Bundesbeschluss über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 13. Juni 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 19762 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20063, beschliesst: Art. 1 Für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft wird ein Rahmenkredit von 1500 Millionen Franken für eine Mindestdauer von vier Jahren bewilligt.

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Er wird erst freigegeben, wenn der vorangegangene Rahmenkredit ausgeschöpft ist, frühestens ab dem 1. Juli 2007.

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Art. 2 Dieser Kredit kann insbesondere verwendet werden für:

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a.

die Gewährung von ordentlichen und ausserordentlichen Beiträgen in bar oder in Sachwerten an internationale (zwischenstaatliche oder nichtstaatliche) Organisationen und im Ausland tätige Hilfswerke sowie für humanitäre Hilfsaktionen, die vom Bundesrat angeordnet werden;

b.

direkte Auslandeinsätze mit Angehörigen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sowie für die Weiterbildung und Ausrüstung der Korpsangehörigen;

c.

für die Rekrutierung von Personal aus dem Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sowie für externes Personal, welches zur Umsetzung und für die Unterstützung von direkten Aktionen der humanitären Hilfe des Bundes erforderlich ist;

d.

die Lieferung von schweizerischen Milchprodukten;

SR 101 SR 974.0 BBl 2006 9617

2006-1980

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Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft. BB

e.

andere Nahrungsmittelhilfe, namentlich in der Form von Getreide oder Getreideprodukten;

f.

jede andere Form der humanitären Hilfe, die geeignet ist, die Ziele der internationalen Humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft zu erreichen.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 20. März 2007

Nationalrat, 13. Juni 2007

Der Präsident: Peter Bieri Der Sekretär: Christoph Lanz

Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker

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