Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer In seinem Bericht «10 Jahre Mehrwertsteuer» stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer fest. Die Mehrwertsteuer wird als zu komplex und für Steuerzahler wie für die Verwaltung administrativ als zu aufwändig und risikoreich kritisiert. Der Bundesrat gibt nun verschiedene Reformmodelle zur Vereinfachung der Steuer in die Vernehmlassung. Sie reichen von Änderungen eher technischer Natur bis hin zu radikalen und innovativen Reformschritten mit Einführung eines einheitlichen Steuersatzes und der Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. Die Reform soll insgesamt neutral für den Bundeshaushalt ausfallen und wird sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

Vernehmlassungsfrist: 31. Juli 2007 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern, www.estv.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Februar 2007

2007-0436

Bundeskanzlei

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