historischen Objekten, zu wesentlichen Teilen jedoch aus Bauten, die in den 60-er bis 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet wurden. Aufgrund des Alters der Gebäude stehen an verschiedenen Standorten grössere Unterhaltsmassnahmen bevor.

Aufgrund der Dringlichkeit der baulichen Unterhaltsmassnahmen sind bisher der Standort Reckenholz der Forschungsanstalt ART (entsprechender Verpflichtungskredit in vorliegender Botschaft) und der Standort Changins der Forschungsanstalt ACW (entsprechender Verpflichtungskredit vorgesehen für die Baubotschaft 2008) bearbeitet worden. Die anderen Standorte folgen entsprechend den Dringlichkeiten.

Die durch die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen betroffenen vier Gebäudetrakte wurden in den Jahren 1967/1968 erstellt.

Im Vordergrund der beantragten Massnahmen stehen schwergewichtig die Sanierung der Gebäudehüllen der vier Haupttrakte, wobei der Minergie-Standard umgesetzt werden soll, die Verbesserung der Erdbebensicherheit, die Elimination von Schadstoffen (v.a. Asbest), die Anpassung der Sicherheitssituation (v.a. Fluchtwege) und die Erneuerung der Wärmeproduktion. Letztere aufgrund ihres Alters, des veränderten Bedarfs (Minergie) und der CO2-Problematik.

Aufgrund des Vorprojekts und des Kostenvoranschlags ist ein Verpflichtungskredit von 29 900 000 Franken erforderlich.

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Rahmenkredit Benützer:

Zivile Bundesverwaltung im Inland und schweizerische Vertretungen im Ausland «Zivile Bauten»: 150,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 620.2008) (Ziff. 1.10 Botschaft)

Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes (NRM) werden die bisher einzeln beantragten Rahmen- und Sammelkredite in einen einzigen Gesamtkredit zusammengeführt, der dem Parlament beantragt wird.

Das BBL führt in der Bundesrechnung einen Verpflichtungskredit «Zivile Bauten».

Der Ausweis der detaillierten Verpflichtungskredite wird mit dem jeweiligen Objektverzeichnis zum Voranschlag bzw. zur Staatsrechnung ausgewiesen.

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien abgetreten. Zu den zivilen Immobilien gehören auch die Immobilien, welche für die Aufgabenerfüllung der Eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind.

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem auch über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

2. Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern Benützer:

Verschiedene Departemente

Mio Fr.

«Zivile Bauten»:

bewilligter Kredit Zusatzkredit: Total «Zivile Bauten»:

34,9 10,5 45,4

«IT-Investitionen Infrastruktur»:

bewilligter Kredit Zusatzkredit: Total «IT-Investitionen Infrastruktur»:

9,6 8,9 18,5

Rechenzentrum Fellerstrasse 15A

Gesamtkosten:

63,9

(Projekt-Nr. 2009.008) (Anteil der Ziff. 1.7 der Botschaft) Mit der Baubotschaft 2005 wurden für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern zwei Verpflichtungskredite beantragt und durch die eidenössischen. Räte mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2005 bewilligt. Es sind dies einerseits beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unter

6328

«Zivile Bauten» 34,9 Millionen Franken und andererseits beim Generalsekretariat des Eidgenössichen Finanzdepartementes (GS EFD) unter «IT-Investitionen Infrastruktur» 9,6 Millionen Franken.

Das weiterbearbeitete Projekt basiert im IT-Infrastrukturbereich (IT-Investitionen Infrastruktur) vor allem auf zusätzlichen Entwicklungen in den Bereichen WideArea-Networks-Komponenten (WAN-Komponenten) als Glasfaser-Verbindungen zwischen den Gebäuden, aktive Local-Area-Networks-Komponenten (Aktive LANKomponenten) in den Gebäuden sowie Storage-Area-Networks-Komponenten (SANKomponenten) in den Rechenzentren.

Nach heutigem Stand der Dinge müssen im IT-Infrastrukturbereich folgende Planungen und Randbedingungen berücksichtigt werden: ­

Umzug des IT-Leistungserbringers EJPD von Zollikofen (Mietobjekt) ins Gebäude Fellerstrasse 15A;

­

Umzug der IT-Leistungserbringer EVD aus dem Gebäude Güterstrasse 24 (Mietobjekt) ins Gebäude Fellerstrasse 15A;

­

Erschliessung der IT-Leistungserbringer EJPD und EVD an der Fellerstrasse 15A;

­

Kapazitätserweiterung Fellerstrasse 15 ­ Monbijoustrasse 74 wegen Integration des IT-Leistungserbringers EDI ins BIT;

­

Neue Datenverbindungen und Aktivkomponenten zwischen Primär- und Sekundärstandorten für alle Leistungserbringer (BIT, EJPD, EVD);

­

Zusätzliche Hardware (HW) für den SAP-Umzug und Spezial-Messmodule zur genauen Raumtemperatur- und Strommessung.

Aufgrund der Projektentwicklung im IT-Infrastrukturbereich und der Kostenschätzung des BIT ist ein Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» von 8 900 000 Franken erforderlich.

6329

Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1 Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» 1.1 Zusatzkredit Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern 1.1.1 Ausgangslage 1.1.2 Bauliches Konzept 1.1.3 Termine 1.1.4 Finanzielle Auswirkungen 1.2 Sanierung Bundeshaus West in Bern 1.2.1 Ausgangslage und Instandhaltungsbedarf 1.2.2 Bauliches Konzept 1.2.3 Termine 1.2.4 Finanzielle Auswirkung 1.3 Gebäudesanierung Inselgasse 1 in Bern 1.3.1 Ausgangslage und Instandhaltungsbedarf 1.3.2 Bauliches Konzept 1.3.3 Termine 1.3.4 Finanzielle Auswirkung 1.4 Gesamtsanierung Gebäude der Sammlung Oskar Reinhart in Winterthur 1.4.1 Ausgangslage 1.4.2 Bauliches Konzept 1.4.3 Termine 1.4.4 Finanzielle Auswirkung 1.5 Einrichtung von SwissMetNet, 2. Etappe 1.5.1 Ausgangslage 1.5.2 Bauliches und betriebliches Konzept 1.5.3 Termine 1.5.4 Finanzielle Auswirkungen 1.6 Gesamtsanierung und Optimierung des Hauptgebäudes der Hochschule des Bundesamtes für Sport in Magglingen 1.6.1 Ausgangslage 1.6.2 Bauliches Konzept 1.6.3 Termine 1.6.4 Finanzielle Auswirkungen 1.7 Zusatzkredite für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern 1.7.1 Ausgangslage 1.7.2 Projektentwicklung im baulichen Bereich (Zivile Bauten) 1.7.3 Projektentwicklung im Bereich IT-Infrastruktur (IT-Investitionen Infrastruktur) 1.7.4 Termine 1.7.5 Finanzielle Auswirkungen

6332 6332 6332 6334 6334 6335 6336 6336 6337 6338 6339 6339 6339 6339 6340 6340

6330

6341 6341 6341 6342 6342 6342 6342 6343 6344 6344 6345 6345 6347 6348 6348 6349 6349 6350 6350 6352 6352

1.8 Erweiterung, Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern 1.8.1 Ausgangslage 1.8.2 Bauliches Konzept 1.8.3 Termine 1.8.4 Finanzielle Auswirkungen 1.8.5 Vollausbau als weitere Etappe 1.8.6 Abrechnung des bereits bewilligten Verpflichtungskredits 1.9 Sanierung der vier Hauptgebäude der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon in Zürich-Affoltern 1.9.1 Ausgangslage 1.9.2 Bedarf 1.9.3 Gebäudesubstanz in Reckenholz generell 1.9.4 Gebäudesubstanz in Reckenholz im Einzelnen 1.9.5 Bauliches Konzept 1.9.6 Dringlichkeit und Ablauf der Sanierungsmassnahmen 1.9.7 Termine 1.9.8 Finanzielle Auswirkungen 1.10 Rahmenkredit 1.10.1 Ausgangslage 1.10.2 Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit 1.10.3 Orientierung über die abgetretenen Einzelkredite 1.10.4 Finanzielle Auswirkungen

6354 6354 6354 6356 6356 6356 6357 6357 6357 6358 6359 6360 6361 6362 6362 6363 6363 6363 6363 6364 6364

2 Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite 2.1 Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» 2.2 Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» 2.3 Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

6365 6365 6365 6366

3 Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen 3.1 Finanzielle Auswirkungen 3.2 Personelle Auswirkungen 3.3 Terminliche Auswirkungen

6366 6366 6366 6366

4 Stand des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

6366

5 Handhabung der Ausgabenbremse

6367

6 Rechtsgrundlagen

6367

Bundesbeschluss über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Entwurf)

6369

Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern (Entwurf)

6371

6331

Botschaft 1

Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»

1.1

Zusatzkredit Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern

Benützer:

Parlament und Parlamentsdienste «Zivile Bauten»: Zusatzkredit: bewilligter Umbaukredit: um den Zusatz- erhöhter neuer Umbaukredit: bewilligter Neubelegungskredit: Gesamtkosten:

Mio. Fr.

13,0 72,0 85,0 11,0 96,0

(Projekt-Nr. 2001.250)

1.1.1

Ausgangslage

Neubelegung Parlamentsgebäude Gestützt auf das Unterbringungskonzept 2012 des Bundesrates bewilligte das Parlament in der Baubotschaft 2003 (Bauprogramm 2004) einen Teilkredit von 11 Millionen Franken zur Realisierung des Projekts «Neubelegung Parlamentsgebäude».

Dabei werden unter anderem Arbeitsplätze für Ratsmitglieder, eine neue Cafeteria in der Galerie des Alpes und zusätzliche Sitzungszimmer realisiert. Durch den Beschluss des Parlamentes, im Herbst 2006 eine Session in Flims (GR) durchzuführen, ergab sich die Möglichkeit, während fünf aufeinanderfolgenden Monaten am Parlamentsgebäude intensive Bauarbeiten durchzuführen.

Unterhaltsmassnahmen Parlamentsgebäude Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und die Parlamentsdienste haben deshalb der Verwaltungsdelegation am 3. März 2005 vorgeschlagen, zusätzlich zum Projekt Neubelegung ein umfassendes Massnahmenpaket im Bereich des Gebäudeunterhalts und betrieblich notwendige bauliche Anpassungen vorzusehen. Dem wurde entsprochen und mit der Baubotschaft 2005 (Ziviles Bauprogramm 2006) hat das Parlament einen Kredit von 72,0 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung des Parlamentsgebäudes bewilligt. Die beiden Projekte werden nun gleichzeitig ausgeführt. Die Kreditbewirtschaftung erfolgt getrennt. Der vorliegende Zusatzkredit betrifft nur das Projekt «Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude».

Projektanpassungen und -erweiterungen In den vergangenen 24 Monaten seit der Erarbeitung der Kostenschätzung für die Baubotschaft 2005 wurden sowohl in der Planungsphase als auch während der ersten zwei Umbauetappen 2006 und 2007 mehrere Anträge für Projektanpassungen und Projekterweiterungen gestellt. Diese wurden jeweils von der Projektkommission zur Prüfung der Notwendigkeit und zur Genehmigung der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte unterbreitet.

6332

Analyse Kostenstand Baukredit nach der Intensivbauphase 2006 Von den ursprünglichen 6 Millionen Franken Reserve für Unvorhergesehenes im Kostenvoranschlag wurden in der Intensivbauphase 2006 rund 3,5 Millionen Franken für unvorhergesehene Mehraufwendungen, wie Asbestsanierungen, Erschwernisse im Baugrund, Mehraufwand an der Bausubstanz und Provisorien im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, aufgewendet. Vergabeerfolge konnten nur bis kurz nach Baubeginn erzielt werden. Aufgrund der stark angezogenen Baukonjunktur mussten auch Vergabemisserfolge hingenommen werden. Es konnten keine weiteren Reserven für Projekterweiterungen geschaffen werden. Die noch verbleibenden Reserven von 2,5 Millionen Franken für Unvorhergesehenes bleiben reserviert für die restlichen Asbestsanierungen, unvorhersehbare Mehraufwendungen in der Altbausubstanz, Provisorien der Baustelleneinrichtungen sowie die Baustellensicherheit.

Die nachfolgend aufgeführten Projektanpassungen und Projekterweiterungen wurden der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte an verschiedenen Sitzungen im 2006 und 2007 im Detail präsentiert und entsprechend genehmigt. Ein Teil der jeweils genehmigten Arbeiten wurde in Absprache mit den Parlamentsdiensten aufgrund der Dringlichkeit und der Wirtschaftlichkeit schon ausgeführt. Es handelt sich insbesondere um Arbeiten im Bereich der Untergeschosse. Damit keine Überverpflichtung entsteht, werden andere Leistungen, welche erst im 2008 zu vergeben sind, zurückgestellt.

Stellungnahme der Verwaltungsdelegation Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat an ihrer Sitzung vom 19. März 2007 den Zusatzmassnahmen und der Finanzierung im Rahmen der Baubotschaft 2007 zugestimmt.

Prüfung durch die Finanzdelegation Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat an ihrer Sitzung vom 26./27. April 2007 die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, die Gründe für die Zusatzkosten abzuklären, die kreditrechtliche Situation zu beurteilen und die Konsequenzen der zeitlichen Verzögerungen aufzuzeigen.

Die EFK hat in ihrem Bericht festgehalten, dass es sich beim Zusatzkredit im Betrage von 13 Millionen Franken um zusätzliche Leistungen handelt. Diese sind zu einem guten Teil auf erweiterte Nutzerbedürfnisse und auf Auflagen der Bewilligungsbehörden (Denkmalpflege, Brandschutz, SUVA)
zurückzuführen. Ein kleiner Teil ist dem Objektbetrieb des BBL zuzuordnen. Zu diversen Leistungen, die vom Nutzer zusätzlich oder anders gewünscht wurden, bestehen heute bereits Bestellungen. Bis Ende 2007 werden davon rund 6 Millionen Franken verbaut sein. Das Haushaltsrecht ist eingehalten, da bei Bedarf noch nicht ausgeführte Massnahmen aus der Baubotschaft 2005 sowie Teile der Zusatzleistungen gestoppt werden könnten.

6333

1.1.2

Bauliches Konzept

Die nachfolgend aufgeführten Projektanpassungen basieren auf verschiedenen Machbarkeitsstudien und Vorprojekten mit Kostenschätzungen des beauftragten Generalplaners und teilweise auf Nachtragsofferten und umfassen folgende Zusatzleistungen: Projektänderungen aus der Planungsphase Die Projektänderungen betreffen die Optimierung von betriebsnotwendigen Nebenräumen in den Untergeschossen, den Bau von zusätzlichen Lagerräumen unter dem Haupteingang im Tiefparterre sowie zusätzliche Toilettenanlagen im 2. Obergeschoss. Im Weiteren werden Anpassungen am historischen Mobiliar im Nationalratssaal vorgenommen sowie die Raumakustik und die Sprachverständlichkeit verbessert. Zudem sind Ersatzmöblierungen in den vier grössten bestehenden Sitzungszimmern sowie für die Weibelarbeitsplätze und die Wartebereiche der Besucher vor den Kommissionszimmern notwendig.

Projektänderungen während den Bauarbeiten Juli 2006 bis Februar 2007 Während den ersten zwei Bauetappen im 2006 und im 1. Quartal 2007 wurden verschiedene Projektanpassungen als sofortige Reaktion auf die nach den Ausbrucharbeiten vorgefundene Bausubstanz notwendig. Weitere Mehrleistungen ergaben sich aus geänderten betrieblichen Anforderungen oder aufgrund von Auflagen und Empfehlungen der Brandschutzbehörden und der Denkmalpflege, welche nach der Erstellung des Kostenvoranschlages, formuliert wurden.

Noch zu erwartende Projektanpassungen In der Detailplanung der letzten Teilprojekte in den Bereichen Innenausbau, Fumoir, Zutrittskontrolle, Sicherheit, Universelle Gebäudeverkabelung, Schliesskonzept, Informatik und SRG wurde erkannt, dass noch einige weitere betriebsnotwendige Projektanpassungen aufgrund von geänderten betrieblichen Bedürfnissen, organisatorischen Änderungen oder als vorausschauende Reaktion auf zukünftige technische Rahmenbedingungen notwendig werden. Für die verbleibende Zeit bis zum Abschluss der Bauarbeiten wird noch mit Projektanpassungen in der Grössenordnung von 1,7 Millionen Franken gerechnet.

1.1.3

Termine

Die Terminplanung des Gesamtprojektes muss aufgrund der unvorhergesehenen Mehraufwendungen, vornehmlich im Tiefparterre, und den in dieser Botschaft enthaltenen Zusatzleistungen angepasst werden. Das vor dem Baubeginn im 2006 genehmigte Terminprogramm sah vor, dass die meisten Bereiche im Parlamentsgebäude bis Ende 2007 bezugsbereit sind, der neue Besucherzugang sollte bis Mitte 2008 eröffnet werden.

Die Erfahrungen aus der Intensivbauphase Juli bis November 2006 wurden in Bezug auf die Zeitverhältnisse umfassend analysiert.

6334

Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Bauleistungen, wie Asbestsanierung, erschwerte Ausbrucharbeiten und unvorhergesehene aufwendigere Haustechnikinstallationen, musste in einigen Teilbereichen eine Terminanpassung vorgenommen werden.

Die Fertigstellungstermine in den Bereichen Café Galerie des Alpes, Besucherzugang Süd und Nebenräume in den Untergeschossen müssen daher um sechs Monate auf Herbst 2008 verschoben werden.

Um kein hohes Risiko betreffend Staubimmissionen und die damit verbundene Gefährdung der neuen IT-Infrastruktur einzugehen, muss der Einbau der IT-Anlagen und der integrale IT-Systemwechsel um rund zwölf Monate auf Frühjahr 2009 verschoben werden.

Die noch nicht ausgeführten Arbeiten im Nationalratssaal (Anschluss Pulte, Verbesserung Raumakustik) sind auf 2008 terminiert. Diese Terminverschiebungen betreffen nur rund 10­20 % des Bauprogramms und wurden am 16. Februar 2007 von der Verwaltungsdelegation genehmigt.

Ob unter diesen Voraussetzungen (Lärm und Staubbelastung) der Kommissionsbetrieb ab Januar 2008 wieder im Parlamentsgebäude stattfinden soll oder besser bis zur Herbstsession 2008 in auswärtigen Sitzungszimmern, wird zur Zeit von der Bauprojektleitung abgeklärt und ein entsprechender Vorschlag zuhanden der Verwaltungsdelegation vorbereitet.

Aus heutiger Sicht ist folgender Terminplan vorgesehen: ­ Vorprojekt (als Teilprojekte) mit Kostenschätzung

2006­2007

­ Ausführung (integriert im Gesamtprojekt)

2007­2008

­ Fertigstellung Baumassnahmen

2008

­ IT-Systemwechsel

2009

1.1.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der vorliegenden Projekterweiterungen und -anpassungen sowie der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Bauliche und technische Zusatzleistungen

10 300 000

­ Ausstattung

1 200 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

1 500 000

Gesamter Zusatzkredit

13 000 000

Ursprünglicher Umbaukredit (Verpflichtungskredit) (Mit der Baubotschaft 2005 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2005 bewilligt)

72 000 000

Der um den anbegehrten Zusatzkredit erhöhte Verpflichtungskredit für den Umbau und die Sanierung des Parlamentsgebäudes beträgt neu

85 000 000 6335

Franken

Ursprünglicher Neubelegungskredit (Verpflichtungskredit) (Mit der Baubotschaft 2003 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt)

11 000 000

Der um den anbegehrten Zusatzkredit erhöhte Verpflichtungskredit für den Umbau und die Sanierung sowie die Neubelegung des Parlamentsgebäudes beträgt neu insgesamt

96 000 000

1.2

Sanierung Bundeshaus West in Bern Benützer: Bundesrat, Bundeskanzlei (BK), Parlamentsdienste (PD), Generalsekretariate des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) «Zivile Bauten»: 22,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.269)

1.2.1

Ausgangslage und Instandhaltungsbedarf

Fassaden- und Dachsanierung Bundeshaus West Mit der Baubotschaft 2003 wurde ein Verpflichtungskredit von 23,5 Millionen Franken für die Fassaden- und Dachsanierung beantragt und durch die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 bewilligt. Die Dachsanierung wurde Ende 2006 abgeschlossen, die umfangreichen Arbeiten der Fassadensanierung dauern noch bis Ende 2009 an.

Bedarf an Sanierungsmassnahmen Im Rahmen der Unterhaltsstrategie Bundeshäuser wurde der Instandhaltungsbedarf des Bundeshauses West ermittelt und den Benutzern vorgestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Ausführung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Minimierung von Immissionen für die betroffenen Organisationseinheiten am besten parallel mit den restlichen Arbeiten der Fassadensanierung 2008 und 2009 auszuführen sind. Dieses Vorgehen ermöglicht eine gleichzeitige, umfassende Sanierung der Innen- und Aussenbereiche, mit dem Ziel, dass während den nächsten 20 Jahren keine aufwendigen Teilsanierungen mehr vorgenommen werden müssen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde das Gebäude umfassend geprüft.

Das Bundeshaus West wurde vor 150 Jahren in Massivbauweise erstellt. Die Grundsubstanz ist in relativ gutem Zustand. Das 3. und 4. Obergeschoss wurden 2005­2006 umgebaut und weisen keinen Sanierungsbedarf mehr auf.

Das Resultat der Machbarkeitsstudie zeigt den nachfolgend beschriebenen Unterhaltsbedarf auf.

6336

Installationen Grosse Bereiche der haustechnischen Infrastruktur haben die Lebensdauer erreicht und erfüllen die heutigen gesetzlichen Vorschriften nicht mehr. Ein störungs- und ausfallfreier Betrieb kann mittelfristig nicht mehr garantiert werden. Die Elektroinstallationen (Stark- und Schwachstrom) sind überlastet. Ein Leistungsausbau ist nicht mehr möglich. Die Universelle Gebäudeverkabelung (UKV) entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist ein einwandfreier Betrieb des Netzwerkes auf die Dauer nicht gewährleistet.

Safety und Security Das Gebäude erfüllt die gültigen Brandschutzanforderungen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) nicht vollständig.

Ausbau Die Büro- und Nebenräume, Korridore und Treppenhäuser sowie Spezialräume (Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek) weisen nebst dem Sanierungsbedarf im Installationsbereich teilweise auch einen Instandhaltungsbedarf der Oberflächen (Wand/Boden/Decke) auf.

Fenster Die Fenster des ehemaligen Nationalrats- (heute Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek) und Ständeratssaales müssen aus wärmetechnischen Gründen ersetzt werden.

Feuchtigkeitsschäden Die vorhandene Feuchtigkeit im Erdreich verursacht Schäden in den Büro-, Nebenund Lagerräumen des Tiefparterres.

Vorplatz Die Hart- und Rasenflächen des nördlichen Vorplatzes sind unterhaltsbedürftig.

Nach Abschluss der Fassadensanierung müssen die Auflagen des Verkehrskompromisses mit der Stadt Bern umgesetzt werden. Im Rahmen dieses Abkommens sind die vorhandenen Parkplätze auf sechs Abstellplätze zu reduzieren.

1.2.2

Bauliches Konzept

Das vorliegende Projekt umfasst folgende Bereiche: Innensanierung Es wird vorgeschlagen, die Haustechnikanlagen integral zu sanieren. Dadurch können Betriebs- und Energiekosten gesenkt werden.

Sanierung der Installationen Die Elektroinstallationen (Grob- und Feinverteilung) und die universelle Gebäudeverkabelung werden erneuert, damit langfristig ein ausfallfreier Betrieb garantiert werden kann.

6337

Massnahmen im Bereich Safety und Security Die Brandschutzmassnahmen werden gemäss den Vorschriften der VKF angepasst.

Die geforderte Personensicherheit wird durch die baulichen Massnahmen im Bereich Flucht- und Rettungswege erfüllt. Die Security-Anforderungen des Bundessicherheitsdienstes (BSD) werden umgesetzt.

Ausbau Zeitgleich zur Elektrosanierung werden die notwendigen Instandhaltungsmassnahmen (Boden/Wand/Decke) in den betroffenen Räumen ausgeführt. Ebenfalls wird die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek (EPZB) umfassend saniert.

Die Reorganisation des Bibliothekswesen des Bundes ermöglicht einzelne Bestände der EPZB auszulagern und damit einhergehend die Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Betriebskonzeptes.

Die Erdbebensicherheit soll gemäss den gültigen Vorgaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verbessert werden.

Verzicht auf generellen Ersatz der Fenster Der Fensterersatz wurde integral geprüft, jedoch aus wirtschaftlichen Überlegungen zurückgestellt. Ein Ersatz wird erst in rund 15 Jahren notwendig sein. Nur die Fenster des ehemaligen National- und Ständeratssaales sollen ersetzt werden.

Instandsetzung Feuchtigkeitsschäden Die unter Terrain liegenden Aussenwände sind gegen eindringende Feuchtigkeit von aussen abzudichten. Das Schäden verursachende Wasser wird vom Gebäude weggeleitet.

Bauliche Massnahmen Vorplatz Die Hartbeläge werden instand gestellt und deren Entwässerung wird verbessert.

Gemäss Empfehlung des BSD soll zukünftig die Zufahrtsberechtigung mittels Fernbedienung geregelt und automatisiert werden.

Die Beleuchtung wird angepasst, so dass eine optimale Ausleuchtung und ein ressourcensparender Betrieb möglich werden.

1.2.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Ausführungsprojektierung

2007­2008

­ Ausführung Gebäude

2008­2009

­ Fertigstellung Umgebung

Ende 2010

6338

1.2.4

Finanzielle Auswirkung

Aufgrund der Vorstudie und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

18 300 000

­ Erstausstattung

800 000

­ Zwischentotal

19 100 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

2 900 000

Gesamter Verpflichtungskredit

22 000 000

1.3

Gebäudesanierung Inselgasse 1 in Bern Benützer: Generalsekretariat Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) «Zivile Bauten»: 20,8 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2001.233)

1.3.1

Ausgangslage und Instandhaltungsbedarf

Ergänzend zur Neubelegung im Perimeter der Bundeshäuser hat das BBL ein Gesamtkonzept zur Sanierung aller Bundeshäuser erstellt. Einige Projekte sind bereits abgeschlossen, befinden sich in Ausführung oder in Planung. Das Gebäude Inselgasse 1, ein Bau aus dem Jahre 1961, ist Teil dieses Gesamtkonzeptes. Eine Analyse hat ergeben, dass das Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen eines Verwaltungsbaus entspricht und umfassend saniert werden muss.

Als Departementssitz soll die Inselgasse 1 einen zweckmässigen und angemessen Rahmen bieten, was heute aufgrund der Abnutzung und des Alters der einzelnen Bauteile nicht mehr gewährleistet ist. Ausserdem weist das Gebäude einen baulichen Massnahmenbedarf in den Bereichen Wärmedämmung, Schall- sowie Brandschutz, Sicherheit und Gebäudeunterhalt aus. Der bestehende Haupteingang, vor allem die Zutrittskontrolle, genügt den Sicherheitsanforderungen des Bundessicherheitsdienstes nicht mehr und ist zudem nicht behindertengerecht.

1.3.2

Bauliches Konzept

Das Verwaltungsgebäude Inselgasse 1 wird in seiner Grundstruktur erhalten. Die Gesamtsanierung umfasst die Anpassung und Optimierung des Raum- und Nutzungskonzeptes an die heutigen Bedürfnisse und Abläufe für die Nutzung als Sitz des Eidgenössischen Departements des Innern.

Baulich bilden die wesentlichen Elemente des Sanierungskonzeptes eine nachhaltige wärmetechnische Sanierung der gesamten Gebäudehülle, den Rückbau von Altlasten, Massnahmen für Erdbebensicherheit, eine durchgehende Behindertengängigkeit 6339

im Gebäude, Anpassungen bezüglich Brandschutz und Sicherheit sowie die notwendige Erneuerung der gebäudetechnischen Anlagen. Dank der wärmetechnischen Sanierung im Bereich der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik (MinergieStandard) sollen die Betriebskosten nachhaltig gesenkt sowie eine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden.

In der architektonischen Gestaltung werden die typischen Elemente des Gebäudes erhalten, erneuert und so umgebaut, dass das Ensemble nach Aussen und Innen als Ganzes erscheint. Mit der umfassenden Gesamtsanierung wird die Inselgasse 1 den aktuellen und zukünftigen Anforderungen als Verwaltungsgebäude und Departementssitz für die nächsten rund 20 Jahre entsprechen.

Für die Zeit während der Umsetzung der baulichen Massnahmen werden die vorhandenen Arbeitsplätze an einen Drittstandort ausgelagert.

1.3.3

Termine

Zur Erfüllung des Auftrages stehen aus jetziger Sicht folgende Zeitfenster fest: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

bis Ende 2007

­ Vorbereitung der Ausführung

bis Ende 2008

­ Realisierung

2009­2010

­ Bezug

1.3.4

ab Mitte 2010

Finanzielle Auswirkung

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

17 000 000

­ Erstausstattung

1 100 000

­ Zwischentotal

18 100 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

2 700 000

Gesamter Verpflichtungskredit

20 800 000

6340

1.4

Gesamtsanierung Gebäude der Sammlung Oskar Reinhart in Winterthur Benützer: Bundesamt für Kultur (BAK) «Zivile Bauten»: 15,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3408.010)

1.4.1

Ausgangslage

Die international bedeutende Kunstsammlung Oskar Reinhart ist in Gebäuden des Bundes, in der Villa am Römerholz in Winterthur, untergebracht. Erhöhte Sicherheitsanforderungen und Veränderungen im betrieblichen und organisatorischen Bereich des Museums haben zu einer grösseren Anzahl von Anpassungsanträgen des Bundesamtes für Kultur geführt. Der heutige Schutz der Sammlung sowie die vorhandenen klimatischen Verhältnisse entsprechen nicht mehr den üblichen internationalen Standards und müssen diesen angepasst werden. Verbesserungen im Gastronomiebereich, Erweiterungen des Komplementärangebots für Besucher ausserhalb der eigentlichen Ausstellungsräume und Anpassungen an die Betriebslogistik sind erforderlich. Eine mögliche Liberalisierung der aus der Schenkung an den Bund vorgegebenen Ausstellungsrahmenbedingungen nach dem Jahr 2015 verlangt zudem bereits im jetzigen Zeitpunkt die notwendigen Überlegungen zu möglichen Auswirkungen auf das Gesamtausstellungskonzept des Museums.

1.4.2

Bauliches Konzept

Mit der Umsetzung des generellen Sicherheitskonzepts vom 8. November 2005 soll sowohl die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für das Ausstellungsgut als auch eine erhebliche Verbesserung des Ausstellungsbereichs bezüglich Erdbebensicherheit erreicht werden. Die bestehenden Wohnungen sind aus Sicherheitsüberlegungen aufzulösen und die dadurch frei werdenden Flächen der Nutzung des Museums zuzuführen. Die festgelegten Klimawerte für die Ausstellungsräume und die Depots sind zu erreichen. Mit organisatorischen und baulichen Anpassungen im Museumsbetrieb werden die notwendigen Veränderungen und Erweiterungen des Komplementärangebots für Besuchende ermöglicht. Die Betriebslogistik wird den neuen Abläufen angepasst. Die notwendigen Räume für die Lagerung der nicht ausgestellten Kunst und für den Kulturgüterschutz werden bereitgestellt.

Die nötigen Massnahmen am bestehenden Gebäude stehen sowohl technisch als auch räumlich in grosser Abhängigkeit zueinander. Alle Massnahmen werden in einer Gesamtsanierung zusammengefasst. Infolge der hohen Sicherheitsanforderungen sowie der Komplexität der Bauarbeiten ist eine zeitweilige Schliessung des Museums unumgänglich. Nach dem Abschluss der Arbeiten werden Museumstechnik und Infrastruktur den heute für solche Ausstellungen geltenden Ansprüchen genügen und dem Museum ideale Voraussetzungen für zukünftige kulturelle Aktivitäten bieten. Die Überlegungen für mögliche Auswirkungen eines musealen Gesamtkonzepts nach 2015 auf die jetzigen baulichen und organisatorischen Massnahmen werden in die planerischen Überlegungen einbezogen.

6341

1.4.3

Termine

Zur Erfüllung des Auftrages stehen aus heutiger Sicht folgende Zeitfenster fest: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

bis Ende 2007

­ Vorbereitung der Ausführung

bis Ende 2008

­ Realisierung

2009

­ Wiedereröffnung Museum

2010

1.4.4

Finanzielle Auswirkung

Aufgrund der Vorstudie und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

13 170 000

­ Erstausstattung

430 000

­ Zwischentotal

13 600 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

2 100 000

Gesamter Verpflichtungskredit

15 700 000

1.5

Einrichtung von SwissMetNet, 2. Etappe Benützer: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) «Zivile Bauten»: 13,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3075.108)

1.5.1

Ausgangslage

Mit der Baubotschaft 2004 hat das Parlament dem Gesamtprojekt SwissMetNet (SMN) zugestimmt und mit 12 Millionen Franken die 1. Etappe (SMN 1. Etappe) der integralen Erneuerung der bestehenden Bodenmessnetze bewilligt. Damit werden 72 alte Messstationen abgelöst und ersetzt. Die 1. Etappe ist derzeit in Ausführung und wird im Jahr 2008 abgeschlossen sein. Wie 2004 bereits angekündigt liegt hiermit nun der Antrag für die 2. Etappe vor.

Bedarf Erneuerung und Zusammenführung der bestehenden Bodenmessnetze Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) beabsichtigt die bestehenden Bodenmessnetze, nämlich das Automatische Netz (ANETZ), das Ergänzungsnetz (ENET) und das konventionelle Klimanetz (KLIMA) in den Jahren 2005­2012 in zwei Etappen zu erneuern und technisch auf den neusten Stand zu bringen, und in ein einziges modernes Messnetz (SwissMetNet) zu überführen.

Gleichzeitig sollen alle Stationen automatisiert werden.

6342

Notwendigkeit der 2. Etappe Nach 20­25 Jahren erfolgreichen Betriebs zeigen die bestehenden Messfelder altersund witterungsbedingt erheblichen Sanierungsbedarf. Um langjährige Messreihen zuverlässig weiterzuführen und klimatologisch flächendeckende, relevante Aussagen machen zu können ist ein Ersatz von weiteren 78 Stationen in den Jahren 2008­2012 unerlässlich. Mit der 2. Etappe SMN empfiehlt die MeteoSchweiz die Weiterführung des Gesamtprojektes SwissMetNet und verfolgt damit die gleichen Ziele wie in der ersten Etappe.

Im Vordergrund stehen die Sanierung und Optimierung bestehender Messstandorte und die Erneuerung, Modernisierung und Standardisierung der meteorologischen Messnetze vom Sensor bis zur Datensammelzentrale. Bestehende Infrastrukturen und bewährte Sensoren sollen weiterverwendet werden und neue meteorologische und klimatologische Grössen (z.B. reflektierte kurzwellige Strahlung und langwellige Ein- und Ausstrahlung) sollen künftig erfasst werden. Zudem wird eine Reduktion der Betriebskosten angestrebt.

1.5.2

Bauliches und betriebliches Konzept

Bauliche Massnahmen Für den Ersatz des bestehenden meteorologischen Messnetzes der Schweiz durch SwissMetNet sind an allen 78 Standorten unterschiedliche bauliche Massnahmen wie Fundamente, Erdarbeiten, Kabelkanäle, Anschlussleitungen, Umzäunungen usw. erforderlich. Parallel dazu werden sämtliche baurechtlichen Grundlagen bereinigt und die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse für die nächsten 25 Jahre verbindlich geregelt.

Anzahl der zur Zeit vorgesehenen Stationen in der 2. Etappe SwissMetNet: Typ B Typ S, Flachland Typ S, Gebirge Typ Spezialstationen Typ CN-Met

14 Normstationen 30 Normstationen 16 Gebirgs-Stationen 16 Spezialstationen SwissMetNet 2 Fernerkundungsanlagen (Windprofiler mit Radiometer)

Total

78 Stationen

Betriebskonzept: analog Etappe 1 wird auch in Etappe 2 zwischen verschiedenen Stations-Typen unterschieden.

Typ B: «Baseline-Stationen» mit einem ausgesprochen langfristig geprägten Einsatz und dem Hauptzweck als Beitrag der Schweiz zur Weltwetterwacht (synoptische Stationen) und dem Klima- oder Umweltmonitoring (Monitoringaufgaben für das Montrealer- und Kyoto-Protokoll).

Typ S: «Small-Stationen» welche für einen Kunden, einen Partner oder ein spezifisches internes Bedürfnis betrieben werden. Das Messprogramm richtet sich nach

6343

der Vereinbarung mit dem Kunden, Partner oder dem spezifischen Bedürfnis. Die Stationen stehen im Flachland oder im Gebirge (über 1200 m ü.M.).

Typ Spezialstation: Ausgehend von der Erneuerung der ANETZ-Stationen (SMN 1. Etappe) können zusätzliche fachliche und technische Bedürfnisse in die 2. Etappe integriert werden, die sinnvolle Ergänzungen zum Erfüllen des gesetzlichen Auftrages darstellen.

Bei der Erneuerung der SwissMetNet-Station auf dem Internationalen Flughafen Genf muss gleichzeitig die flugsicherungsrelevante Meteo-Mess-Einrichtung erneuert werden (Konzept SMART der MeteoSchweiz betreffend Flugsicherung).

Typ CN-Met: Enthalten in der SMN 2. Etappe ist zudem die Realisierung von zwei Fernerkundungsanlagen (Windprofiler mit Radiometer) an den bestehenden SwissMetNet Standorten Wynau und Schaffhausen.

Abgrenzung zu Leistungen durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) Die Datenübermittlung vom Messfeld in die Datensammelzentrale Zürich erfolgt über das KomBV-Netz. Für die Planung der Datenübermittlung, die Beschaffung der Übermittlungskomponenten und für die Informatiksicherheit zeichnet das BIT verantwortlich.

Zur Sicherstellung der Realisierung wird BIT-intern für die Jahre 2010­2012 jährlich 150 000 Franken projektgebunden budgetiert.

1.5.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Projektierung

2007

­ Ausschreibung und erste Vergaben ­ Ausführung

1.5.4

2008 2008­2012

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Vorprojekte und der Kostenschätzungen (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Einrichtung von SwissMetNet, 2. Etappe

11 320 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

1 680 000

Gesamter Verpflichtungskredit

13 000 000

6344

1.6

Gesamtsanierung und Optimierung des Hauptgebäudes der Hochschule des Bundesamtes für Sport in Magglingen Benützer: Bundesamt für Sport (BASPO) «Zivile Bauten»: 29,3 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4237.093)

1.6.1

Ausgangslage

Der Sport hat in verschiedener Hinsicht in unserer Gesellschaft seit den neunziger Jahren an Bedeutung gewonnen. Auf der Basis des Konzeptes Sportpolitik vom 30. November 2000 hat sich der Bundesrat zur Förderung der Volksgesundheit unter anderem zum Ziel gesetzt, den Anteil der bewegungsaktiven Menschen zu erhöhen, sowie Nachwuchssport und Spitzensport zu fördern und hierzu die Möglichkeiten der Bildung zu nutzen.

Beim Bundesamt für Sport führte dies zu folgenden Entwicklungen: Der Ausbildungslehrgang für angehende Sportlehrende hat sich zur Fachhochschule entwickelt und wurde im Jahr 2003 als Fachhochschullehrgang anerkannt. Entsprechend den Anforderungen an die Stufe Fachhochschule mussten unter anderem auf der Grundlage des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 1995 die Diplomstudien auf drei Jahre verlängert werden.

Die Berufsanerkennung für den Trainerberuf durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) führte zu einer zunehmenden Nachfrage beim entsprechenden Diplomlehrgang II.

Infolge der zunehmenden Bedeutung des Seniorensports wurde das BASPO gemäss der Verordnung vom 15. Dezember 1998 über Bundesleistungen im Seniorensport beauftragt, Aus- und Fortbildungskurse für entsprechende Experten und Expertinnen durchzuführen.

Der im Jahre 1998 eingeführte Spitzensportlerlehrgang der Rekrutenschulen hat mit der Einführung der Armee XXI an Bedeutung gewonnen.

Um dem Trend zum Übergewicht und dem erwiesenen Verlust an motorischen Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen entgegen zu wirken, muss der Sport im Kindesalter gefördert und entsprechende Leiterkurse angeboten werden.

Mit der Entwicklung der seinerzeitigen Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM) zum Bundesamt für Sport (BASPO) mussten im Bereich der Sportpolitik neue Aufgaben übernommen werden.

Um auf die sich ständig wandelnden Bedürfnisse des Sports optimal reagieren zu können, wurde durch das BASPO im Jahre 2006 eine Strategie, in welcher die derzeitigen und zukünftigen Wirkungsfelder definiert sind, erarbeitet. Diese Strategie führte auch zu einer verstärkten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Dritten. In diesem Zusammenhang ergab sich die Möglichkeit, die Gebäude des Forums Post, Magglingen, zu erwerben. Die kostenlose Abtretung oder Sicherstellung eines Baurechts sind Gegenstand laufender Verhandlungen. Die dort vorhandenen Räumlichkeiten sind für die Erfüllung der zukünftigen Aufgaben des BASPO sehr geeignet.

6345

Aus den beschriebenen Rahmenbedingungen resultiert folgendes Belegungskonzept BASPO ab 2010: ­

Hauptgebäude der Hochschule (ehemals «Schulgebäude») Administratives Zentrum für die Bereiche Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) sowie Infrastruktur und Betrieb.

­

Gebäude des Forums Post Konzentration der Theorieräume der Fachhochschule und Nutzung der Theorie- und Besprechungsräume sowie der 85 Zimmer für Kurse des BASPO, insbesondere in Zusammenhang mit der Förderung des Erwachsenensports.

­

Schachenmannhaus, Bresil, Schweizerhaus Nutzung der 36 bestehenden Zimmer durch permanent anwesende Spitzensportler/innen («Spitzensport-Village»).

Das BBL hat anfangs 2007 für einen ausgewählten Gebäudepark, darunter das Hauptgebäude der Hochschule, mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) eine freiwillige Zielvereinbarung zur Begrenzung der CO2-Emissionen abgeschlossen.

Die jährliche CO2-Fracht soll bis zum Jahr 2010 um 3000 Tonnen verringert werden.

Das im Bauinventar als schützenswert eingestufte Hauptgebäude der Hochschule (ehemals «Schulgebäude») wurde im Jahre 1970 als einfache Stahlstruktur mit vorgehängter Cortenstahlfassade erstellt; es weist im heutigen Zustand Mängel und Optimierungspotential auf. Einzig die Grundsubstanz ist nach wie vor in gutem Zustand. Die Fassade genügt den heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr. Sie ist undicht bezüglich Regen und Wind. Bei der grossen Aussichtsterrasse (Dach-Geschoss 3) ist die Wärmedämmung, die aus 5­6 cm gebundenem Kork besteht, teilweise feucht bis nass, und das Risiko weiterer Wassereinbrüche ist hoch. Die Fluchtwegdistanzen und die einzelnen Brandabschnitte, sowie die Erdbebensicherheit entsprechen nicht mehr den einschlägigen Vorschriften. Ein Grossteil der Haustechnikanlagen (Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen, Wasseraufbereitung) hat seine Lebensdauer erreicht oder überschritten. Ein störungs- und ausfallfreier Betrieb ist bereits heute nicht mehr garantiert. Im Schwimmbad verlangen undichte Stellen nach einer Erneuerung des Beckens. Die Tragfähigkeit des Hubbodens muss an die heutigen Anforderungen angepasst werden.

Das BASPO hat für die Erneuerung der obsoleten Konferenz- und Präsentationstechnik sowie Informationssysteme ein Anforderungsprofil der Aula für internationale Kongresse erstellt. Darin sind die technischen Anforderungen der Konferenzund Präsentationstechnik, der Simultanübersetzungsanlagen und der Informatikmittel festgehalten.

Für die Optimierung des Hauptgebäudes der Hochschule wurde im Jahre 2001 ein öffentlicher Projektwettbewerb durchgeführt. Die veränderten Rahmenbedingungen führten im Jahre 2006 zu einer kritischen Überprüfung des Siegerprojektes. Dabei zeigte sich, dass insbesondere in der Zusammenarbeit mit Dritten, und unter Einbezug der Gebäude des Forums Post, das Raumprogramm des Hauptgebäudes der Hochschule um die im Forum Post vorhandenen Theoriesäle entlastet werden kann.

Damit kann beim Wettbewerbsprojekt
auf die aufwendigen, rückwärtigen Anbauten im Fels verzichtet werden. Zudem können die Räume des Gebäudes Forum Post für Provisorien während der Bauphase des Hauptgebäudes der Hochschule genutzt werden.

6346

1.6.2

Bauliches Konzept

Die Gelegenheit soll genutzt werden, um gleichzeitig mit der Optimierung des Hauptgebäudes ein umfassendes Massnahmenpaket im Bereich des Gebäudeunterhalts zu realisieren. Mit der Bündelung der Bau- und Sanierungsvorhaben können günstige Synergien für Investitions- und Unterhaltskosten genutzt werden. Mit den Anpassungen des Gebäudes an den heutigen Stand der Technik können die Unterhalts- sowie Wartungs- und Betriebskosten nachhaltig gesenkt werden. Die Gesamterneuerung im Minergie-Standard wird ebenfalls die Energiekosten nachhaltig senken. Aufwendige Teilsanierungen sollten anschliessend während rund 20 Jahren nicht mehr notwendig sein.

Durch vertikale Höfe soll das Gebäude mit natürlichem Licht versorgt und mit der vergrösserten Raumtiefe entlang der Fassade ein Reservepotential von rund 30 Arbeitsplätzen realisiert werden. So können einerseits Theorieräume sowie andererseits Gruppen- oder Einzelbüros flexibel an der Fassade angeordnet werden. In den inneren Zonen befinden sich Nebenfunktionen wie Kopierräume, Sitzungszimmer und Begegnungszonen. Gleichzeitig wird eine hohe Transparenz der Innenräume angestrebt. Insgesamt ergeben sich frei unterteilbare Geschosse mit einer grossen Flexibilität.

Die bestehende Fassade muss bis auf die Tragstruktur rückgebaut werden. Danach soll eine neue Fassade nach Minergie-Standard vorgehängt werden. Die Option zur Wiederverwendung von bestehenden Verkleidungen in Cortenstahl ist zur Zeit in Prüfung. Die grosse Aussichtsterrasse über dem Eingangsgeschoss und das Dach über dem Aufbau sollen saniert werden. Die Wärmedämmungen werden an den Minergie-Standard angepasst. Die Haustechnikanlagen sollen ersetzt und nach dem Minergie-Standard neu eingebaut werden.

Die Sicherheit (Safety und Security) soll den neuen Standards angepasst werden.

Zur Einhaltung der Brandschutzauflagen sollen zusätzliche Fluchttreppen erstellt und eine Sprinkleranlage installiert werden. Gleichzeitig werden die Auflagen bezüglich der Erdbebensicherheit realisiert.

Die Bauteile des Innenausbaus haben zum grossen Teil ihr Lebensalter erreicht und sollen durch unterhalts- und umweltfreundliche Materialien ersetzt werden.

Die Infrastruktur im Bereich des Schwimmbades soll gemäss benutzerdefinierten Bedürfnissen erneuert und insbesondere die Tragfähigkeit des Hubbodens verstärkt werden.
Die Konferenz- und Präsentationstechnik sowie die Informationssysteme sollen im Bereich der Theorie- und Besprechungszimmer gemäss benutzerdefinierten Bedürfnissen erneuert werden. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, ist vorgesehen die Aula mit einer neuen Betriebsinfrastruktur auszurüsten und eine moderne Konferenzanlage einzubauen. Die Erneuerung beinhaltet gleichzeitig die Realisierung einer induktiven Höranlage.

Unter Einbezug der Gebäude des Forums Post ergibt sich die Möglichkeit, während den Bauarbeiten den Betrieb vollständig aus dem Hauptgebäude der Hochschule auszulagern und in den Gebäuden des Forums Post eine zentrale, kundenfreundliche Ankunft zu schaffen. Weitere Provisorien werden im Bereich der Gebäude Bresil und Schweizerhaus organisiert.

6347

1.6.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Projektierung

2007

­ Baubewilligungsverfahren

2007

­ Ausschreibung und erste Vergaben, Vorbereitung der Ausführung

anfangs 2008

­ Provisorien und Vorbereitungsarbeiten nach Abschluss der EURO 2008, Umzug des Betriebes BASPO in die betrieblichen Provisorien Forum Post und späteres SpitzensportVillage gemäss Belegungsplanung

ab Mitte 2008

­ Baubeginn

anfangs 2009

­ Umzug des Betriebes BASPO in das erneuerte Gebäude gemäss Belegungsplanung

anfangs 2011

­ Abschluss

1.6.4

2011

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

24 250 000

­ Erstausstattung

1 420 000

­ Zwischentotal

25 670 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

3 630 000

Gesamter Verpflichtungskredit

29 300 000

6348

1.7 Benützer:

1.7.1

Zusatzkredite für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern Verschiedene Departemente (Projekt-Nr. 2009.008)

Mio. Fr.

«Zivile Bauten»:

bewilligter Kredit Zusatzkredit: Total «Zivile Bauten»:

34,9 10,5 45,4

«IT-Investitionen Infrastruktur»:

bewilligter Kredit Zusatzkredit: Total «IT-Investitionen Infrastruktur»:

9,6 8,9 18,5

Rechenzentrum Fellerstrasse 15A

Gesamtkosten:

63,9

Ausgangslage

Bereits bewilligte Verpflichtungskredite Mit der Baubotschaft 2005 wurden für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern zwei Verpflichtungskredite beantragt und durch die eidgenössischen Räte mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2005 bewilligt. Es sind dies einerseits beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unter «Zivile Bauten» 34,9 Millionen Franken und andererseits beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartementes (GS EFD) unter «IT-Investitionen Infrastruktur» 9,6 Millionen Franken.

Die Projektentwicklung führt nun dazu, dass für beide Verpflichtungskredite je ein Zusatzkredit beantragt werden muss.

Baulicher Zustand und Nutzungskonzept Das bestehende Gebäude wurde in den 60er-Jahren als Lagerhaus konzipiert und eignet sich mit den grossen Nutzlasten, den hohen Räumen und den weiten Stützenrastern ausgezeichnet für die neue Nutzung als Rechenzentrum.

Das Rechenzentrum wird nach der Fertigstellung von den Leistungserbringern EJPD und EVD als Primär-Rechenzentrum (Primär-RZ) und vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ­ dem Leistungserbringer für die Departmente EFD, UVEK und EDI sowie für die BK ­ als Sekundär-RZ genutzt.

Im Untergeschoss und Erdgeschoss werden die verschiedenen Rechenräume mit den zugehörigen Haustechnik- und Nebenräumen angeordnet. Im 1. Obergeschoss entstehen Lagerräume für die allgemeine Bundesverwaltung.

Stand der bisherigen Arbeiten Die Mitte Oktober 2006 durch den Totalunternehmer begonnenen Arbeiten verlaufen termingerecht und mit einer guten Ausführungsqualität. Das Gebäude wird voraussichtlich anfangs 2008 bezugsbereit und Mitte 2008 für das BIT (Leistungserbringer für EFD, UVEK, EDI und BK) operativ sein.

6349

1.7.2

Projektentwicklung im baulichen Bereich (Zivile Bauten)

Anpassungen im Bereich der IT-Leistungserbringer Das Projekt hat seit der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte folgende wesentliche Anpassungen im Bereich der IT-Leistungserbringer der PrimärRechenzentren (Primär-RZ) erfahren, die auch den baulichen Bereich beeinflussen: Veränderungen der Belegungskonzepte Um im IT-Bereich der Bundesverwaltung noch effizientere und wirtschaftlichere Strukturen und Abläufe zu erhalten, haben die Leistungserbringer Primär-RZ weitere Reorganisationen und Integrationen beschlossen, die folgende neuen Belegungskonzepte bedingen: ­

im Erdgeschoss (EG) neu Operating-Räume anstelle von Arbeitsplätzen;

­

im 1. Obergeschoss (1. OG) neu Operating- und technische Arbeitsplätze anstelle von einfacher Lagernutzung;

­

ebenfalls im 1. OG neu konditionierte Lager für IT Komponenten anstelle einfacher Lagernutzung;

­

im 2. OG neu 63 zusätzliche Arbeitsplätze, statt dem ursprünglichen Verzicht auf jeglichen Ausbau.

Erhöhter Leistungsbedarf Infolge der zusätzlichen Arbeitsplätze sowie der zusätzlichen IT-Komponenten und in Verbindung mit der rasanten technologischen Entwicklung in diesem Bereich erhöht sich der gesamte Leistungsbedarf, weshalb die Stark- und Schwachstromverkabelung verstärkt werden muss.

Erweiterung der Notstromanlage Durch die umfangreichere Nutzung und die erhöhten Anforderungen an das Rechenzentrum muss die Notstromanlage erweitert werden.

1.7.3

Projektentwicklung im Bereich IT-Infrastruktur (IT-Investitionen Infrastruktur)

Berücksichtigung technischer Entwicklungen und zusätzliche Anforderungen Im IT-Infrastrukturbereich der Leistungserbringer mussten wesentliche Anpassungen und neueste Entwicklungen sowie zusätzliche Anforderungen der Kunden berücksichtigt werden, was zu Erweiterungen und Verbesserungen vor allem auch in den folgenden Bereichen führt: ­

Wide-Area-Networks-Komponenten (WAN-Komponenten) als GlasfaserVerbindungen zwischen den Gebäuden;

­

Aktive Local-Area-Networks-Komponenten (Aktive LAN-Komponenten) in den Gebäuden;

6350

­

Storage-Area-Networks-Komponenten (SAN-Komponenten) in den Rechenzentren.

Nach heutigem Stand der Dinge müssen im IT-Infrastrukturbereich folgende Planungen und Randbedingungen berücksichtigt werden: Umzug des IT-Leistungserbringers EJPD von Zollikofen ins Gebäude Fellerstrasse 15A Bedingt durch den Auszug des IT-Leistungserbringers des EJPD aus dem Mietobjekt an der Industriestrasse 1 in Zollikofen ins bundeseigene Gebäude Fellerstrasse 15A sind aus betriebstechnischen Überlegungen und Verfügbarkeitsgründen zwei geographisch wegredundante Erschliessungen zwischen Bundesrain 20 und Fellerstrasse 15A sowie zwischen Nussbaumstrasse 29 und Fellerstrasse 15A ab dem 1. Oktober 2008 zwingend notwendig.

Umzug des IT-Leistungserbringers EVD aus dem Gebäude Güterstrasse 24 ins Gebäude Fellerstrasse 15A Bedingt durch den Auszug des IT-Leistungserbringers des EVD aus dem Mietobjekt Güterstrasse 24 und der Integration des IT-Leistungserbringers des EDI ins EFD bzw. ins BIT sind für den Umzug und die Migration vorübergehend Erschliessungen zwischen Güterstrasse 24 und Fellerstrasse 15A notwendig.

Erschliessung der IT-Leistungserbringer EJPD und EVD an der Fellerstrasse 15A Um die RZ des EJPD und des EVD zu erschliessen, werden innerhalb der Fellerstrasse 15A LAN-Komponenten benötigt, die den erhöhten technischen Anforderungen eines neuzeitlichen RZ genügen.

Kapazitätserweiterung wegen Integration des IT-Leistungserbringers EDI ins BIT Wegen der Integration des IT-Leistungserbringers EDI ins BIT sind die Datentransportkapazitäten zwischen der Monbijoustrasse 74 und der Fellerstrasse 15A zu erhöhen.

SAN-Komponenten für alle 4 Departemente Für die Storage-Area-Networks (Disks und Backup) sind zwischen den Primär- und Sekundär-Standorten, KOMBV-Räumen und RZ sowie innerhalb der RZ-Räume jeweils neue wegredundante Datenverbindungen und Aktivkomponenten zwingend notwendig; ohne diese SAN-Komponenten können diese Katastrophenvorsorgedienste (KAVOR-Dienste) während des Umzugs nicht aufrechterhalten werden.

Zusätzliche Hardware (HW) für den SAP-Umzug und Spezial-Messmodule Für den SAP-Umzug ist zusätzliche HW erforderlich. Zudem müssen verschiedene Spezial-Messmodule zur genauen Raumtemperatur- und Strommessung beschafft werden.

6351

Übersicht über die zusätzlichen IT-Infrastrukturkosten Rechenzentren

­ Glasfaser-Verbindungen

BIT

EJPD

EVD

Franken

Franken

Franken

125 000

800 000

125 000

1 100 000

700 000

950 000

165 000

2 850 000

990 000

­ LAN-Komponenten (Local Area Networks-Komponenten) ­ SAN-Komponenten (Storage Area Networks-Komponenten)

3 700 000

­ Messmodule und Umzug Hardware

150 000

­ Total pro Departement

3 975 000

­ Zwischentotal

7 815 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

1 085 000

­ Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur»

8 900 000

1.7.4

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: Sanierung des Gebäudes ­ Fertigstellung Gebäude

Ende 2007

­ Ausrüsten der KOMBV-Knotenräume

ab Ende 2007

­ Erschliessen des Gebäudes mit Glasfaserleitungen

ab Ende 2007

Installation und Einrichten RZ

EFD/EDI

EJPD

EVD

anfangs 2008

ab Mitte 2008

ab Mitte 2008

­ Umzug IT-Komponenten

Mitte 2008

ab Mitte 2008

ab Mitte 2008

­ RZ operativ

Mitte 2008

Ende 2008

Ende 2008

­ Einbau RZ-Ausrüstung

1.7.5

Finanzielle Auswirkungen

«Zivile Bauten» (Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL) Aufgrund der Projektentwicklung im baulichen Bereich werden die zusätzlichen bzw. die gesamten Aufwendungen (±10 %) beim BBL («Zivile Bauten») wie folgt veranschlagt:

6352

Franken

­ Zusätzliche Baukosten ­ Kostenungenauigkeit rund 10 %

9 545 000 955 000

Zusatzkredit «Zivile Bauten» beim BBL

10 500 000

Ursprünglicher Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» beim BBL (Mit der Baubotschaft 2005 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2005 bewilligt)

34 900 000

Der um den anbegehrten Zusatzkredit erhöhte Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» beim BBL beträgt neu insgesamt

45 400 000

«IT-Investitionen Infrastruktur» (Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements, GS EFD) Aufgrund der Projektentwicklung im IT-Infrastrukturbereich und der Kostenschätzung des BIT werden die zusätzlichen bzw. die gesamten Aufwendungen (±15 %) beim GS EFD («IT-Investitionen Infrastruktur») wie folgt veranschlagt: Franken

­ Zusätzliche IT-Infrastrukturkosten

7 815 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

1 085 000

Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» beim GS EFD

8 900 000

Ursprünglicher Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» beim GS EFD (Mit der Baubotschaft 2005 beantragt und durch die eidg. Räte mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2005 bewilligt)

9 600 000

Der um den anbegehrten Zusatzkredit erhöhte Verpflichtungskredit «IT-Investitionen Infrastruktur» beim GS EFD beträgt neu insgesamt

18 500 000

Übersicht über die beiden Zusatzkredite bzw. über den gesamten Verpflichtungskredit für das neue Rechenzentrum an der Fellerstrasse 15A (baulicher Bereich und IT-Infrastrukturbereich): Franken

­ Anteil «Zivile Bauten» beim BBL

45 400 000

­ Anteil «IT-Investitionen Infrastruktur» beim GS EFD

18 500 000

Gesamtkosten

63 900 000

6353

1.8

Erweiterung, Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern Benützer: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) «Zivile Bauten»: 45,7 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2011.025)

1.8.1

Ausgangslage

Nutzungskonzept und baulicher Zustand Das Gebäude Fellerstrasse 21 wurde 1966 als Verwaltungs- und Lagergebäude konzipiert und erstellt. Es wird heute durch den Bereich Logistik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) sowie als Backup-Standort des Rechenzentrums des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) genutzt. Zudem betreibt das BBL an diesem Standort seit 2005 das MediaCenter Bund sowie die Konfektionierung und Personalisierung des Schweizer Passes.

Das überarbeitete Lagerkonzept zeigt auf, dass zukünftig weniger Lagerraum beansprucht wird und somit zusätzliche Arbeitsplätze erstellt werden können.

Zudem weist das Objekt im heutigen Zustand folgende Mängel auf: ­

sowohl Zutrittskontrolle wie Gebäudehülle entsprechen den heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr und

­

die Fassaden im Kopfbau (Büroräume) weisen in Bezug auf Energietechnik und Unterhalt Sanierungsbedarf auf.

Ausserdem kann durch die Auslagerung des Backup-Standortes des BIT an die Fellerstrasse 15A die Nutzung des Gebäudes optimiert werden.

1.8.2

Bauliches Konzept

Nutzungsplanung Durch vertikale Höfe kann das kompakte Gebäude mit natürlichem Licht versorgt und damit die ganze Fläche als Büroraum genutzt werden. Durch einen Anbau und Aufbau eines Attikageschosses kann zusätzlich das Grundstück besser genutzt werden. Diese Um- und Zusatznutzung soll in Etappen realisiert werden; die 1. Etappe umfasst rund 550 Büroarbeitsplätze für das BBL und weitere Verwaltungseinheiten sowie eine Cafeteria. Die bestehenden Lager, das MediaCenter Bund sowie die Konfektionierung und Personalisierung des Schweizer Passes werden auf reduzierter Fläche weiter betrieben. In einer 2. Etappe (Vollausbau) könnten, immer unter Beibehaltung des MediaCenters Bund sowie der Konfektionierung und Personalisierung des Schweizer Passes, weitere 450 Arbeitsplätze realisiert werden.

Vollausbau/Überbauungsordnung Für die Realisierung der 2. Etappe ist eine Anpassung der Überbauungsordnung notwendig (Nutzungsart und Bauklasse); dieses Verfahren ist eingeleitet.

6354

Städtebauliche Ziele/Erscheinungsbild Das heute abweisend wirkende Lagergebäude soll durch einen Anbau mit dem öffentlichen Raum in einen Dialog treten. Dies soll durch die neue, offene Fassade des Anbaus gegen den Strassenraum hin und durch die Verlegung des Zugangs an die Fellerstrasse unterstrichen werden.

Erschliessung Das Gebäude wird neu direkt von der Fellerstrasse her erschlossen. Der neue Zugang erschliesst im Erdgeschoss den Sitzungszimmerpool, den Aufzug zur Cafeteria und den Bürobereich. Die Büros werden über die Loge und eine zentrale Duplex-Liftanlage erschlossen, wobei die verschiedenen Verwaltungseinheiten unabhängig aus dem zentralen Bereich zugänglich sind. Die bestehende Warenanlieferung und der Eisenbahnanschluss bleiben weiterhin in Betrieb.

Gestaltungskonzept Die innere Orientierung wird durch den hierarchischen Aufbau der zentralen Erschliessungszone, die durch die verschieden ausgestalteten Höfe führt, und durch laterale Gänge ermöglicht. Gleichzeitig wird auch eine grosse Transparenz der Innenräume angestrebt.

Zonierung/Nutzungszonen Entlang den Gebäudefassaden können 50 % der Arbeitsplätze als Zellen- oder Gruppenbüros angeordnet werden. Die innere Zone um die Höfe ist als Gruppenbüro zu nutzen, wobei der frei fliessende Raum durch die Abwinkelung um die Höfe gegliedert wird. Zwischen der Erschliessung und den Gruppenbüros befinden sich Zonen mit Nebenfunktionen wie Kopierräume, Handarchive und verglaste Sitzungszimmer.

Insgesamt ergeben sich frei unterteilbare Geschosse mit einer grossen Flexibilität.

Das Erdgeschoss bietet einen halböffentlichen Raum mit Sitzungszimmerpool und Ausbildungsräumen an. Die bestehende Anlieferung für Lager und Produktion kann auch für den Büroteil genutzt werden.

Im Attikageschoss sind die Cafeteria, die Küche und das Lager vorgesehen. Die Cafeteria soll auch für das Personal der Gebäude Fellerstrasse 15 und 15A dienen.

Im 1. Untergeschoss werden die baurechtlich notwendigen Parkplätze untergebracht.

Sanierung Gebäudehülle/Minergie Die Gebäudehülle wird in den Umbaubereichen saniert und auf Minergie-Standard gebracht.

Gebäudetechnik/Minergie Im Umbaubereich werden alle Installationen ersetzt, womit die Vorgaben des Minergie-Standards eingehalten werden.

Vorbereitungsarbeiten und Anpassungen der bestehenden Anlagen Die Lager und die
Produktion sind entsprechend der neuen Raumaufteilung umzugliedern, was auch Anpassungen an den bestehenden Installationen und eine teilweise Verlegung von Nebenräumen nach sich zieht. Zudem wird die Sicherheit (Safety und Security) den neuen Standards angepasst.

6355

Soweit technisch und baulich notwendig sowie wirtschaftlich vertretbar werden die Installationen so vorbereitet, dass die weitere Etappe (Vollausbau) ohne aufwendige und kostenintensive Nachrüstungen realisiert werden kann.

Stand des Verfahrens und Termine Grundlage für die Botschaft ist das Vorprojekt mit einer Kostenschätzung. Für die Realisierung der 1. Etappe wird ein vorgeschaltetes, generelles Baugesuch mit den notwendigen Ausnahmen eingegeben, damit ein ordentliches Bewilligungsverfahren vorbereitet und der Baubeginn im Frühjahr 2008 ermöglicht werden kann.

Bauvorgang Die bestehenden Büroarbeitsplätze (Bereich Logistik des BBL) werden während der Bauzeit in die benachbarte Liegenschaft Fellerstrasse 15 ausgelagert; der Betrieb von Lager und Produktion ist während der ganzen Bauzeit aufrecht zu erhalten, so dass alle Umbaumassnahmen unter Betriebsbedingungen zu realisieren sind.

1.8.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Vorbereitung der Ausführung ­ Ausführung

ab anfangs 2008

­ Fertigstellung

1.8.4

2007 anfangs 2010

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten

36 500 000

­ Erstausstattung

3 200 000

­ Zwischentotal

39 700 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

6 000 000

Gesamter Verpflichtungskredit

45 700 000

1.8.5

Vollausbau als weitere Etappe

Für den Vollausbau unter Beibehaltung des MediaCenters Bund sowie der Konfektionierung und Personalisierung des Schweizer Passes sowie zusätzlichen weiteren rund 450 Arbeitsplätzen besteht ein Nutzungskonzept mit einer Grobkostenschätzung (±25 %): 6356

Franken

­ Sanierungs-, Umbau- und Neubaukosten

26 000 000

­ Erstausstattung

2 000 000

­ Zwischentotal

28 000 000

­ Kostenungenauigkeit rund 25 % Gesamttotal

1.8.6

7 000 000 35 000 000

Abrechnung des bereits bewilligten Verpflichtungskredits

Mit der Baubotschaft 2004 wurde ein Verpflichtungskredit über 24 Millionen Franken für die Sanierung und Nutzungsänderung dieses Gebäudes beantragt und durch die eidgenössischen Räte am 9. März 2005 bewilligt.

Im Rahmen der Planersubmission wurde die vorstehend beschriebene neue Projektlösung eingereicht, die gegenüber dem ursprünglichen Projekt nicht nur 100 zusätzliche Arbeitsplätze ermöglicht, sondern auch eine zukunftsorientierte Lösung für einen späteren Vollausbau auf 1000 Arbeitsplätze aufzeigt. Ausserdem wird die Gebäudeerschliessung besser gelöst und die ganze Fassade des Bürobereichs erneuert sowie das gesamte Gebäude energetisch auf den neuesten Stand der Technik (Minergie) gebracht.

Deshalb wird der bewilligte Verpflichtungskredit von 24 Millionen Franken im Rahmen der nächsten Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unbenützt abgerechnet und der vorliegende neue Verpflichtungskredit beantragt.

1.9

Sanierung der vier Hauptgebäude der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon in Zürich-Affoltern Benützer: Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) «Zivile Bauten»: 29,9 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3664.042)

1.9.1

Ausgangslage

Organisation von Agroscope (Landwirtschaftliche Forschungsanstalten) Seit dem 1. Januar 2006 gibt es nach führungsmässigen Zusammenschlüssen von den ehemals sechs Forschungsanstalten heute noch deren drei: ­

die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART);

­

die Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP);

­

die Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil (ACW).

6357

Die gestraffte Organisation und die gesteigerte Effizienz wirken sich positiv auf die Agrarforschung aus. Die neue Geschäftsleitung von Agroscope gewährleistet eine kohärente Forschungspolitik. Indem jeder Direktor neben der Führung einer Forschungsanstalt für einen zusätzlichen Bereich verantwortlich ist (Planung/Ressourcen, Kommunikation/Wissensaustausch, Forschung/Entwicklung), werden Synergien optimal genutzt, die Zusammenarbeit wird vereinfacht und der Auftritt vereinheitlicht.

Hauptaufgaben von Agroscope Die Hauptaufgaben von Agroscope sind im Leistungsauftrag 2008­2011 wie folgt umschrieben: ­

fördert eine nachhaltig produzierende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, welche gesunde und sichere Lebensmittel erzeugt, die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft schont, sowie zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt beiträgt;

­

erarbeitet wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Grundlagen für die landwirtschaftliche Praxis, Bildung und Beratung sowie für die der Landwirtschaft nachgelagerten Bereiche als Grundlage einer gesunden Ernährung;

­

entwickelt, begleitet und evaluiert (Monitoring) agrarpolitische Massnahmen, namentlich auf den Gebieten des Ökologischen Ausgleichs, der Integrierten Produktion, des Biologischen Landbaus, der tiergerechten Haltung und Fütterung;

­

liefert Grundlagen für Neuorientierungen in der Landwirtschaft;

­

erfüllt Vollzugsaufgaben (Futtermittelkontrolle, Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Anerkennung von Saatgut, usw.).

Aufgaben der Forschungsanstalt ART Die Aufgaben der Forschungsanstalt ART umfassen die Ökologisierung der Produktion im Bereich Acker- und Futterbau, die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie die Verminderung von Schadstoffflüssen zwischen dem Agrarraum und der übrigen Umwelt. Zudem umfassen sie die Tätigkeiten, welche die Erarbeitung agrarökonomischer und agrartechnischer Grundlagen für die landwirtschaftliche Praxis und die Agrarpolitik zum Ziel haben.

Um im nationalen und internationalen Forschungswettbewerb weiterhin erfolgreich zu sein, benötigt Agroscope eine zeitgemässe und den Bedürfnissen der Forschung angepasst Infrastruktur.

1.9.2

Bedarf

Die bauliche Infrastruktur der Forschungsanstalten und des Nationalgestüts besteht teilweise aus historischen Objekten, zu wesentlichen Teilen jedoch aus Bauten, die in den 60er- bis 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet wurden.

Aufgrund des Alters der Gebäude stehen an verschiedenen Standorten grössere Unterhaltsmassnahmen bevor. Das BBL hat daher 2006 begonnen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), den Forschungsanstalten 6358

Agroscope und dem Nationalgestüt die Nutzungsintensität der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten und des Gestüts zu erfassen.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Nutzungsintensität beurteilen zu können und zu erkennen, ob ein Verdichtungs- und Optimierungspotenzial vorhanden ist und ob dieses wirtschaftlich freigesetzt und Drittnutzungen (bundesinterne oder -externe) zugeführt oder veräussert werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die bevorstehenden Investitionen bedarfsgerecht und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.

Aufgrund der Dringlichkeit der baulichen Unterhaltsmassnahmen sind bisher der Standort Reckenholz der Forschungsanstalt ART (entsprechender Verpflichtungskredit in vorliegender Botschaft) und der Standort Changins der Forschungsanstalt ACW (entsprechender Verpflichtungskredit vorgesehen für die Baubotschaft 2008) bearbeitet worden. Die anderen Standorte folgen entsprechend den Dringlichkeiten.

Die Klärung der voraussichtlichen Personal- und Aufgabenentwicklung, sowie die Frage der Aufrechterhaltung der heutigen Standorte wurden in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (GS EVD), dem BLW und den beiden Forschungsanstalten vorgenommen. Der effektive Bedarf wurde durch den Vergleich mit anwendbaren Referenzwerten, vorwiegend aus der Privatwirtschaft, aber auch aus der Bundesverwaltung ermittelt. Berücksichtigung fanden dabei auch die Eigenschaften der vorhandenen Raumstrukturen.

Für die Standorte Reckenholz und Changins hat sich gezeigt, dass tatsächlich ein Optimierungspotenzial vorhanden ist. Gegenwärtig wird für den Standort Reckenholz mittels einer Machbarkeitsstudie untersucht, mit welchen Verdichtungsmassnahmen und Kosten eine Freisetzung des Optimierungspotenzials unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen (Abläufe und Beziehungen) der Forschungsanstalt ART möglich ist. BBL, BLW und Forschungsanstalt ART sind sich einig, dass die Investitionen zugunsten einer Realisierung des Potenzials erst vorgenommen werden sollen, wenn konkrete Nutzer bekannt sind. Aus der Machbarkeitsstudie werden Umfang und Eigenschaften des Potenzials ersichtlich. Interessenten können somit gezielt angegangen werden.

Für den Standort Reckenholz lässt sich aber bereits aussagen, dass voraussichtlich sämtliche,
von den hier beantragten Sanierungsmassnahmen betroffenen Gebäudetrakte auch weiterhin grösstenteils durch Forschungsanstalt ART genutzt werden.

Die Beantragung der vorliegenden Sanierungsmassnahmen ist daher möglich, umso mehr, als innere Verdichtungsmassnahmen keinen Einfluss auf die beantragten Sanierungsarbeiten haben.

1.9.3

Gebäudesubstanz in Reckenholz generell

Die durch die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen betroffenen vier Gebäudetrakte wurden in den Jahren 1967/1968 erstellt.

Im Jahre 1998 wurde das Institut für Umweltschutz und Landwirtschaft in die Forschungsanstalt ART integriert und vom Standort Köniz-Liebefeld nach Reckenholz verlegt. In diesem Zusammenhang mussten verschiedene bauliche Anpassungen und Sanierungen im Innern der Gebäude vorgenommen werden. Im Gebäudeinnern besteht heute somit kein wesentlicher Sanierungsbedarf mehr.

6359

Im Vordergrund der beantragten Massnahmen stehen daher schwergewichtig die Sanierung der Gebäudehüllen der vier Haupttrakte, wobei ein Minergie-Standard umgesetzt werden soll, die Verbesserung der Erdbebensicherheit, die Elimination von Schadstoffen (v.a. Asbest), die Anpassung der Sicherheitssituation (v.a. Fluchtwege) und die Erneuerung der Wärmeproduktion. Letztere aufgrund ihres Alters, des veränderten Bedarfs (Minergie) und der CO2-Problematik.

1.9.4

Gebäudesubstanz in Reckenholz im Einzelnen

Die Gebäude Westtrakt, Nordtrakt, Mitteltrakt und Osttrakt bilden baulich eine Einheit und sind auf den Geschossen durchgängig verbunden. Deshalb kann der ganze Gebäudekomplex als Einheit betrachtet werden.

Büro- und Laborgebäude Westtrakt/Nordtrakt/Mitteltrakt Der heutige Zustand erfordert eine Sanierung der gesamten Gebäudehülle. Die Fassaden genügen den heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr. Sichtbetonflächen, Brüstungen und Fenster weisen ungenügende Dämmwerte auf. Sie sind undicht bezüglich Regen und Wind. Der Betrieb wird entsprechend beeinträchtigt. Die Wärmedämmung der Dächer ist ebenfalls ungenügend und teilweise feucht bis nass. Hier besteht das Risiko von unerwarteten Wassereinbrüchen. Die Trakte entsprechen nicht den heutigen Anforderungen bezüglich Erdbebensicherheit.

Asbestfasern kommen nur in minimalen Mengen und in gebundenem Zustand vor.

Die notwendigen Abdichtungen und spezielle Entsorgung einzelner Komponenten sind vorgesehen. Die Fluchtwegdistanzen und die einzelnen Brandabschnitte entsprechen ebenfalls nicht mehr den einschlägigen Vorschriften. Die HaustechnikAnlagen entsprechen aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Stand der Technik.

Deren Unterhalt, beziehungsweise die Beschaffung von Ersatzteilen ist daher aufwendig und kostenintensiv.

Gebäude Osttrakt Das Gebäude weist eine komplexe Baustruktur mit Innenhöfen, Shed-Hallen, einer Lastwagendurchfahrt und vielfältigen technischen Einzeleinrichtungen auf. Der heutige Zustand erfordert vor allem eine Sanierung der Fassaden. Die Sichtbetonflächen, Brüstungen und Fenster weisen nur minimale Dämmwerte auf. Sie sind undicht bezüglich Regen und Wind. Entsprechend beeinträchtigt wird der Betrieb.

Das Flachdach musste bereits saniert werden und braucht keine weiteren Massnahmen. Die Toranlagen sind gebrauchsfähig und an die neuen Sicherheitsnormen angepasst. Der zweigeschossige Trakt ist erdbebentauglich. Asbestfasern kommen nur in minimalen Mengen und in gebundenem Zustand vor. Die notwendigen Abdichtungen und spezielle Entsorgung einzelner Komponenten sind vorgesehen.

Die Fluchtwegdistanzen und die einzelnen Brandabschnitte entsprechen nicht mehr den einschlägigen Vorschriften. Die Haustechnik-Anlagen entsprechen aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Stand der Technik. Deren Unterhalt, beziehungsweise die Beschaffung von Ersatzteilen ist daher aufwendig und kostenintensiv.

6360

1.9.5

Bauliches Konzept

Mit den vorgesehenen Massnahmen sollen die Mängel des heutigen Zustandes beseitigt werden. Gleichzeitig können die Gebäude dem heutigen Stand der Technik angepasst und auch damit Unterhalts- sowie Wartungs- und Betriebskosten gesenkt werden. Die beantragten Sanierungsmassnahmen tragen zur Reduktion der jährlichen CO2-Fracht im Umfang rund 120 Tonnen bei.

Büro- und Laborgebäude Westtrakt/Nordtrakt/Mitteltrakt Die Fassade wird komplett erneuert, wobei die Dämmebene vereinfacht und in einer Ebene durchgezogen wird. Die neue Fassade erfüllt den Minergie-Standard. Die Flachdächer müssen saniert werden. Die Wärmedämmungen werden an den Minergie-Standard angepasst. Eine Komfortlüftung ist für Büro- und Laborumbauten z.Zt.

nicht vorgeschrieben und wäre im Anbetracht der Lage im Grünen und der tragbaren Lärmbelastung kaum sinnvoll. Die prozessbedingten Laborlüftungen sind bereits erneuert und mit Wärmerückgewinnung versehen, sie entsprechen ohne weitere Massnahmen dem Minergie-Standard. Einzig die Steuerung der Kapellenabluft muss angepasst werden. Dank reduziertem Wärmebedarf sind die existierenden Radiatoren und Leitungen gross genug, um die Vorlauftemperatur massiv senken zu können.

Die voraussichtliche Reduktion des Wärmebedarfs für die 3 Trakte beträgt pro Jahr rund 1 700 000 MJ Endenergie, was einer Reduktion von 30­40 % entspricht.

Für die Einhaltung der maximal zulässigen Fluchtwege ist geplant, zusätzliche Fluchtüren zu erstellen. Die noch originale Beleuchtung in den Korridoren wird gesamthaft im Zusammenhang mit der ebenfalls zu erneuernden Fluchtwegbeleuchtung ersetzt und mit automatischer Steuerung ausgebaut. Ebenfalls noch im Originalzustand und zu ersetzen sind die Beleuchtung der Nebenräume.

Gebäude Osttrakt Dieser grosse, nur zweigeschossige Trakt, hat wegen den Innenhöfen und der quer durch das ganze Gebäude führenden Lastwagendurchfahrt eine komplexe Aussenfläche. Eine minergiekonforme Dämmung der Hofbereiche wäre nur mit grossem Aufwand zu realisieren. Prozessbedingt sind viele Einzelanlagen mit Lüftung, Kühlung und Wärmebedarf in Betrieb, mit grösstenteils nur saisonalen, kurzen Laufzeiten. Der Aufwand für minergiekonforme Anlagen wäre unverhältnismässig und unrealistisch. Trotzdem werden die sanierungsbedürftigen Einzelteile ­ Fassaden, Fenster, Brüstungen analog den übrigen
Gebäuden minergiekonform ausgeführt. Die Beleuchtung wird entsprechend den anderen Trakten ersetzt und angepasst. Mit diesen Massnahmen wird die Energiebilanz des Osttraktes wesentlich verbessert, auch wenn das Minergie-Label für den Osttrakt nicht erreicht wird. Die 1986 ersetze, heute veraltete und überdimensionierte Wärmeerzeugung soll ersetzt und neu eine ökologische sinnvolle Holzschnitzelanlage nach Minergie-Standard eingebaut werden.

Die voraussichtliche Reduktion des Wärmebedarfs für den Osttrakt beträgt pro Jahr rund 450 000 MJ, was einer Reduktion von 10­15 % entspricht.

6361

1.9.6

Dringlichkeit und Ablauf der Sanierungsmassnahmen

Aus baufachlicher und betrieblicher Sicht ist die Sanierung der Gebäude dringend.

Die Arbeiten sollen mit dem Westtrakt beginnen. Anschliessend werden der Nordtrakt und der Mitteltrakt folgen. Die Sanierung des Osttraktes und damit auch die Erneuerung der Wärmeerzeugung werden den Abschluss bilden.

Die Sanierungen erfolgen bei laufendem Betrieb. Die Arbeiten und Zugänge erfolgen von aussen über Fassadenaufzüge und Gerüstaufgänge. Da die neuen Fenster von aussen angeschlagen werden, können die alten Fenster zum Schutz der Räume bis kurz vor Bauende belassen werden. Die Ausführung der Arbeiten innerhalb der Trakte erfolgt fassaden- und geschossweise von oben nach unten. Bei dieser Eingriffstiefe können alle Geschosse und alle Abteilungen mit kurzzeitigen Einschränkungen in Betrieb bleiben.

1.9.7

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Projektierung ­ Ausschreibung und erste Vergaben; Vorbereitung der Ausführung

2007 anfangs 2008

1. Etappe ­ Sanierung des Westtraktes

Ab Mitte 2008

2. Etappe ­ Sanierung des Nordtraktes und des Mitteltraktes

2009

3. Etappe ­ Sanierung des Osttraktes und der Wärmeerzeugung

6362

2010

1.9.8

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und des Kostenvoranschlages (±10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt:

­ Baukosten ­ Erstausstattung ­ Zwischentotal 1 ­ Kostenungenauigkeit rund 10 % Zwischentotal 2

Sanierung Mitteltrakt

Sanierung Osttrakt & Wärmeerzeugung

Sanierung Westtrakt

Sanierung Nordtrakt

Sanierung Gesamt

Franken

Franken

Franken

Franken

Franken

8 456 800

8 630 600

4 718 000

85 200

85 200

63 700

8 542 000

8 715 800

4 781 700

909 400

878 600

480 300

9 451 400

9 594 400

5 262 000

Gesamter Verpflichtungskredit

5 014 600 26 820 000 65 900

300 000

5 080 500 27 120 000 511 700

2 780 000

5 592 200 29 900 000 29 900 000

Allfällige innere Verdichtungsmassnahmen sind nicht Gegenstand des beantragten Kredites und werden bei Bedarf separat beantragt.

1.10

Rahmenkredit Benützer: Aus dem Bereich des Immobilienmanagements der zivilen Bundesverwaltung im Inland wie auch im Ausland «Zivile Bauten»: 150,0 Millionen Franken (Rahmenkredit) (Projekt-Nr. 620.2008)

1.10.1

Ausgangslage

Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells des Bundes (NRM) werden die bisher jährlich beantragten Rahmen- und Sammelkredite in einen einzigen Gesamtkredit zusammengeführt, der dem Parlament beantragt wird. Aus dem Rahmenkredit werden direkt einzelne Verpflichtungskredite abgetreten.

Das BBL führt in der Bundesrechnung einen Verpflichtungskredit «Zivile Bauten».

Der Ausweis der detaillierten Verpflichtungskredite wird mit dem jeweiligen Objektverzeichnis zum Voranschlag bzw. zur Staatsrechnung ausgewiesen.

1.10.2

Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien abgetreten. Zu den zivilen Immobilien gehören auch die Immobilien, welche für die Aufgabenerfüllung der Eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Die Abtretungen für den Bereich des Immobilienmanage6363

ments der zivilen Bundesverwaltung im Inland wie auch im Ausland können beispielsweise wie folgt umschrieben werden: ­

bauliche Massnahmen im Bereich Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen, usw.

­

sämtliche nicht planbaren und dringlichen Liegenschaftskäufe und Liegenschaftssanierungen

­

Erstausstattung von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze

­

Machbarkeitsstudien, Expertisen, Vorstudien, Versuche, externe Beraterleistungen, usw.

­

Vorabklärungen und Projektierungen von Vor- und Bauprojekten

­

Ersatz von bisher nicht offen ausgewiesenen Reserven bzw. Kostenungenauigkeiten bei sämtlichen Bauprojekten

­

teuerungsbedingte Mehrkosten bei sämtlichen Bauprojekten

­

nicht versicherte Schäden an Grundstücken und Liegenschaften.

1.10.3

Orientierung über die abgetretenen Einzelkredite

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem auch über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

1.10.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der vorgesehenen notwendigen und dringenden Vorhaben wird der folgende Rahmenkredit beantragt: Rahmenkredit von 150 000 000 Franken

6364

2

Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite

2.1

Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» Franken

Zusatzkredit Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern (Projekt-Nr. 2001.250) (Ziff. 1.1 der Botschaft)

13 000 000

Sanierung Bundeshaus West in Bern (Projekt-Nr. 2001.269) (Ziff. 1.2 der Botschaft)

22 000 000

Gebäudesanierung Inselgasse 1 in Bern (Projekt-Nr. 2001.233) (Ziff. 1.3 der Botschaft)

20 800 000

Gesamtsanierung Gebäude der Sammlung Oskar Reinhart in Winterthur 15 700 000 (Projekt-Nr. 3408.010) (Ziff. 1.4 der Botschaft) Einrichtung von SwissMetNet, 2. Etappe (Projekt-Nr. 3075.108) (Ziff. 1.5 der Botschaft)

13 000 000

Gesamtsanierung und Optimierung des Hauptgebäudes der Hochschule 29 300 000 des Bundesamtes für Sport in Magglingen (Projekt-Nr. 4237.093) (Ziff. 1.6 der Botschaft) Zusatzkredit «Zivile Bauten» für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern (Projekt-Nr. 2009.008) (Anteil der Ziff. 1.7 der Botschaft)

10 500 000

Erweiterung, Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern (Projekt-Nr. 2011.025) (Ziff. 1.8 der Botschaft)

45 700 000

Sanierung der vier Hauptgebäude der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon in Zürich-Affoltern (Projekt-Nr. 3664.042) (Ziff. 1.9 der Botschaft)

29 900 000

Rahmenkredit (Projekt-Nr. 620.201) (Ziff. 1.10 der Botschaft)

150 000 000

Total des neuen Gesamtkredits «Zivile Bauten» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

349 900 000

2.2

Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur»

Zusatzkredit «IT-Investitionen Infrastruktur» beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartemts (GS EFD) (Anteil der Ziff. 1.7 der Botschaft)

8 900 000

6365

2.3

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

3

Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen

3.1

Finanzielle Auswirkungen

358 800 000

Die Investitionen für die zivilen Immobilien sind im Voranschlag 2008 und im Finanzplan 2009­2011 eingestellt. Bei den IT-Investitionen Infrastrultur wird zur Zeit noch geprüft, wie diese im Rahmen der eingestellten Kredite finanziert werden können.

3.2

Personelle Auswirkungen

Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

3.3

Terminliche Auswirkungen

Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Realisierungstermine aufgrund unvorhergesehener Änderungen verzögern.

4

Stand des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

In den Objektverzeichnissen zum Voranschlag und zur Rechnung werden sämtliche laufenden und abgerechneten Bauprojekte der Baubotschaften ausgewiesen. Jede neu bewilligte Baubotschaft bewirkt eine Aufstockung des bestehenden Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» (aktuell: 1,299 Mia. Fr.). Wenn alle Projekte einer Baubotschaft abgeschlossen sind, reduziert sich der Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» um den Gesamtbetrag dieser Baubotschaft.

Im Rahmen der nächsten Staatsrechnung werden mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» die mit den Baubotschaften 2001 und 2002 bewilligten Kredite von 343,9 Millionen Franken bzw. 165,5 Millionen Franken abgerechnet. Damit ergibt sich mit der Abrechnung von total 509,4 Millionen Franken und dem Zuwachs durch die vorliegende Baubotschaft von 349,9 Millionen Franken per Anfang 2008 ein Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» von insgesamt 1,1395 Milliarden Franken.

Zudem wird, wie in vorstehender Ziffer 1.8.6 dargelegt, der aufgrund der Baubotschaft 2004 anbegehrte und durch die eidgenössischen Räte am 9. März 2005 bewilligte Verpflichtungskredit über 24 Millionen Franken für die Sanierung und Nut6366

zungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 im Rahmen der nächsten Staatsrechnung unbenützt abgerechnet.

5

Handhabung der Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

Der mit der vorliegenden Baubotschaft anbegehrte neue Gesamtkredit «Zivile Bauten» beträgt total 349,9 Millionen Franken und wird somit integral der Ausgabenbremse unterstellt.

6

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

Artikel 21­27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0);

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 18. Juni 2004 (SR 611.051);

­

Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

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