Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau, Kaserne Neuchlen, Anpassung und Erweiterung der Waschanlage AN 7, Gemeinde Gaiserwald vom 3. August 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 30. November 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung und Erweiterung der Waschanlage für Radschützenpanzer auf dem Waffenplatz Herisau-Gossau (SG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. August 2007

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2007-1925

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