Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein, Waffenplatz Chur; Bau eines Helikopterlandeplatzes mit Betankungsmöglichkeit Mitwirkung und Anhörung vom 3. Juli 2007

Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien, 6010 Kriens

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Lärmgutachten EMPA ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Stadt Chur sowie bei den Gemeinden Felsberg und Haldenstein schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können in der Stadt Chur sowie bei den Gemeinden Felsberg und Haldenstein vom 3. Juli bis 3. September 2007 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 3. September 2007, bei der Stadt 7000 Chur sowie den Gemeinden 7012 Felsberg und 7023 Haldenstein zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

3. Juli 2007

4730

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2007-1523