Bekanntmachung der Wettbewerbskommission

(Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 17. Januar 2007 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Telekurs Mulitpay AG (TKM) und die Telekurs Card Solutions AG (TKC) betreffend Zahlkartenterminals mit Dynamic Currency Conversion (DCC) eröffnet. Die entsprechende Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 7 KG bestehen.

Händler, welche über einen Acquiringvertrag mit TKM verfügen, können die von TKM angebotene DCC-Funktion nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie über einen Terminal der Schwestergesellschaft TKC verfügen. Terminals von Drittherstellern sind bei TKM nicht DCC-fähig. Zudem können die Händler keinen unabhängigen DCC-Provider wählen. Weiter wurden einem Terminalhersteller die Informationen und die Unterstützung verweigert, welche diesem erlaubt hätten, die eigenen Terminals derart anzupassen, dass sie auf dem System der TKM DCC-fähig sind. Mit der Untersuchung wird geprüft, ob diese Verhaltensweisen Artikel 7 KG verletzen oder verletzt haben.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon: 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

30. Januar 2007

2007-0088

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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